Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung

Die meisten Ex-Soldaten werden versicherungspflichtig

In der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen nutzen viele ausgeschiedene Zeitsoldaten die Möglichkeiten des Bfd, um berufliche Zusatzqualifikationen zu erwerben. Dies geht von der Fahrlehrerprüfung, über das Nachholen von Schulabschlüssen, Meister- oder Technikerschule, bis hin zum Studium.

Nach dem Dienstzeitende haben Zeitsoldaten, die nicht direkt in eine Folgebeschäftigung eintreten, die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Gerade die Soldaten, die sich in eine Weiterbildungsmaßnahme begeben, fahren in der privaten Krankenversicherung oft deutlich preiswerter als in der gesetzlichen KV.

Mit der Aufnahme einer zivilen Folgebeschäftigung als Angestellter tritt dann in den allermeisten Fällen die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein. Denn in Deutschland versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Angestellte mit einem Gehalt von mehr als 450 € im Monat (Minijobgrenze) und weniger als 60.700 € im Jahr. (Diese Grenze gilt in 2019 und steigt jährlich). Mit dem ersten Arbeitstag im zivilen Job als Angestellter kann der zuvor privat versicherte Ex-Soldat also nicht nur zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung, er muss es sogar !

Ausnahme: Beamte und Spitzenverdiener

Häufig nutzen ausscheidende Zeitsoldaten auch das Angebot des Dienstherrn, eine Folgekarriere im Staatsdienst zu starten, als Beamter in Justiz oder Verwaltung, als Polizist, Feuerwehrmann/frau oder beim Zoll.

In diesen Fällen sind die zuvor privat krankenversicherten Ex-Soldaten bei der privaten Krankenversicherung bereits im richtigen System. Denn dieser Personenkreis gehört laut SGB in das System der privaten Krankenversicherung. Je nach Dienstherr gibt es hier unterschiedliche Regelungen, wie z.B. Beihilfeansprüche oder den Anspruch auf Heilfürsorge. Eine bestehende private Krankenversicherung kann problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung dem geltenden Recht des neuen Dienstverhältnisses angepasst werden. Unsere Berater sind in diesen Themen speziell geschult und geben fachkundigen Rat.

Private Versicherung ist für aktive Zeitsoldaten ohne jedes Risiko

Aktive Zeitsoldaten sind grundsätzlich zu 100% über den Bund krankenversichert und müssen lediglich eine Pflegepflichtversicherung einrichten. Dies kann bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erfolgen. Die privaten Versicherer haben hier das deutlich preiswertere Angebot, weshalb sich SaZ bevorzugt hier versichern lassen.

Mit dem letzten Tag der Dienstzeit endet dann der Anspruch auf Heilfürsorge. Jeder ausscheidende SaZ hat dann ein sofortiges Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Betonung liegt hier jedoch zunächst auf dem Wort „Recht“, denn es ist keinesfalls Pflicht, sich als Übergangsgebührnisempfänger gesetzlich zu versichern.

Fazit – Lassen sich professionell beraten !

In der Regel, ist ein Soldat sowohl während der aktiven Dienstzeit, als auch in der Interimsphase nach dem DZE bis zum Eintritt in ein ziviles Beschäftigungsverhältnis, bei der privaten Krankenversicherung am besten aufgehoben.

Doch jede Regel kennt bekanntlich auch Ausnahmen. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, die Kontaktaufnahme mit unserem Beraterteam, um die individuell beste Versicherungslösung zu finden.