Krankenversicherung nach Ende der Übergangsgebührnisse
Bei der Wiedereingliederung in einen zivilen Beruf haben Zeitsoldaten nach Ende Ihrer Dienstzeit eine besondere Ausgangssituation. Soldaten der Bundeswehr sind während Ihrer Zeit als aktiver Zeit- oder Berufssoldat über die Heilfürsorge des Bundes krankenversichert. Dieser Krankenversicherungsschutz ist nicht mit einem Beitrag belegt, sondern stellt eine beitragsneutrale Lohnzusatzleistung dar. Lediglich für den...