Soldaten der Bundeswehr

Wissen für Soldaten

Krankenversicherung bei der Bundeswehr: Was gilt für Soldaten?

Während des Dienstes versorgt Sie die Bundeswehr medizinisch. Pflegeabsicherung, Familie und die Zeit nach dem Dienst müssen Sie zusätzlich planen. Entscheidend ist Ihr Dienststatus.

Ihre Situation einordnen

Redaktion: Czwikla & Team GmbH · Stand: 11. September 2026

Sind Soldaten gesetzlich oder privat krankenversichert?

Aktive Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten mit entsprechendem Anspruch erhalten ihre medizinische Versorgung grundsätzlich über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese Heilfürsorge ist weder eine gewöhnliche gesetzliche Krankenversicherung noch ein privater Krankenvollversicherungstarif.

Erste Anlaufstelle ist die zuständige Sanitätseinrichtung. Zivile Behandlungen werden im vorgesehenen Verfahren einbezogen; eine selbst gewählte Behandlung ist nicht automatisch erstattungsfähig. Die Einzelheiten regelt die Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung.

Bei freiwilligem Wehrdienst bitte genau hinsehen: Bestehende Krankenkassenmitgliedschaft und der medizinische Leistungsweg sind unterschiedliche Fragen. Für FWDL gelten eigene Regeln. Zum Ratgeber für freiwillig Wehrdienstleistende →

Pflegeversicherung und Anwartschaft: zwei unterschiedliche Aufgaben

Pflegepflichtversicherung

Heilfürsorge ersetzt die erforderliche Pflegeabsicherung nicht. Ob eine soziale oder private Pflegepflichtversicherung besteht beziehungsweise einzurichten ist, hängt von Ihrem Status und Ihrer Vorversicherung ab. Lassen Sie sich den zutreffenden Versicherungsbeginn schriftlich bestätigen.

Pflegepflichtversicherung für Soldaten prüfen →

Kleine oder große Anwartschaft

Eine Anwartschaft bereitet den späteren Zugang zum vereinbarten privaten Krankenversicherungsschutz vor. Sie ist selbst keine laufende Krankenvollversicherung. Die kleine Anwartschaft sichert die vertraglich vereinbarten Gesundheitsrechte; die große umfasst zusätzlich die tariflich vorgesehene Bildung von Alterungsrückstellungen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt insbesondere von Ihrem weiteren Berufsweg ab.

Kleine Anwartschaft · Große Anwartschaft

Welche Krankenversicherung passt nach der Bundeswehr?

Soldaten auf Zeit: GKV-Zugang und Tätigkeit prüfen

Für seit dem 31. Dezember 2018 ausgeschiedene Soldaten auf Zeit sieht § 9 SGB V ein besonderes Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung vor. Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden angezeigt werden. Daneben kann beispielsweise durch eine Beschäftigung Versicherungspflicht entstehen.

Für einen Vergleich zählen Ihre künftige Tätigkeit, Übergangsgebührnisse, Familie, Leistungen und mögliche Zuschüsse. Ein niedriger Anfangsbeitrag allein entscheidet nicht darüber, ob GKV oder PKV langfristig passt.

Krankenversicherung zum Dienstzeitende vergleichen →

Berufssoldaten: Ruhestand und Beihilfe abstimmen

Beim Übergang in den Ruhestand ändern sich die Grundlagen der medizinischen Absicherung. Ein möglicher Beihilfeanspruch und der dazu passende Versicherungsschutz müssen aufeinander abgestimmt werden. Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Übertragung der aktiven Heilfürsorge.

Absicherung für Berufssoldaten →

Ehepartner und Kinder separat betrachten

Die persönliche Heilfürsorge des Soldaten versichert Angehörige nicht automatisch mit. Zu prüfen sind eigene GKV-Mitgliedschaft, mögliche Familienversicherung oder Beihilfe mit privater Restkostenversicherung.

Krankenversicherung der Familie klären → · Beihilfe verstehen →

Zurück in die GKV nach einer privaten Krankenversicherung

Die Entscheidung direkt nach Dienstzeitende und eine spätere Rückkehr aus der PKV sind zwei verschiedene Situationen. Das besondere SaZ-Beitrittsrecht nach § 9 SGB V muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden genutzt werden. Es lässt sich nicht beliebig Jahre später nachholen.

Rückkehr durch eine Beschäftigung

Eine entgeltliche Beschäftigung kann nach § 5 SGB V Versicherungspflicht auslösen. Ob das tatsächlich geschieht, hängt unter anderem vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt, einer möglichen Befreiung und einer parallel ausgeübten hauptberuflichen Selbstständigkeit ab. Ein Minijob allein eröffnet diesen Weg nicht automatisch.

Besonders ab 55 Jahren vorher prüfen

§ 6 Absatz 3a SGB V kann den Eintritt von Versicherungspflicht nach Vollendung des 55. Lebensjahres ausschließen. Entscheidend sind die Versicherung in den letzten fünf Jahren und weitere Voraussetzungen. Die verkürzte Aussage „ab 55 ist jeder Wechsel unmöglich“ ist ebenso ungenau wie ein pauschales Rückkehrversprechen. Das besondere freiwillige Beitrittsrecht unmittelbar nach der SaZ-Dienstzeit ist davon zu unterscheiden.

Ohne Beschäftigung oder bei Selbstständigkeit

Weniger Einkommen oder das Ende der Übergangsgebührnisse schaffen allein keinen neuen Anspruch auf GKV-Aufnahme. Hauptberuflich Selbstständige werden durch eine zusätzliche Beschäftigung nicht ohne Weiteres gesetzlich pflichtversichert. Ob etwa eine Familienversicherung möglich ist, muss anhand der konkreten Voraussetzungen gesondert geprüft werden.

So gelingt der Wechsel ohne Versicherungslücke

  1. Krankenkasse anhand von Dienstzeitende, Erwerbstätigkeit und Versicherungsverlauf prüfen lassen, ob und ab wann die Mitgliedschaft möglich ist.
  2. Aufnahme beziehungsweise Versicherungspflicht schriftlich bestätigen lassen.
  3. Bestehende PKV und Pflegeversicherung mit dem nachgewiesenen Anschluss koordinieren.

Bei neu eintretender gesetzlicher Versicherungspflicht ermöglicht § 205 Absatz 2 VVG grundsätzlich eine Kündigung innerhalb von drei Monaten rückwirkend zu deren Beginn. Fordert der Versicherer einen Nachweis in Textform, gilt dafür grundsätzlich eine Zweimonatsfrist. Für andere Wechselgründe können andere Regeln gelten.

Nach dem Ende der Übergangsgebührnisse: Prüfen Sie zusätzlich, welcher Beitragszuschuss endet und wer künftig die Beiträge trägt. Der bestehende Versicherungsschutz endet nicht automatisch mit der Zahlung der Übergangsgebührnisse. Übergangsgebührnisse und Zuschüsse einordnen →

Krankenhaustagegeld: eine mögliche Ergänzung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung das vereinbarte Tagegeld. Sie unterscheidet sich damit von einer Kranken- oder Restkostenversicherung, die Behandlungskosten im vereinbarten Umfang erstattet. Grundlage ist § 192 Absatz 4 VVG.

Das Tagegeld kann helfen, zusätzliche Ausgaben während eines Krankenhausaufenthalts aufzufangen. Es verschafft aber nicht automatisch Anspruch auf ein Zweibettzimmer oder eine privatärztliche Behandlung. Welche Wahlleistungen gedeckt sind, muss gesondert anhand von Beihilfe und Krankenversicherung geprüft werden.

Worauf sollten Soldaten und Angehörige achten?

  • Welche zusätzlichen Kosten könnten trotz vorhandener Absicherung entstehen?
  • Welche stationären Behandlungen und Einrichtungen sind nach dem Tarif erfasst?
  • Welche Tagessätze, Wartezeiten, Ausschlüsse und Leistungsgrenzen gelten?

Ob diese Ergänzung sinnvoll ist, hängt vom persönlichen Bedarf ab. Eine pauschale Leistungshöchstdauer oder einen festen Eigenanteil sollte man nicht ohne die konkreten Bedingungen ansetzen.

Krankenhaustagegeld persönlich besprechen → · Mehr zur Restkostenversicherung →

Diese Unterlagen helfen bei der Beratung

  • Dienststatus, Dienstbeginn und voraussichtliches Dienstzeitende
  • Nachweise Ihrer bisherigen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorhandene Anwartschaften und Zusatzversicherungen
  • Geplante Tätigkeit nach Dienstzeitende und gegebenenfalls Übergangsgebührnisse
  • Versicherungsstatus von Ehepartner und Kindern

Den nächsten Wechsel frühzeitig vorbereiten

Wir ordnen vorhandene Verträge ein und besprechen die Anschlussabsicherung passend zu Ihrem Berufsweg.

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Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei der Bundeswehr

Brauche ich als aktiver Soldat eine private Vollversicherung?

Bei bestehendem Anspruch auf truppenärztliche Versorgung wird die laufende medizinische Versorgung grundsätzlich darüber erbracht. Eine private Vollversicherung ist deshalb nicht pauschal für jeden aktiven Soldaten erforderlich. Pflegeversicherung, Anwartschaft und Zusatzschutz erfüllen jeweils andere Aufgaben.

Kann ich nach meiner SaZ-Dienstzeit in die GKV?

§ 9 SGB V eröffnet ausgeschiedenen SaZ unter den dort genannten Voraussetzungen ein besonderes Beitrittsrecht. Für diesen Weg gilt eine Frist von drei Monaten nach dem Ausscheiden. Lassen Sie die Aufnahme und den Beginn rechtzeitig von der Krankenkasse bestätigen.

Ist meine Familie kostenlos mitversichert?

Nicht über Ihre persönliche Heilfürsorge. Ob eine gesetzliche Familienversicherung möglich ist, muss anhand der Versicherung und der Voraussetzungen der Angehörigen geprüft werden.

Soll ich meine bisherige Krankenversicherung einfach kündigen?

Klären Sie zuerst Ihren Dienststatus, die Behandlung während des Dienstes und die weitere Vertragsführung mit Krankenkasse beziehungsweise Versicherer. Eine Kündigung ohne abgestimmten Anschluss kann unnötige Nachteile verursachen.