Continentale ist Empfehlungspartner der Förderungsgesellschaft des deutschen Bundeswehrverbandes

Seit über 50 Jahren sind der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) mit seiner Förderungsgesellschaft und Die Continentale Krankenversicherung a.G Vertragspartner. Somit bietet Die Continentale Krankenversicherung a.G. Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr und deren Angehörigen bedarfsgerechte und leistungsstarke Versicherungen, die speziell auf den Bedarf des Soldaten zugeschnitten sind. Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes und deren Familienangehörige profitieren von Spezialtarifen.

Die „Continentale-Experten für die Bundeswehr“, die den Standorten zugeordnet sind und über besondere Sach- und Fachkompetenz verfügen, stellen Ihnen gern umfangreiche Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:

Worauf muss ein SaZ bei der Pflegepflichtversicherung achten?

Welche Versicherungen muss ein SaZ abschließen?

Wissenswert:

Was muss ich als Soldat nach Dienstzeitende beachten?

Bei Dienstzeitende ab dem 31.12.18 sind die folgenden grundsätzlichen Regelungen relevant:

Es besteht für jeden Saz ein direktes Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung. Ob die Nutzung dieses Rechtes im Einzell die optimale Lösung darstellt muss individuell geprüft werden. Denn alternativ kann ein Soldat während der Dauer des Bezugs von Übergangsgebührnissen auch in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Gerade Personen in Ausbildung können hier teils erheblich an Beitrag sparen.

Bis zum Wiedereintritt in ein ziviles Beschäftigungsverhältnis gewährt der Bund einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Berufssoldaten sind nach dem Ausscheiden aus dem Dienst grundsätzlich beihilfeberechtigt. Der Beihilfebemessungssatz beträgt 70%. Die fehlenden 30% Krankenversicherungsschutz sind mittels einer privaten Restkostenversicherung abzusichern, wofür der BS in der Regel frühzeitig eine große Anwartschaft abgeschlossen hat.

Brauche ich als Soldat eine Pflegezusatzversicherung?

Man sollte sich mit Thema Pflege nicht erst in hohen Altersstufen auseinandersetzen. Mitunter ist es dann zu spät. In jedem Fall ist dann ergänzender Schutz sehr teuer.

Eine frühzeitig installierte private Pflegezusatzversicherung bietet langfristigen ergänzenden Schutz schon zu niedriegen Versicherungsbeiträgen. Der gesetzliche Grundschutz kann auf individuelle Art und Weise aufgestockt werden und schafft so für den Versicherten und seine Angehörigen ein großes Maß an Planungssicherheit für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Gründe, die für die Pflegezusatzversicherung sprechen:

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar.
  • Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen in nahezu allen Fällen nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten abzudecken.
  • Die seit Jahren schon kontinuierlich steigenden Lebenserwartung in Deutschland erhöht auch das Pflegefallrisiko deutlich.
  • Können die Pflegekosten nicht vom Pflegebedürftigen selber abgedeckt werden, darf der Staat auch Rückgriff auf das Vermögen von Angehörigen nehmen.
  • Ihr Partner für Bundeswehr Versicherungen

    Sie sind in der Bundeswehr und suchen Ihren idealen Versicherungsschutz? Als Empfehlungspartner der Förderungsgesellschaft des deutschen Bundeswehrverbandes erhalten Sie bei uns exklusiven Versicherungsschutz. Unsere Kontaktdaten lauten:

    Continentale Versicherung Landesdirektion Czwikla & Team GmbH Rathenaustr. 9 30159 Hannover Telefon: 0511 – 51 51 21 51 www.versicherungen-bundeswehr.de

    Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

    Über die Hälfte aller deutschen Soldaten sind bei der Continentale versichert. Die seit über 60 Jahren bestehende Partnerschaft mit dem Deutschen Bundeswehrverband garantiert ein höchstmaß an Beraterkompetenz und Produktqualität. 

    Unser Team berät und betreut Soldaten im ganzen Bundesgebiet und auch im Ausland. Werktags sind wir von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar. Und Ihre Nachrichten und Angebotsanfragen bearbeiten wir auch an Wochenenden und Feiertagen immer binnen maximal 24 Stunden.