Restkostenversicherung Soldaten

Wer braucht die Restkostenversicherung?

Der Berufssoldat verliert mit dem Ende seiner Dienstzeit den Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Anstelle diesem erhält er nun 70% Beihilfe vom Bund. Die Beihilfe erstattet 70 % aller anfallenden medizinischen Behandlungskosten. Die verbleibenden 30% müssen durch eine Restkostenversicherung abgedeckt werden.

Ehepartner von Soldaten haben ebenfalls grundsätzlich einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Nutzbar wird dieser Anspruch jedoch nur, wenn keine Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Der Status “Pflichtversicherter” ist bei Angestellten die Regel.

Kinder von Soldaten haben einen 80%igen Beihilfeanspruch. Sie können wahlweise privat restkostenversichert werden oder aber in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartner (wenn nicht auch Soldat) versichert werden.

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Hintergrundwissen

Restkostenversicherung:

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Soldaten im aktiven Dienst
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Restkostenversicherung für Soldaten
Als Soldat sind Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit über die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) abgesichert, daher ist der Abschluss einer Krankenversicherung in dieser Zeit nicht für Sie erforderlich. Eine Pflicht zur Versicherung besteht lediglich hinsichtlich der Pflegepflichtversicherung. Während Ihrer aktiven Zeit als Soldat haben aber auch Ihre Familienangehörigen einen Anspruch auf Beihilfe des Bundes, welche bei Ihrem Ehepartner mit 70 % der Krankheitskosten bemessen ist und bei Ihren Kindern mit jeweils 80 %. Die restlichen Kosten müssen über eine Restkostenversicherung für Soldaten bei einem privaten Krankenversicherer abgedeckt werden. In Summe ist ein 100%iger Versicherungsschutz vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Restkostenversicherung für Berufssoldaten
Eine Restkostenversicherung für Soldaten erfüllt den Zweck, die verbleibenden Kosten über eine private Krankenversicherung abzudecken. Sobald Sie aus der aktiven Zeit als Berufssoldat austreten, erhalten auch Sie 70-prozentige Beihilfe. Die verbleibenden 30 % ihrer Krankheitskosten müssen durch die Restkostenversicherung für Soldaten über eine private Krankenversicherung abgewickelt werden. Haben Sie schon als junger Berufssoldat eine große Anwartschaft abgeschlossen, so entfällt bei Dienstzeitende eine erneute Gesundheitsprüfung zum Abschluss Ihrer privaten Restkostenversicherung für Soldaten. Und die in der Anwartschaft gebildeten Alterungsrückstellungen mindern Ihren Monatsbeitrag spürbar. Der Berufssoldat ist laut SGB eindeutig dem System der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Ein Zugang zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist daher nicht möglich.

Restkostenversicherung für Soldaten auf Zeit
Sind Sie Soldat auf Zeit, so benötigen Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung, da Sie in diesem Zeitraum durch die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) abgesichert sind. Eine Pflicht zur Versicherung besteht lediglich hinsichtlich der Pflegepflichtversicherung.

Für Ehepartner und Kinder von Zeitsoldaten besteht jedoch ein Beihilfeanspruch von 70% (Ehepartner) bzw. 80% (Kinder). Wenn dieser genutzt werden soll, ist für 30% bzw. 20% der Krankheitskosten privater Versicherungsschutz sicherzustellen. In Summe sind laut Gesetz immer 100% Versicherungsschutz nötig. Diese Art der Krankenversicherung nennt sich private Restkostenversicherung.

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