Nutzen Sie die Vorteile der privaten Pflegepflichtversicherung für Zeit- und Berufssoldaten !

Fakten zur Pflegepflichtversicherung im Allgemeinen:

Die Pflegepflichtversicherung stellt in Deutschland den jüngsten, eigenständigen Zweig des Sozialversicherungssystems dar. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 zu einer Pflichtversicherung ernannt und bildet neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die „fünfte Säule“ unseres Sozialversicherungssystems.

Der Hintergrund der Einführung war die Absicherung vor dem Risiko der finanziellen Existenznot bei Pflegebedürftigkeit. Die füden deutschen obligatotische Pflegeversicherung ist immer an den jeweiligen Krankenversicherungsschutz angedockt. Es gilt der Grundsatz, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Gesetzlich krankenversicherte Personen sind zwangsläufig über die soziale Pflegeversicherung versichert, während privat krankenversicherte Personen die Wahl zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung haben. Dementsprechend sind Pflegekassen, die der gesetzlichen Krankenkasse angehören, die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Die privaten Krankenkassen sind dagegen Träger der privaten Pflegeversicherung.

Sowohl Zeit- wie auch Berufssoldaten genießen während ihrer aktiven Dienstzeit den Anspruch auf unentgeltliche, truppenärztliche Versorgung, auch Heilfürsorge genannt. Sie sind also über den Bund krankenversichert. Da der Bund aber keine Pflegepflichtversicherung stellt, muss jeder Soldat sich eigenständig darum kümmern. Er hat hier die Wahl zwischen der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung. Letztere stellt für den Soldaten in der Mehrzahl der Fälle die deutlich preiswertere Alternative dar. In Verbindung mit einer Anwartschaft spricht sich auch der Deutsche Bundeswehrverband klar für diesen Umsetzungsweg für Soldaten aus.

Pflegepflichtversicherung: Sozial oder Privat?

Grundsätzlich gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Das bedeutet, dass ein gesetzlich Versicherter gemäß Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet ist, die soziale Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkassen abzuschließen. Ein privat Krankenversicherter muss sich bei der privaten Versicherung pflegeversichern. Als privat Versicherter gilt man schon in dem Fall, wenn man z.B. eine kleine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat.

Berufssoldaten müssen grundsätzlich die private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Die Versicherungsbeiträge können trotz identischem Leistungsspektrum je nach System und anderen Einflussfaktoren wie dem Einkommen und dem Eintrittsalter stark schwanken, da gesetzliche und private Krankenkasse andere Berechnungsgrundlagen verwenden. Die Leistungen der beiden Versicherungsträger sind grundsätzlich durch den Gesetzgeber vorgegeben und daher identisch.

Aus diesen Gründen stellt die Pflicht zur Pflegeversicherung gerade die jungen Zeitsoldaten vor die Frage, in welchem der beiden Systeme sie sich versichern sollen. Mit der Ernennung zum Zeitsoldaten stehen zur Auswahl: Soziale oder private Pflegepflichtversicherung. Keine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, stellt keine Option dar, da mit einem Bußgeld bis zu 2.500,- EUR gerechnet werden muss. Die gesetzliche Krankenkasse kalkuliert bei der Bemessung der sozialen Pflegeversicherung nach dem Einkommen, wohin gegen die private Pflegepflichtversicherung je nach Eintrittsalter erhoben wird. Als Beispiel soll ein 25 jähriger ohne Kinder nach A7 besoldeter Oberfeldwebel mit rund 2100,– Euro Gehalt einschl. Zulagen dienen. Dieser zahlt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen einen Beitrag in Höhe von 2,35% seine Gehaltes, was monatlich 49,35 € ausmacht. (Beitragssatz 2015, mit Kind). Der gleiche Oberfeldwebel wie oben zahlt als privat Pflegepflichtversicherter (inkl. Anwartschaft) monatlich nur 10,16 Euro. Das entspricht einem Beitragsunterschied von 470,28 Euro jährlich.

Hintergrundwissen:

Was muss ich bei Dienstzeitende beachten?

Bei Dienstzeitende sind die vier unten stehenden Fälle zu unterscheiden:

  • Für SaZ gilt bei Aufnahme einer Beschäftigung mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei Bezug von Arbeitslosenbeihilfe die Versicherungspflicht in der sozialen Pflege- und Krankenversicherung.
  • Für SaZ gilt bei Bezug von Übergangsgebührnissen ohne versicherungspflichtige Beschäftigung eine Weiterversicherung dort, wo er während der Dienstzeit versichert war. (Bezogen auf die Pflegepflichtversicherung). Eine Systemwechsel gesetzlich zu privat ist mit Gesundheitsprüfung möglich
  • Für Berufssoldaten gilt weiterhin grundsätzlich die Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung.
  • Ein Statuswechsel vom SAZ zum BS sollte immer mit der Einrichtung einer privaten großen Anwartschaft verbunden sein.

  • Brauche ich eine Pflegezusatzversicherung?

    Man sollte sich mit Thema Pflege nicht erst dann auseinander setzen, wenn ein Pflegefall eintritt, denn dann ist es bereits zu spät. Sie sollten daher jetzt schon für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst einmal pflegebedürftig werden könnten. Eine Pflegezusatzversicherung bietet hier Schutz und Sicherheit bei geringen Versicherungsbeiträgen. Da die private Pflegepflichtversicherung lediglich Leistungen auf Basis der gesetzlichen Pflegeversicherung bietet, sollten Soldaten den Schutz über eine Pflegezusatzversicherung aufstocken. Eine moderne Pflegezusatzversicherung, die von der Continentale angeboten wird, orientiert sich mit ihren Leistungen und Einstufungen in der Pflegestufe nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflegepflichtversicherung. Es besteht die Möglichkeit, die Absicherung so auszuwählen, dass bis zu 150% der Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zusätzlich als Versicherungsleistung durch die Continentale erbracht werden.

    Gründe, die für die Pflegezusatzversicherung sprechen:

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Grundsicherung/Teilkaskoversicherung
  • Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten
  • Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko
  • Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

    Die Beratung von Soldaten in Versicherungsfragen erfordert ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen. Seit über 30 Jahren ist unser Team auf die Beratung von Bundeswehrsoldaten spezialisiert. Wir bedienen Sie kompetent, fair und schnell. Ob bei Diensteintritt, dem weiteren Karriereweg oder beim Ausscheiden aus dem Dienst – wir helfen Ihnen gerne mit speziellen Produkten für Ihren besonderen Absicherungsbedarf als Bundeswehrsoldat. Persönlich vor Ort, telefonisch oder online – gerne sind wir für Sie da.