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  • Der Soldat selber sollte seine Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung führen.
  • Berufssoldaten wählen die Große Anwartschaft, Zeitsoldaten die Kleine Anwartschaft.
  • Für Ehepartner und auch Kinder mindestens eine kleine Anwartschaft einzurichten, (kostet 0,95€ pro Person/Monat) ist stets empfehlenswert
  • Lösen ärztliche Behandlungen von Ehepartner und/oder Kindern Zuzahlungen im nennenswerten Umfang aus, sollten diese der Beihilfestelle zur Erstattung vorgelegt werden.

Wie teuer ist eine Restkostenversicherung für Ehepartner und Kinder?

Hier finden Sie die Beiträge für eine private Restkostenversicherung, inkl. aller sinnvollen Zusatzbausteine und der obligatorischen Pflegepflichtversicherung. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Ab dem 21. Lebensjahr steigen die Beiträge nicht mehr aufgrund des Älterwerdens.

Hier sehen Sie die Beiträge zur 30%igen Restkostenversicherung für Ehepartner. (Studenten und Auszubildende erhalten günstigere Beiträge)

Krankenversicherungstarif mit 100% Zahnersatz, 2-Bett-Zimmer-Chefarztbehandlung, Beihilfeergänzungstarif, 25€ Krankenhaustagegeld und Pflegepflichtversicherung (Beitragssätze 2017)

 

Zu beachten ist hier aber unbedingt noch, dass für den Beitritt in die private Restkostenversicherung ein einwandfreier Gesundheitszustand vorliegen muss. Vorerkrankungen der jüngeren Vergangenheit können Preisaufschläge auslösen.

Das Beihilferecht ist sehr komplex und ebenso sind es die Fallkonstellationen in der Praxis mitunter. Hier auf alle einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Einige sollen hier dennoch kurz Erwähnung finden:

Kinder bis 15 Jahre kosten in der 20%igen Restkostenversicherung immer ca. 40 € im Monat pro Kind.

Für wen lohnt sich die Nutzung des Beihilfeanspruchs ?

Ist der Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, können Kinder dort beitragsfrei mitversichert werden. Der Beihilfeanspruch in Höhe von 80% für das Kind / die Kinder könnte zwar genutzt werden, jedoch würde für die private Restkostenversicherung dann ein Beitrag anfallen. Eine Kostenersparnis bringt die Beihilfe dem Soldaten in diesem Fall somit nicht.

Ist der Ehepartner freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung, muss hierfür ein Beitrag gezahlt werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem so genannten Familieneinkommen (meist also das des Soldaten). Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 170 € im Monat. In dieser Konstellation könnte die Nutzung der Beihilfe also durchaus noch Beitragsvorteile bringen, wenn maximal ein Kind mitzuversichern, und der Ehepartner noch relativ jung ist.

Bei zwei oder mehr Kindern ist die Kombination aus Beihilfe und Restkostenversicherung meistens teurer als der Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Status des freiwillig Versicherten

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Sonderfälle

Wird ein Soldat ins Ausland versetzt, geht seine Familie in der Regel mit ihm. Da deutshce Gesetzliche Krankenversicherungen im Ausland nur sehr eingeschränkt oder gar nicht funktionieren, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung oft der einzig mögliche Weg, um auch im Ausland vernünftig krankenversichert zu sein. Der Beihilfeanspruch ist weltweit gegeben.

Ratsam ist es in jedem Fall, für Ehepartner und Kinder frühzeitig eine kleine Anwartschaft einzurichten, um nicht möglicherweise an der Gesundheitsprüfung zu scheitern. Leider kommt dies vor und löst dann i.d.R erhebliche Probleme aus.

Ist der Verbleib in der Gesetzlichen Versicherung für den Ehepartner und die Kinder eines Soldaten der günstigere Weg, kann gleichwohl der Beihilfeanspruch genutzt werden, wenn auch nur in Teilen.

So gewährt der Bund z.B. 80% Beihilfe auf die privatärztliche Versorgung im Krankenhaus bei Kindern (bei Ehepartnern 70%). Eine passende stationäre Zusatzkrankenversicherung, die nur den noch fehlenden Teil abdeckt, ist relativ preiswert.

Auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen für Kinder, die die gesetzliche Kasse teil oder gänzlich ablehnt zu übernehmen, kann die Beihilfe genutzt werden.

Der Beihilfeanspruch für Ehepartner und Kinder eines Soldaten besteht grundsätzlich qua des Familienstatus. Wird er von einer Gesetzlichen Krankenversicherung überdeckt, läuft er dennoch weiter, so zu sagen im Hintergrund. Mögliche Eigenleistungen bei der medizinischen Versorgung können also teilweise bei der Beihilfestelle zur Erstattung vorgelegt werden.

Nicht selten reisen Soldaten ledig zum Stationierungsort im Ausland und kehren verheiratet inkl. Ehepartner wieder zurück. Der Beihilfeanspruch für den Ehepartner gilt auch in diesem Fall, und zwar bereits ab dem Tag der Eheschließung, auch im Ausland.

Den benötigten Restkostenversicherungsschutz zu erlangen gestaltet sich hier jedoch etwas schwieriger. Denn ohne eine deutsche Vorversicherung bestehen private Versicherer immer auf einer medizinischen Begutachtung – und zwar in Deutschland – bevor Zutritt in den privaten Krankenversicherungsschutz gewährt wird.

Lösen ärztliche Behandlungen von Ehepartner und/oder Kindern Zuzahlungen im nennenswerten Umfang aus, sollten diese der Beihilfestelle zur Erstattung vorgelegt werden.

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