Pflegepflichtversicherung für Soldaten der Bundeswehr

Fakten zur Pflegepflichtversicherung für Soldaten
In Deutschland stellt die Pflegepflichtversicherung den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherung dar. Die Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 zu einer Pflichtversicherung ernannt und bildet neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung– die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen. Hintergrund der Einführung ist die Absicherung vor dem Risiko der Pflegebedürftigkeit.
Jeder Bundesbürger – darunter also auch der Soldat auf Zeit und der Berufssoldat – ist dazu verpflichtet, sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit zu versichern zu versichern. Gesetzlich krankenversicherte Personen sind zwangsläufig über die soziale Pflegeversicherung versichert, während privat krankenversicherte Personen die Wahl zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung haben. Dementsprechend sind Pflegekassen, die der gesetzlichen Krankenkasse angehören, die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Die privaten Krankenkassen sind dagegen Träger der privaten Pflegeversicherung.
Wichtig hierbei: Das Bestehen einer kleinen oder großen Anwartschaft führt bei Soldaten bereits dazu, sich in der privaten Pfelegeversicherung versichern zu müssen.
Nutzen Sie die Vorteile der privaten Pflegezusatzversicherung und sparen Sie bis zu 70% Beitrag gegenüber der Pflegepflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Hintergrundwissen

Was ist eine Anwartschaft?
Eine Anwartschaft sichert das Recht auf Eintritt in einen erst später benötigten Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Weitere Info erhalten Sie auch in folgendem Video:

Einfacher gesagt:
Die Anwartschaft für Soldaten sichert das spätere Recht auf Eintritt in die dann benötigte private Krankenversicherung – egal ob Erkrankungen vorliegen oder nicht. Mit der Anwartschaftsversicherung sichert man sich bereits heute den später erforderlichen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Hierbei ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft grundlegend. Eine Anwartschaftsversicherung kann für alle Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife beantragt werden. Die versicherte Person hat für den Zeitraum der Anwartschaftsversicherung aber noch keinen aktiven Anspruch auf Leistungen. Sobald man den dann später den Versicherungsschutz – also die Anwartschaft – aktiviert, tritt dieser Anspruch jedoch ohne Gesundheitsprüfung in Kraft.

Jeder Soldat unterliegt – wie jeder Bundesbürger – der Pflicht, eine Kranken- und Pflegeversicherung zu führen. Krankenversichert ist der Soldat während der aktiven Dienstzeit über den Bund über die so genannte Heilfürsorge des Bundes. Die Pflegeversicherung jedoch muss er eigenständig einrichten und zahlen. Hierfür steht die private oder gesetzliche Pflegeversicherung zur Auswahl. Zugang zur – deutlich preiswerteren – privaten Pflegeversicherung hat der Soldat nur, wenn gleichzeitig eine Anwartschaft eingerichtet wird. Pflegeversicherung und Anwartschaft in Summe sind jedoch deutlich preiswerter als die Pflegeversicherung solo bei einer privaten Krankenversicherung.

Die Preisersparnis alleine ist jedoch nicht der einzige Grund, warum jeder Soldat eine Anwartschaft einrichten sollte. Die Anwartschaft sichert dem Soldaten das Recht auf Eintritt in einer möglicherweise später benötigten privaten Krankenversicherungsschutz. Wechselt also z.B. ein SaZ in den Status des Berufssoldaten oder Berufsbeamten, benötigt er in jedem Fall privaten Krankenversicherungsschutz. Und die Anwartschaft sichert ihm den Zutritt unabhängig vom Gesundheitszustand.

Bei Dienstzeitende hat jeder SaZ für die Dauer des Bezugs von Übergangsgebührnissen zudem grundsätzlich die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade wenn sich der ehemalige SaZ noch in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme befindet, ist die private KV oft die deutlich günstigere Wahl. Mit Beginn einer Angestelltentätigkeit kehrt er dann in das System der Gesetzlichen KV zurück.

Kleine Anwartschaft:

Eine kleine Anwartschaft genügt, um Zugang zur deutlich preiswerteren privaten Pflegepflichtversicherung zu bekommen. Sie sichert dem SaZ zudem das Recht auf späteren Eintritt in privaten Krankenversicherungsschutz.

Für Zeitsoldaten ist die kleine Anwartschaft in der Regel die beste Wahl. Sie ist sehr preiswert und erfüllt den benötigten Zweck.

Große Anwartschaft:

Nebn dem Eintrittsrecht auf Zugang zur privaten Krankenversicherung hat die große Anwartschaft die Eigenschat, im Vertrag so genannte Alterungsrückstellungen zu bilden. Diese sorgen beim späteren Eintritt in eine private Krankenversicherung für deutlich günstigere.Beiträge.

Das Bilden von Alterungsrückstellungen ist besonders dann sinnvoll, wenn die spätere Verweildauer im System der privaten Krankenversicherung dauerhaft sein wird wird.

Eine große Anwartschaft ist deshalb vor allem dem Berufssoldaten zu empfehlen. Aber auch Zeitsoldaten, mit der konkreten Absicht und Chance darauf, später Berufssoldat oder Berufsbeamter zu werden sind in der großen Anwartschaft gut aufgehoben. Je früher man diese einrichtet umso größer sind die Beitragsvorteile als späterer Pensionär.

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