Anwartschaftsversicherungen für Soldaten
Warum brauche ich als Soldat eine Anwartschaftsversicherung?
Der Dienstgeber empfiehlt in einem G1 Hinweis ausdrücklich: „…ist dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen!“
Darüber hinaus ist nur mit einer Anwartschaft die Voraussetzung für einen Beitritt in die preiswerte private Pflegepflichtversicherung gegeben. Beides gehört also zwingend zusammen. Die Kosten beider Produkte in Summe sind in aller Regel deutlich preiswerter als eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen als Soldat schon gegen einen sehr geringen Beitrag die Rechte an einer späteren, vollumfänglichen privaten Krankenversicherung nach Dienstzeitende. Denn bei Dienstzeitende haben Sie als ausscheidender SaZ grundsätzlich die Wahl, ob Sie direkt in die Gesetzliche Krankenversicherung eintreten, oder in der Übergangsphase während des Bezugs von Übergangsgebührnissen eine private Krankenversicherung einrichten. Um sich diese beiden Optionen offen zu halten, ist die Anwartschaft von großer Wichtigkeit.
Eine kleine Anwartschaft sichert Ihnen das Recht auf Eintritt in eine evtl. bei Dienstzeitende benötigte private Krankenversicherung unabhängig vom dann vorliegenden Gesundheitszustand.
Besonders wichtig wird die Anwartschaft, wenn ein SaZ im Auslandseinsatz eine Wehrdienstbeschädigung erleidet, sodass er gem. Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten wechselt. Denn als BS gehört er dann lt. Gesetz in das System der privaten Krankenversicherung. Und mit gravierenden Erkrankungen und ohne Anwartschaft ist eben dieser Eintritt in die PKV meistens sehr schwer.
Grundlage für die Anwartschaftsversicherung ist der Gesundheitszustand bei Eintritt in die Anwartschaft, so dass bei einer späteren Aktivierung der Anwartschaft die erneute Prüfung des Gesundheitszustandes entfällt. Die Vorteile der Anwartschaftsversicherung werden besonders deutlich bei zwischenzeitlich eingetretenen gesundheitlichen Verschlechterungen, da diese nicht zu einem höheren Beitrag führen. Dies gilt auch für das Auftreten schwerwiegender Krankheiten oder Wehrdienstbeschädigungen. Letztere sind bei der Continentale ausdrücklich mitversichert.
Eine Anwartschaftsversicherung bietet also immer hohes Maß an Sicherheit für einen sehr geringen Beitrag.
Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft
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Hintergrundwissen:
Es gilt die Faustformel, dass Zeitsoldaten die kleine Anwartschaft, und Berufssoldaten die große Anwartschaft wählen sollten. Denn anders als bei Berufssoldaten, sind Zeitsoldaten nach dem DZE meistens nur vorübergehend privat krankenversichert. Der Berufssoldat hingegen bleibt nach dem Ausscheiden aus dem Dienst lebenslang privat krankenversichert.
Eine kleine Anwartschaft garantiert dem Versicherten den Eintritt in den erst später benötigten privaten Krankenversicherungsschutz, auch bei Vorliegen gravierender Vorerkrankungen oder Wehrdienstbeschädigungen.
Die große Anwartschaft bildet zusätzlich noch Alterungsrückstellungen im Vertrag. Sie ist deshalb im Beitrag zwar höher, führt aber später zu deutlich günstigeren Beiträgen, wenn der BS in den Ruhestand übertritt.
Die große Anwartschaft wird Berufssoldaten empfohlen. Denn diese bleiben nach dem DZE lebenslang privat krankenversichert.
Ebenfalls in Frage kommt die große Anwartschaft den Zeitsoldaten, die eine spätere Karriere als Berufssoldat oder Beamter konkret anstreben.
Mit einer großen Anwartschaft verlagert der Versicherte Beitragslasten der Krankenversicherung von der Rentenphase in die Phase der aktiven Dienstzeit. Dies ist meistens auch in steuerlicher Hinsicht von Vorteil.
Mit einer Anwartschaft bei der privaten Krankenversicherung erhält der Soldat grundsätzlich auch Zugang zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung. Da diese jedem SaZ per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben ist, macht es unbedingt Sinn, als SaZ die deutlich preiswertere private PV zu wählen.
Wird ein Soldat in Folge einer Einsatzverletzung gem. Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten versetzt, kann die dann benötigte große Anwartschaft ohne Probleme direkt eingerichtet werden. Der Soldat ist somit direkt im „richtigen System“.
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