Gleich gut – aber günstiger versichert

Soldat auf Zeit
Wer als Soldat auf Zeit – kurz SaZ – seinen Dienst beginnt, sieht sich direkt mit einem Thema konfrontiert, welches bis dato i.d.R. keiner Aufmerksamkeit bedurfte: Er benötigt eine Pflegeversicherung, bzw. genauer gesagt eine Pflegepflichtversicherung.

Während Zeitsoldaten ab Beginn der Dienstzeit automatisch und obligatorisch über den Dienstherrn, den Bund, krankenversichert sind, besteht für die Pflegeversicherung kein entsprechender Automatismus. Der Soldat muss sich hierum selber kümmern. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und ihm droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 €. Per Gesetz ist es jedem Bundesbürger vorgeschrieben sowohl eine Kranken-, wie auch eine Pflegeversicherung zu führen.

 

Diese Pflegepflichtversicherung kann der SAZ bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung einrichten lassen. Der Versicherungsschutz ist in beiden Systemen identisch, da vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Beitrag hingegen variiert stark.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist einzig und alleine das monatliche Einkommen die Bemessungsgrundlage für den Monatsbeitrag. Bei Zeitsoldaten liegt der Beitrag auch in niedrigen Besoldungsstufen immer oberhalb des Beitrags in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und mit jeder Beförderung/Gehaltserhöhung steigt dort der Beitrag.

Private Krankenversicherungen bemessen den Beitrag nach dem Eintrittsalter. Dies ist bei Zeitsoldaten in der Regel ein sehr junges. Der Beitrag einer privaten Pflegepflichtversicherung steigt nicht aufgrund des Älterwerdens. Eine Kopplung an das Einkommen gibt es nicht.

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Hintergrundwissen

Immer sinnvoll: Die Anwartschaft !

Mit dem Ende der Dienstzeit endet auch die Krankenversicherung über den Bund, welche bis dato kostenfrei und vollumfänglich über den Bund gestellt wurde. Der ehemalige SaZ kann dann entscheiden, ob er freiwilliges Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung werden möchte, oder eine private Krankenversicherung einrichtet. Dies gilt für den Zeitraum ab Dienstzeitende und bis zur Aufnahme einer neuen angestellten Beschäftigung.

Einen Beihilfeanspruch haben ausscheidende SaZ ab 2019 nicht mehr. Dieser wurde abgelöst durch eine Neuregelung gemäß der der Bund einen 50%igen Beitragszuschuss zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. (Der Zuschuss ist maximiert auf den halben Beitrag der GKV)

Die Anwartschaft bietet jedem Zeitsoldaten folgende Vorteile:

  1. Nur wer eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung einrichtet, kann auch von den besonders preisgünstigen Konditionen der privaten Pflegepflichtversicherung profitieren.
  2. Bei einem Wechsel in den Status Berufssoldat kann die kleine Anwartschaft in eine große umgestellt werden. Hiermit sichert sich der BS günstige Krankenversicherungsbeiträge im Pensionsalter.
  3. Im Falle einer Einsatzverwundung mit folgendem Statuswechsel zum BS gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz sichert die Anwartschaft den sonst unmöglichen Wechsel in Qualitätskrankenversicherungsschutz nach Pensionierung.
  4. Eine ggf. nach DZE nötige private Krankenversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung eingerichtet werden. Dies gilt auch, wenn ein Wechsel in ein Beamtenverhältnis erfolgt und damit dauerhaft privater KV-Schutz nötig wird.

Günstigster Versicherer am Markt

Eine kleine Anwartschaft für SAZ bietet die Continentale bereits für 0,95 € im Monat an. Hiermit sichert sich der SaZ den späteren Zugang in eine private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung, unabhängig vom Gesundheitszustand bei Dienstzeitende.

Eine große Anwartschaft ist teurer und wird gem. des Eintrittsalter bepreist. Der Mehrbeitrag wird zur Bildung so genannter Alterungsrückstellungen verwendet. Diese sorgen für einen dauerhaft niedrigen KV-Beitrag nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst als Berufssoldat.

Fazit:
Mit einer Pflegeversicherung bei einer privaten Krankenversicherung spart der Soldat auf Zeit jeden Monat Beitrag, im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine Anwartschaft als Ergänzung wird dringend empfohlen und ist in Bezug auf den Beitrag relativ unerheblich.

Die Versicherungsleistungen beider Optionen (Pflegeversicherung privat oder gesetzlich) sind identisch.

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