Beihilfeanspruch Bundeswehr
Zeit- und Berufssoldaten werden während Ihrer aktiven Dienstzeit kostenlos truppenärztlich versorgt. Einen Behilfeanspruch haben beide Personengruppen schon während der aktiven Dienstzeit allerdings für Kinder und Ehepartner.
Berufssoldaten haben dann nach ihrer Pensionierung einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70% bis zum Tod. Zu ergänzen ist diese staatliche Teilkrankenversicherung mit einer privaten Restkostenversicherung, um auf eine 100%ige Absicherung zu kommen. Um bei Eintritt in den Ruhestand einen günstigen Krankenversicherungsbeitrag für besagte Restkostenversicherung zu haben, versichert ein Berufssoldat während seiner aktiven Dienstzeit eine große Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung.
Zeitsoldaten sind ab dem 01.01.2019 nach den Dienstzeitende nicht mehr beihilfeberechtigt. Sie haben vielmehr die Wahl zwischen einer unmittelbaren Rückkehr in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung oder aber dem Eintritt in eine private Krankenversicherung. Welcher Weg hier für den ausgeschiedenen SaZ der empfehlenswerteste ist, hängt von verschiedenen Parametern und somit vom Einzelfall ab. Zu empfehlen ist jedem SaZ rechtzeitig vor dem DZE in dieses Thema einzusteigen.
Beihilfeanspruch für Berufssoldaten?
Berufssoldaten werden während Ihrer aktiven Dienstzeit kostenlos truppenärztlich versorgt. Folglich wirkt der Beihilfeanspruch für Berufssoldaten erst mit dem Ausscheiden des Berufssoldaten aus der Bundeswehr. Er beläuft sich auf 70% der Krankheitskosten. Allerdings ist an dieser Stelle zu bemerken, dass nur die Kosten übernommen werden, welche auch in der Beihilfeverordnung geregelt sind. Es kann also durchaus vorkommen, dass bestimmte medizinische Behandlungen nicht getragen werden. Abgesehen davon, ist es für ausscheidende Soldaten unbedingt notwendig, sich eigenständig in einer privaten Krankenkasse versichern zu lassen. Dadurch, dass in der privaten Krankenkasse der Beihilfeanspruch für Berufssoldaten mit seinen vollständigen 70% als Basisleistung beitragsfrei zur Verfügung steht, muss der Versicherungsnehmer lediglich 30% Versicherungsschutz kaufen, was entsprechende Beitragsvorteile mit sich bringt. Der Berufssoldat ist eindeutig dem System der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Ein Zugang zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist in aller Regel nicht möglich.
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