Anwartschaftsversicherung

Was ist eigentlich eine Anwartschaftsversicherung?

Juristisch einwandfrei formuliert versteht man unter einer Anwartschaft „die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind“. Einfacher gesagt: Die Anwartschaft für Soldaten sichert bei Dienstzeitende das Recht auf Eintritt in einen dann ggf. benötigten private Krankenversicherungsschutz – egal ob Erkrankungen vorliegen oder nicht. 

Mit der Anwartschaftsversicherung sichert man sich also bereits heute den erst ggf. später benötigten Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Denn der Gesundheitszustand zu Beginn des Vertrages ist in einer Anwartschaft grundlegend. Die versicherte Person hat für den Zeitraum der Anwartschaftsversicherung noch keinen aktiven Anspruch auf Leistungen. Sobald man den Versicherungsschutz – also die Anwartschaft – aktiviert, tritt dieser Anspruch jedoch ohne Gesundheitsprüfung in Kraft.

Hintergrundinformationen für Soldaten:

Im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist die Aufnahme in eine private Krankenversicherung nur möglich, wenn ein einwandfreier Gesundheitszustand vorliegt. Ob ein Zeitsoldat später einmal privaten Krankenversicherungsschutz benötigt, ist bei Eintritt in ein Dienstverhältnis als SaZ meistens noch unklar.

Eine kleine Anwartschaft für Zeitsoldaten hat einen weiteren großen Vorteil: Nur mit der Anwartschaft ist es dem Zeitsoldaten möglich, in die preiswerte private Pflegepflichtversicherung einzutreten. Diese jedem Bundesbürger verpflichtend vorgeschriebene Pflegeversicherung ist bei den gesetzlichen Kassen deutlich teurer als bei den privaten, obwohl die Versicherungsleistungen identisch sind.

Das Recht auf Eintritt in eine private Krankenversicherung gewinnt natürlich nur dann Bedeutung, wenn man denn als Soldat im weiteren Verlauf der beruflichen Karriere überhaupt der privaten Krankenversicherung beitreten möchte/darf/muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Zeitsoldat zum Berufssoldat wird. Er wechselt dann zunächst in die große Anwartschaft und nach Pensionierung in die private Restkostenversicherung. Aber auch für Zeitsoldaten kann die PKV eine interessante Option nach dem Dienstzeitende darstellen. Wird z.B. eine Beamtenlaufbahn nach dem Dienstzeitend e angestrebt ist die private Krankenversicherung die Regel. Und wer als über 30-Jähriger nach dem DZE noch ein Studium machen möchte, fährt in der privaten Krankenversicherung auch in aller Regel deutlich günstiger. Denn dann die besonders günstigen Ausbildungstarife der Continentale sind deutlich preiswerter als die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Anwartschaft ist also eine Art Eintrittskarte, von der ein Soldat auf Zeit zu Beginn seiner Karriere noch nicht weiß, ob er diese Eintrittskarte später nutzen möchte oder nicht. Da die kleine Anwartschaft mit 0,95 € sehr günstig im Beitrag ist, und sie zudem einen erheblichen Beitragsvorteil bei der ohnehin benötigten Pflegepflichtversicherung mit sich bringt, kann jedem SaZ nur geraten werden, zu Beginn seiner Laufbahn eine Anwartschaft in Verbindung mit einer privaten Pflegepflichtversicherung einzurichten.

Eine Anwartschaft empfiehlt sich für folgenden Personenkreis:

  • Alle SaZ unter 40 Jahren mit Besoldungsstufe A3 oder höher (Weil dann die Pflegepflichtversicherung günstiger ist als in der GKV)
  • SaZ mit Aussicht auf einen Wechsel zum Berufssoldaten
  • SaZ, die eine Folgekarriere im Staatsdienst (z.B. Verwaltung, Justiz, Polizei) anstreben
  • Berufssoldaten



  • Nur mit einer Anwartschaft auf privaten Krankenversicherungsschutz hat ein SaZ Zugang zur deutlich preiswerteren privaten Pflegepflichtversicherung. Ohne Anwartschaft muss die Pflegepflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden, die bei identischen Leistungen deutlich teurer ist. Die Anwartschaft ist hierbei immer nur ein RECHT, nie eine Pflicht nach dem DZE die private Krankenversicherung zu wählen.

    Im Gegensatz zur kleinen Anwartschaft besteht die große Anwartschaftsversicherung meist über einen langen Zeitraum. Anders als bei der kleinen Anwartschaft werden hier bereits während der Dauer der Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet. Das führt zu einer deutlichen Beitragsentlastung, wenn die Anwartschaft später aktiviert wird, z.B. anlässlich der Pensionierung bei Berufssoldaten. Diese haben ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen lebenslangen Beihilfeanspruch und sind dementsprechend mitunter jahrzehntelang privat krankenversichert. Hier machen sich Beitragsvorteile durch ein per Anwartschaft gesichertes frühes Eintrittalter sehr vorteilhaft bemerkbar.

    Was ist eine Anwartschaft? Juristisch einwandfrei formuliert versteht man unter einer Anwartschaft “die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind”

    Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

    Die sozialversicherungsrechtliche Ausgnagslage ist bei Soldaten relativ exotisch. Dies macht ein hohes Maß an Expertise und Erfahrung beim Berater nötig. Und dies erfordert eine Produktpalette, die den besonderen Ansprüchen von Soldaten gerecht wird.

    Seit über 60 Jahren ist die Continentale Partner des Deutschen Bundeswehrverbandes und stimmt sich in der Prduktentwicklung eng mit dem Verband ab. Unser Team berät seit über 30 Jahren im Schwerpunkt Soldaten und ist regelmäßig mit Fachvorträgen in den Liegenschaften der Bundeswehr unterwegs. Unser speziell geschultes und erfahrenes Expertenteam bietet kompetenten telefonischen Servoce an jedem Werktag von 8-17 Uhr. Und Emails beantworten wir immer binnen 24 Stunden, auch an Wochenenden und Feiertagen.