Pflegeversicherung für die Bundeswehr
Die Pflicht zur Pflegeversicherung ist fest im Sozialgesetzbuch verankert. Nichtversicherte können mit einem Bußgeld belegt werden. Hiervon sind auch Soldaten der Bundeswehr nicht ausgenommen. Diese sind über den Bund zwar kranken- nicht aber pflegeversichert, was in Deutschland eine Sondersituation darstellt. Denn üblicherweise werden Kranken- und Pflegeversicherung in einem Zug, bei einer Versicherung eingerichtet.
Zeitsoldaten und Berufssoldaten müssen sich eigenständig um die Einrichtung des Versicherungsschutzes kümmern. Zeitsoldaten haben die Wahl zwischen der PV bei einer gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung. Letztere ist für den SaZ in aller Regel deutlich preiswerter, bei identischem Versicherungsschutz.
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Hintergrundwissen
Pflegezusatzversicherung – sinnvolle Ergänzung der Pflegeversicherung
Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall auf der sicheren Seite und ergänzen Ihre verpflichtende Pflegeversicherung optimal. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein:
- Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten
- Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige tragen erhebliche Eigenleistungen
- Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko
Anschrift
Continentale Versicherung
Landesdirektion Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover
Kontakt
Tel.: 0511 – 51 51 21 54
Fax: 0511 – 51 51 21 53
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