Pflegepflichtversicherung Bundeswehr

Warum muss ich als Soldat eine Pflegepflichtversicherung abschliessen?

Unterhält ein Soldat in der Bundeswehr keine Pflegeversicherung, bewegt er sich eindeutig im Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Denn die Pflegeversicherung ist in Deutschland ebenso wie die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, dessen Nachweis von der Bundeswehr gefordert wird. Wenn keine Pflegepflichtversicherung vorhanden sein sollte, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 2500.- EUR belegt werden.

Aktive Soldaten sind grundsätzlich und vollumfänglich über den Dienstherrn (den Bund) krankenversichert. Diese Art der sozialen Absicherung nennt man Heilfürsorge. Der per Gesetz vorgeschriebene Pflegeversicherungsschutz ist hier jedoch nicht abgedeckt. Diesen muss jeder Soldat eigenständig einrichten. In Frage hierfür kommen sowohl gesetzliche wie auch private Krankenversicherer. Die private Pflegeversicherung ist deutlich preiswerter. Denn hier richtet die Höhe des Beitrags nach dem Eintrittsalter, während die gesetzlichen Kassen einen Beitrag in Abhängigkeit vom Einkommen erheben. Soldaten sparen hierdurch bei den privaten Versicherern bis zu 70% an Beitrag während ihrer Dienstzeit.

Warum ein Soldat in der privaten Pflegeversicherung am besten aufgehoben ist, erfahren Sie im folgenden Video:

 

 

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Hintergrundwissen

Was muss ich als Soldat in der Bundeswehr bei Abschluss der Pflegeversicherung noch beachten?

Die Pflegepflichtversicherung kann bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung eingerichtet werden. Die private Pflegepflichtversicherung inkl. kleiner Anwartschaft ist deutlich preiswerter als die Pflegepflichtversicherung solo bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung.

Zeitsoldaten sind in der Regel mit einer kleinen Anwartschaft am besten bedient. Berufssoldaten sollten die große Anwartschaft wählen.

Pflegezusatzversicherung – sinnvolle Ergänzung der Pflegepflichtversicherung für Soldaten in der Bundeswehr
Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall auf der sicheren Seite und ergänzen Ihre verpflichtende Pflegeversicherung optimal.

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein:

Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten
Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige tragen erhebliche Eigenleistungen
Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko

Vom Pflegefall zum Sozialfall? Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Grundsicherung. Nicht mehr und nicht weniger. Reichen die eigenen Mittel, wie Einkommen oder Geldanlagen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung des Eigenanteils nicht aus, sind ggf. die Angehörigen und in letzter Stufe das Sozialamt gefragt.

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Landesdirektion Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover

Tel:0511 – 51 51 21 54
Fax:0511 – 51 51 21 53
E-Mail:info@versicherungen-bundeswehr.de
Web:www.versicherungen-bundeswehr.de

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