Versicherungspflichtig?

Freiwillig Wehrdienstleistende benötigen anders als Zeitsoldaten noch keine separate Pflegepflichtversicherung. Erst mit der Ernennung zum SaZ wird dies nötigt. Gleiches gilt für Eignungsübende.

 

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Hintergrundwissen

Anwartschaftsversicherung

Freiwillige, die eine Karriere bei der Bundeswehr als Zeit– oder Berufssoldat anstreben, können bereits jetzt eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Für Mitglieder des deutschen Bundeswehrverbandes kostet dies lediglich 0,70 € pro Monat.

Die Anwartschaft kann im Falle eines Einsatzunfalls besondere Wichtigkeit erlangen. Besteht nach einem solchen Einsatzunfall eine dauerhafte Gesundheitsschädigung in Höhe von mindestens 30%, hat auch ein freiwillig Wehrdienstleistender das Recht auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat. Als solcher ist er dann zwingend dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen. Eine Anwartschaft ermöglicht ihm den Eintritt in einen qualitativ hochwertigen, die Beihilfe ergänzenden Krankenversicherungsschutz. Damit ist die bestmögliche medizinische Versorgung garantiert.

Neben der Anwartschaftsversicherung empfiehlt das Bundesverteidigungsministerium allen Soldaten, also auch den Freiwilligen, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Die Continentale hat hier einen Spezialtarif im Angebot, der auf den Bedarf von Soldaten abgestimmt ist und wird vom deutschen Bundeswehrverband ausdrücklich als Vertragspartner empfohlen.

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