
Wissen für Soldaten
Übergangsgebührnisse: Höhe, Dauer & Krankenversicherung
Wie lange erhalten Sie nach der Bundeswehr Übergangsgebührnisse, wie werden sie berechnet und was bedeutet das für Ihre Absicherung? Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen für Ihr Dienstzeitende.
Höhe und Dauer verstehenRedaktion: Czwikla & Team GmbH · Stand: 10. September 2026
Was sind Übergangsgebührnisse – und wer erhält sie?
Übergangsgebührnisse sind monatliche Versorgungsleistungen für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Sie unterstützen den Übergang aus dem militärischen Dienst in Ausbildung, Studium oder das zivile Berufsleben. Es handelt sich um eine Leistung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, nicht um Arbeitslosengeld.
Nach § 16 SVG kommt ein Anspruch insbesondere bei Ablauf der festgesetzten Wehrdienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit in Betracht. Nicht jeder Entlassungsgrund führt automatisch zu einem Anspruch. Für Entlassungen auf eigenen Antrag gelten besondere Voraussetzungen.
Dienstzeit, Entlassungsgrund, frühere Ausbildungsförderung und gegebenenfalls Übergangsregelungen können den Anspruch verändern. Beim direkten Wechsel zum Berufssoldaten entstehen keine Übergangsgebührnisse für den zivilen Berufseinstieg.
Wie hoch sind die Übergangsgebührnisse?
Grundregel
75 %der maßgeblichen Dienstbezüge des letzten Monats. Grundlage ist der gesetzliche Berechnungsbetrag; nicht jede Position auf der Bezügemitteilung gehört automatisch dazu.
Geförderte Vollzeitbildung
+ 25 %Bildungszuschuss auf Basis der maßgeblichen letzten Dienstbezüge, wenn die Voraussetzungen einer nach § 7 SVG geförderten Vollzeitmaßnahme erfüllt sind.
Nach der aktuellen Grundregel können damit während einer entsprechenden Bildungsmaßnahme insgesamt 100 % der maßgeblichen Dienstbezüge erreicht werden. Das ist kein pauschaler Anspruch für jedes Studium oder jede Ausbildung. Förderungsbescheid und anwendbare Regelung sind entscheidend.
Bei einer angenommenen gesetzlichen Berechnungsgrundlage von 4.000 € ergeben 75 % zunächst 3.000 € monatlich. Ein Bildungszuschuss von 25 % entspräche zusätzlich 1.000 €. Das ist keine Berechnung Ihres Nettobetrags oder Ihrer Krankenversicherungsbeiträge.
Wie lange werden Übergangsgebührnisse gezahlt?
Die folgende Staffel zeigt die regulären Bezugszeiten nach § 16 Absatz 2 SVG. Sie ist eine Orientierung vor möglichen Kürzungen und Sonderregelungen.
| Wehrdienstzeit | Übergangsgebührnisse |
|---|---|
| 1 bis unter 2 Jahre | 1 Monat |
| 2 bis unter 3 Jahre | 2 Monate |
| 3 bis unter 4 Jahre | 3 Monate |
| 4 bis unter 5 Jahre | 12 Monate |
| 5 bis unter 6 Jahre | 18 Monate |
| 6 bis unter 7 Jahre | 24 Monate |
| 7 bis unter 8 Jahre | 30 Monate |
| 8 bis unter 9 Jahre | 36 Monate |
| 9 bis unter 10 Jahre | 42 Monate |
| 10 bis unter 11 Jahre | 48 Monate |
| 11 bis unter 12 Jahre | 54 Monate |
| ab 12 Jahren | 60 Monate |
Quelle: § 16 Absatz 2 SVG, geprüft am 10.09.2026. Die Tabelle bildet die gesetzliche Grundstaffel ab und ersetzt keine individuelle Festsetzung.
Unter anderem können Freistellungszeiten und die für Sie maßgebliche Förderungsdauer den Zeitraum beeinflussen. Besondere Regeln gelten beispielsweise bei bestimmten Ausbildungswegen. Klären Sie diese Punkte mit Ihrer zuständigen Versorgungsstelle und dem Berufsförderungsdienst.
Krankenversicherung während der Übergangsgebührnisse
Mit dem regulären Dienstzeitende müssen Sie Ihren anschließenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz organisieren. Übergangsgebührnisse allein führen nicht dazu, dass die bisherige unentgeltliche truppenärztliche Versorgung während der gesamten Bezugszeit weiterläuft.
Welche Absicherung passt, hängt unter anderem von Ihrer Tätigkeit nach Dienstzeitende ab: Beschäftigung, Ausbildung, Studium, Selbstständigkeit oder zunächst keine Tätigkeit. Die Höhe Ihrer Übergangsgebührnisse kann dabei für Beiträge und Zuschüsse relevant sein.
Welche Zuschüsse sind möglich?
§ 18 SVG regelt Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für gesetzlich und privat Versicherte gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Grenzen. Ein Arbeitgeberzuschuss oder ein Beihilfeanspruch kann den Anspruch ausschließen. „Die Hälfte jedes Beitrags wird immer übernommen“ wäre deshalb zu pauschal.
Ihre Krankenversicherung zum DZE einordnen
Unser DZE-Rechner stellt anhand Ihrer Angaben passende Beitragsorientierungen dar. Er berechnet Krankenversicherungsbeiträge – nicht die Höhe Ihres Anspruchs auf Übergangsgebührnisse.
Zum DZE-Rechner & zur BeratungWas sollten Sie vor Dienstzeitende klären?
Bei einer langen Verpflichtungszeit sollten Sie auch den späteren Rentenbeginn und die Krankenversicherung im Alter berücksichtigen: Planung für langdienende Zeitsoldaten →
- Bescheid prüfen: Beginn, monatlichen Betrag und Ende der Übergangsgebührnisse festhalten.
- Bildungsförderung abstimmen: Vollzeitmaßnahme, Förderungsdauer und möglichen Bildungszuschuss mit dem BFD klären.
- Tätigkeit festlegen: Beschäftigung, Studium oder Selbstständigkeit rechtzeitig bei der Versicherungsplanung berücksichtigen.
- Absicherung anschließen: Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Beitragszuschüsse vor dem Wechsel klären.
- Änderungen melden: Neue Beschäftigungen und relevante Einkommensänderungen mit der zuständigen Zahlstelle abstimmen.
Wir unterstützen Sie bei der Versicherungsplanung. Über die Gewährung und Auszahlung der Übergangsgebührnisse entscheidet die zuständige Versorgungsstelle.
Häufige Fragen zu Übergangsgebührnissen
Sind Übergangsgebührnisse das Gleiche wie Arbeitslosengeld?
Nein. Übergangsgebührnisse sind eine eigene Leistung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Ob daneben oder später andere Leistungen in Betracht kommen, muss gesondert mit der jeweils zuständigen Stelle geklärt werden.
Bekomme ich Übergangsgebührnisse erst nach vier Jahren?
Die aktuelle Grundstaffel in § 16 SVG sieht bereits bei einer Wehrdienstzeit von einem bis unter zwei Jahren einen Monat vor. Ab vier Jahren steigt die reguläre Bezugsdauer deutlich. Maßgeblich bleiben Entlassungsgrund, anwendbares Recht und Ihr Bescheid.
Wann sind 100 Prozent der letzten Dienstbezüge möglich?
Nach der aktuellen Regelung kann zu den regulären 75 % ein Bildungszuschuss von 25 % hinzukommen, wenn Sie während des Bezugszeitraums an einer nach § 7 SVG geförderten schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme in Vollzeit teilnehmen. Die Förderung muss zu Ihrem konkreten Fall passen.
Sind Übergangsgebührnisse brutto oder netto angegeben?
Die Prozentangaben beziehen sich auf die gesetzlich maßgeblichen Dienstbezüge. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann davon abweichen. Für Ihre Budgetplanung sollten Sie die persönliche Festsetzung und Bezügemitteilung verwenden; steuerliche Fragen gehören in die individuelle Steuerberatung.
An wen wende ich mich bei Fragen zur Auszahlung?
Nutzen Sie den Ansprechpartner auf Ihrem Festsetzungsbescheid oder Ihrer aktuellen Bezügemitteilung. Fragen zur geförderten Ausbildung klären Sie mit dem Berufsförderungsdienst. Unsere Agentur berät zur Versicherung nach Dienstzeitende und ist keine Zahlstelle der Bundeswehr.