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Der Bundesminister für Verteidigung ist Deutschland in Zeiten des Friedens der „Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt“ (IBUK). Sollte der Verteidigungsminister abwesend sein, geht die Befehls- und Kommandogewalt auf die Staatssekretäre über. Im Falle der Verteidigung liegt diese beim Bundeskanzler.