Voraussetzungen für den Beihilfeanspruch eines Ehepartners:
- Es handelt sich tatsächlich um einen Ehepartner und nicht (nur) um einen Lebenspartner
- Der Ehepartner geht keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Hat also keinen Job im Anstellungsverhältnis mit mehr 450 € Gehalt im Monat.
- Ist der Ehepartner selbständig, darf der Jahres