Wie kann ich meine Anwartschaft aktivieren?

Nach Dienstzeitende haben Soldaten seit 2019 ein gesetzliches Recht auf Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung. Alternativ kann eine private Krankenversicherung eingerichtet werden. Zu beiden Lösungen gewährt der Bund einen Beitragszuschuss in Höhe von 50%.

Welche Lösung für den ausscheidenden SaZ die bessere ist, hängt vom Einzelfall ab. Personen, die sich nach DZE noch in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme befinden, fahren in der Regel in der privaten Krankenversicherung der Continentale am besten. Denn hier werden besonders vergünstigte Konditionen für Personen bis 38 Jahre angeboten.

Hat als ein Soldat während seiner Dienstzeit eine Anwartschaft bei der Continentale geführt, kann er bei Dienstzeitende zwischen dem direkten Eintritt in die gesetzliche KV oder dem Eintritt in die private Krankenversicherung wählen. Die Anwartschaft sichert dabei ein problemloses Eintreten auch bei Vorliegen von Wehrdienstbeschädigungen oder gravierenden Vorerkrankungen.

Ist die Ausbildung dann beendet und der Ex-Soldat tritt in ein ziviles, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein, erfolgt die automatische Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung.

Weitere Informationen:

Gerade für Soldaten, die eine Folgekarriere im Staatsdienst, z.B. bei Polizei, Feuerwehr, Verwaltung oder Justiz anstreben, ist die Anwartschaft besonders wichtig. Denn dieser Personenkreis wird als Beamter lebenslang der privaten Krankenversicherung zugeordnet sein. Ein reibungsloser Eintritt, ohne mögliche Beitragszuschläge für Vorerkrankungen, ist hier von größter Bedeutung und wird durch die Anwartschaft sichergestellt.

Mit dem Eintritt in die Anwartschaft wird  Zugangsrecht (- keine Pflicht!) in den später benötigten Krankenversicherungsschutz verbrieft. Und da eine Anwartschaft bei der Continentale Versicherung nur 0,95 € im Monat kostet, sollte kein Soldat darauf verzichten.

Der Wechsel in einen passenden Anschlussversicherungsschutz erfolgt per einfachem Antrag. Melden Sie sich gerne, wenn wir Ihnen dabei helfen können.

Hintergrundwissen zum aktivieren der Anwartschaft

100%iger Krankenversicherungsschutz ist jedem Bürger in Deutschland verpflichtend per Gesetz vorgeschrieben. Soldaten bei DZE, die NICHT direkt in ein Anstellungsverhältnis eintreten, haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die GKV berechnet die Höhe der Versicherungsbeiträge nach der Höhe der Einkünfte (hier die Übergangsgebührnisse).

Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge nach dem Eintrittsalter. Für Schüler und Studenten gibt es Sonderkonditionen.

Wir dann später eine angestellte Tätigkeit mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 € in 2024, steigt jährlich) aufgenommen, tritt die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen KV ein.

Privat krankenversichert zu sein hat viele Vorteile:

  • Freie Arztwahl – keine Pflicht zur Überweisung durch den Hausarzt
  • Freie Krankenhauswahl
  • Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B: Behandlung durch den Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker)
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen ist möglich
  • Weltweiter Krankenversicherungsschutz
  • Schnelle Termine bei Fachärzten
  • Einkommenunabhängige Beitragskalkulation

  • Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

    Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Expertinnen und Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.