
Seit 1971 ist das Barett – eine Kopfbedeckung – Bestandteil der Uniform. Hauptsächlich tragen Soldaten des Heeres ein Barett. Bei der Marine sowie bei der Luftwaffe wird das Barett nur in wenigen Teilbereichen getragen.
Das Barettabzeichen (aus Metall) befindet sich auf der linken Seite des Baretts. Mit diesem wird die Zugehörigkeit des Trägers zu einer bestimmten Gruppengattung bzw. internationalem Großverband gekennzeichnet. Beispielsweise tragen die Panzergrenadiere als Barettabzeichen einen mit zwei Karabinern gekreuzten Schützenpanzer, der von einem Eichenkranz mit deutscher Flagge eingefasst ist.
Die Truppengattungen bzw. Verwendungsreihen werden mit sechs Barettfarben in Kategorien zusammengefasst. Infanteristen (Jäger, Panzergrenadiere) tragen grüne Baretts, die Fallschirmspringer, die KSK sowie der Heeresflieger bordeauxrote und die Panzertruppen schwarze. Truppenteile der kampfunterstützenden Gattungen, wie die Flugabwehr, Artillerie, ABC-Abwehr, Pioniere, Operative Informationen, Nachschub, Fernmelder und Feldjäger haben korallenrotte Baretts. Marineblau wird zum einen von den Offiziersanwärtern und auch von Objektschützern der Luftwaffe oder Marineschutzkräften getragen.