Auslandseinsatz für die Bundeswehr

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Absicherung beim Auslandseinsatz für die Bundeswehr

Bei Versicherungen für den Auslandseinsatz deutscher Soldaten sind im Hinblick auf die Absicherung einige wichtige Punkte zu beachten. Die Bundeswehr leistet bei Auslandseinsätzen seinen Soldaten und Soldatinnen bei Sachschäden und Personenschäden einen angemessenen finanziellen Ausgleich und zahlt im Todesfall eine Hinterbliebenen Rente und/oder Einmalentschädigung. Häufig reicht diese Absicherung jedoch bei weitem nicht aus. Im Hinblick auf diese Situation ist es sicherlich sinnvoll, private Versicherungen für den Auslandseinsatz abzuschließen.

Für unfallbedingte Verletzungen bietet sich hier eine private Unfallversicherung an und um seine Angehörigen bei einem eventuellen Todesfall abzusichern, kann man über die normale Hinterbliebenen Rente hinaus noch eine private Lebensversicherung abschließen. Bei Versicherungen für den Auslandseinsatz müssen jedoch einige Sonderregelungen beachtet werden. So werden in einem Kriegsfall grundsätzlich keine Versicherungsleistungen ausgezahlt. Dies wird aus dem Grund so gehandhabt, da ein Krieg für Versicherungen ein nicht kalkulierbares Risiko darstellt.

Das Verteidigungsministerium hat für diesen Fall jedoch eine Sonderregelung mit den Versicherungsunternehmen ausgehandelt. Beruft sich ein Versicherer auf sein Leistungsverweigerungsrecht aufgrund der Kriegsklausel in den Verträgen, tritt die Ausfallbürgschaft des Bundes ein. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die es vor dem Einsatz zu prüfen gilt.

Die wichtigsten Versicherungen

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