Marktführer für Soldatenversicherungen
24h, 7 Tage/ Woche Rund-um-Service
Empfohlen vom Deutschen Bundeswehrverband
Professionelle Beratung durch Experten
Continentale
Wir sind für Sie da – Ihre Continantale Versicherung
Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV
– Erstinformation –
1. Firma und Anschrift:
Continentale Versicherung
Landesdirektion Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover
Versicherungsvermittlerregister
(www.vermittlerregister.info)
Ralf Czwikla RegNr. D-Y80W-07SLZ-70
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 4 GewO (Gebundene Versicherungsvertreter), erteilt durch die IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover www.hannover.ihk.de
2. Geschäftsführer:
Herr Ralf Czwikla
3. Status des Vermittlers nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:
Continentale Versicherung Landesdirektion Czwikla & Team GmbH hat Erlaubnis nach § 34 d Abs. 4 GewO (Gebundene Versicherungsvertreter), erteilt durch die IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover
4. Beratung und Vergütung:
Continentale Versicherung Landesdirektion Czwikla & Team GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provisionr. Diese Provision ist somit nicht separat von Ihnen an uns für Versicherungsprodukte zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten.
5. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen
6. Beteiligungen an Versicherungsunternehmen
7. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung
Als Soldat der Bundeswehr haben Sie bei der sozialen Absicherung ein spezielles Anforderungsprofil. Und dies erfordert spezielle Produkte und Kenntnisse Ihres Versicherungspartners. Die Continentale ist seit über 65 Jahren Empfehlungsvertragspartner der FÖG des Deutschen Bundeswehrverbandes und auf die Beratung von Soldaten spezialisiert.
Über die Hälfte aller Bundeswehrsoldaten in Deutschland ist aktuell bei dem Continentale Versicherungsbund versichert.
Die enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundeswehrverband und ein bundesweites Beraternetzwerk von speziell ausgebildeten Experten garantieren optimalen Service und passgenaue Produkte.
Ausgerichtet auf die besonderen Bedürfnisse von Soldaten bieten wir erstklassigen Onlineservice an 7 Tagen in der Woche, also auch an Wochenenden und Feiertagen.
In der Woche sind wir auch telefonisch oder per Videocall ganztägig für Sie erreichbar. Ihre Angebotsanfrage beantworten wir garantiert binnen max. 24 Stunden.
Von den über 40 Mio. Berufstätigen in Deutschland sind weniger als 200.000 als Zeit- oder Berufssoldat bei der Bundeswehr beschäftigt. Das Berufsbild ist speziell, nicht nur mit Blick auf die „Gefahrenlage am Arbeitsplatz“. Gerade auch bei der sozialen Absicherung unterscheidet sich der Job bei der Bundeswehr deutlich von anderen Berufen.
Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland Pflicht. Im Normalfall ist der deutsche Bürger dort pflegeversichert, wo er krankenversichert ist. Bei Soldaten ist das anders.
Der Soldat ist über die Bundeswehr krankenversichert, er ist dort aber nicht pflegeversichert.
Um also der gesetzlichen Versicherungspflicht nachzukommen, muss jeder Soldat sich eigenständig um die Einrichtung einer Pflegepflichtversicherung kümmern und hat dafür Zeit bis maximal zum Ende des ersten Dienstmonats. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht birgt nicht nur ein Risiko im Leistungsfall, sondern auch die Gefahr mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € belegt zu werden.
Der Soldat kann zwischen der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung wählen. Beide sind in der Leistung identisch. Die private Pflegepflichtversicherung ist für Soldaten jedoch preiswerter.
Eine Anwartschaft ist ein Eintrittsrecht in einen erst später benötigten Krankenversicherungsschutz.
Die meisten Zeitsoldaten nutzen nach dem Dienstzeitende ihr gesetzlich verbrieftes Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung. Wer jedoch in eine Beamtenlaufbahn geht, Berufssoldat wird, sich selbständig macht oder als Angestellter gut verdient, nutzt in der Regel die private Krankenversicherung. Aufnahmefähig sind dort aber nur Personen mit einem einwandfreien Gesundheitszustand – der nicht planbar ist -, oder Personen mit Eintrittsrechten via Anwartschaft.
Da der weitere Karriereweg bei Dienstbeginn als SaZ meistens noch nicht feststeht, bietet die Anwartschaft wichtige Handlungsoptionen beim Dienstzeitende für einen sehr geringen Monatsbeitrag.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die für Soldaten preiswerte private Pflegepflichtversicherung nur in Verbindung mit einer Anwartschaft gewählt werden kann. Beides gehört also immer zusammen.
Berufssoldaten gehören laut Sozialgesetzbuch V in das System der privaten Krankenversicherung. Denn mit dem Eintritt in den Ruhestand wird der Heilfürsorge- von einem Beihilfeanspruch abgelöst. Aus der 100%igen Krankenversicherung über den Bund wird dann also eine 70%. Die fehlenden 30% sind mit einer privaten Restkostenversicherung abzudecken, um die Pflicht zur (100%igen) Krankenversicherung zu erfüllen. Ein Zugangsrecht zur Gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Berufssoldaten nicht.
Auf dieses feststehende Szenario bereiten sich Berufssoldaten vor, indem sie neben der Pflegepflichtversicherung eine große Anwartschaft einrichten. In der Anwartschaft werden Alterungsrückstellungen gebildet, die nach der Pensionierung für günstigen Versicherungsbeiträge sorgen. Das Verschieben von Beitragslasten aus der Pensionärsphase in die Phase des aktiven Berufslebens macht auch in steuerlicher Hinsicht Sinn.
Die Krankenversicherung über den Bund (Heilfürsorge) endet bei Zeitsoldaten mit dem letzten Tag im Dienst. Es ist also in jedem Fall Handlungsbedarf gegeben! Der ausscheidende SaZ kann nun zwischen einer Anschlussversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen.
Zu dieser speziellen Ausgangslage sind fundierte Beraterkenntnisse erforderlich, um die im Einzelfall optimale Lösung zu erarbeiten. Und diese Kenntnisse sind bei konventionellen Krankenkassen-Hotlines leider häufig Mangelware. Wir empfehlen unbedingt mit dafür ausbildeten Beratern die optimale, individuelle Lösung zu finden.
Welches Versicherungssystem (GKV oder PKV) im Einzelfall – auch mit Blick auf den weiteren Karriereweg – das bessere ist, hängt von der individuellen Ausgangslage und der weiteren beruflichen Planung ab.
Die Continentale bietet beide möglichen Versicherungsformen an, GKV und PKV. Denn mit unserer Schwestergesellschaft der Continentale BKK sind wir auch im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung bestens aufgestellt.
Wir stellen Ihnen transparent und übersichtlich beide Optionen gegenüber und beraten Sie fachkundig.
Ein heilfürsorgeberechtigten Zeit- oder Berufssoldat hat keine Möglichkeit seine Familie beitragsfrei mitzuversichern. Eine solche Familienversicherung, wie sie die Gesetzliche Krankenversicherung bietet, gibt es für Soldaten nicht. Aber Ehepartner und Kinder von Soldaten haben einen so genannten Beihilfeanspruch. Der Bund stellt hier also eine kostenlose „Teilkrankenversicherung“, in Höhe von 70% für den Ehepartner und 80% für Kinder.
Verfügt der Ehepartner über keine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse kommt die Nutzung des Beihilfeanspruchs als Alternative zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer GKV in Frage. Zum Erreichen eines 100%igen KV-Schutzes ist dann eine private Restkostenversicherung zu ergänzen.
Ob die Nutzung der Beihilfe oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV die preiswertere Lösung ist, muss individuell ermittelt werden. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Das persönliche Haftpflichtrisiko eines Soldaten unterscheidet sich nicht von dem eines Zivilbeschäftigten. Für Schäden an fremden Personen oder Sachen haftet der Verursacher nach BGB §823 unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen. Diese gesetzliche Haftpflicht kann mit einer konventionellen Privathaftpflichtversicherung auf den Versicherer übertragen werden.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, auch bei Soldaten.
Schädigt der Soldaten grob fahrlässig dienstliches Eigentum, darf der Dienstherr den Soldaten hierfür mit bis zu 6 Monatsgehältern in Regress nehmen. Fahrzeugfehlbetankungen, Verlust von Ausrüstungsgegenständen, Verkehrsunfälle mit Geschwindigkeitsübertretungen – die Liste der Fälle aus der Praxis ist hier lang. Dieses Risiko versichert der Soldat mit einer Diensthaftpflichtversicherung, die man als Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung wählen kann.
Hinweis: Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes sind über den Verband diensthaftpflichtversichert.
Als Soldat unterliegt man einem hohen Gefährdungsrisiko. Das gilt insbesondere, aber nicht nur, bei Auslandseinsätzen. Der Umgang mit Waffen, Munition und schwerem Gerät birgt ein hohes Unfallrisiko.
Gerade Soldaten, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung noch keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente erworben haben, landen bei einem unfallbedingten Verlust der Arbeitskraft nach der Entlassung aus dem Dienst als SaZ direkt auf ALGII.
Eine Soldatenunfallversicherung für den beruflichen und privaten Bereich, mit lebenslangem Rentenanspruch bei Unfallinvalidität lässt sich bereits für weniger als 10 € im Monat versichern.
Bei Verlust der Arbeitskraft, egal ob in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls, wird der Zeitsoldat aus dem Dienst entlassen. Wer mindestens 5 Jahre im Dienst war, kann bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Aber auch damit ist sehr häufig noch die ALGII-Grenze unterschritten.
Auch mit Blick auf eine zivile Folgekarriere, versichern sich Soldaten am besten frühzeitig mit einer flexiblen Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung und sichern sich damit ein auskömmliches Einkommen im Falle des Arbeitskraftverlustes.
Die Grundausbildung bindet viel Energie und Aufmerksamkeit. Teils lange Fahrtwege schmälern die verfügbare Freizeit. So passiert es nicht selten, dass ein SaZ sich zwar vorgenommen hat, sich um die Einrichtung von Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft zu kümmern, es dann aber am Ende schlicht vergisst. Wir empfehlen, das Thema so schnell wie möglich zu erledigen und unterstützen Sie dabei durch schnellen und kundenfreundlichen Service, auch am Wochenende!
Soldaten benötigen eine Pflegepflichtversicherung um die gesetzliche Versicherungspflicht zu erfüllen. Häufig kommt es jedoch zur Verwechslung mit einer Pflegezusatzversicherung. Die Begriffe klingen sehr ähnlich, und beide Produkte leisten bei Pflegebedürftigkeit. Natürlich ist aber eine Zusatzversicherung nicht sinnvoll, wenn die Basis, nämlich die Pflichtversicherung dazu noch nicht besteht. Wenn Sie sich an einen fachkundigen, auf die Beratung von Soldaten spezialisierten, Experten wenden erhalten Sie ein passendes Angebot.
Wir empfehlen Zeitsoldaten die klein, und Berufssoldaten die große Anwartschaft. Kauft ein SaZ eine große Anwartschaft und wird später NICHT Berufssoldat, Beamter oder Selbständiger, zahlt er viel unnötigen Beitrag. Ein Wechsel von der kleinen in die große Anwartschaft ist jederzeit möglich. Wir empfehlen den Wechsel dann vorzunehmen, wenn die Folgekarriere des SaZ sich klar in Richtung BS oder Beamter abzeichnet.
Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ist in Sachen Kranken- und Pflegeversicherung Handlungsbedarf gegeben. Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung in bisheriger Form passen nicht mehr. Teilweise wird die Info zum Dienstzeitende/Austritt an den Versicherer vergessen. Der Vertrag läuft dann weiter und verursacht unnötige Kosten.
Die Beratung von Zeitsoldaten oder Berufssoldaten im Bereich der sozialen Absicherung erfordert besondere Kenntnisse des Beraters. Da der Soldat auf Zeit oder Berufssoldat automatisch ab Beginn seiner Dienstzeit über den Bund krankenversichert ist (Heilfürsorge), dort aber keinen Schutz im Bereich der Pflegepflichtversicherung hat, besteht grundsätzlich Handlungsbedarf. Die Pflegepflichtversicherung muss eigenständig eingerichtet werden. Dringend empfohlen wird die Ergänzung einer Anwartschaft.
Werden Soldaten Eltern, ist ebenfalls Beratungsbedarf gegeben, denn jeder Soldat hat für eigene Kinder einen gesetzlichen Beihilfeanspruch. Diesen gilt es optimal zu nutzen. Ehepartner von Zeit- oder Berufssoldaten haben ebenfalls einen Beihilfeanspruch, der genutzt werden kann. Der Beihilfeanspruch für Kinder und Ehepartner kann hierbei voll oder auch nur teilweise, als Ergänzung einer gesetzlichen Krankenversicherung, genutzt werden. Hier kommt es auf eine professionelle Auswertung der individuellen Ausgangssituation des Soldaten an, der spezielle Kenntnisse des Beihilferechts des Beraters erfordert.