Zulagenabsicherung

Der Sinn und Zweck von Zulagenabsicherungen

Für Zeit- oder Berufssoldat gibt es die Möglichkeit eine Zulagenabsicherung abzuschließen. Wenn Sie den Beruf als Soldat gewählt haben, erhalten Sie je nach Ihrem Tätigkeitsfeld eine Erschwerniszulage. Diese Erschwerniszulagen werden jedoch im Krankheitsfall eines Soldaten nicht weitergezahlt. Um diese Versorgungslücke zu schließen, haben Sie als Soldat die Möglichkeit eine Zulagenabsicherung abzuschließen. Mit dieser Zulagenabsicherung sichern Sie sich gegen finanzielle Einbußen bei einer vorübergehenden Verwendungsunfähigkeit ab.

 

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Hintergrundwissen

Die Zulagenabsicherung bei den einzelnen Truppenteilen

Je nach Tätigkeitsfeld und Truppengattung gestalten sich die Beträge der Zulagenabsicherung unterschiedlich. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Beträge geben.

Luftfahrtbesatzungsgruppen          bis 470,00 Euro

Fliegerausbildung                              140,00 Euro

U-Boot-Zulage                                 230,08 Euro

Kampfschwimmer + KSK                   900,00 Euro

Minentaucher                                  184,07 Euro

Fallschirmspringer                            115,04 Euro

Unsere Zulagenabsicherung durch den Tarif V43

Wenn Sie den Beruf als Soldat gewählt haben, erhalten Sie je nach Ihrem Tätigkeitsfeld eine Erschwerniszulage. Diese Erschwerniszulagen werden jedoch im Krankheitsfall eines Soldaten also bei seiner Verwendungsunfähigkeit nicht weitergezahlt. Eine Verwendungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Soldat die Ausübung seiner zulageberechtigten Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen nicht ausüben kann. Mit unserer Zulagenabsicherung haben Sie die Möglichkeit diese Versorgungslücke zu schließen. Das Risiko eines Verdienstausfalls aufgrund von Verwendungsunfähigkeit können Sie durch den Tarif V43 ausschließen.

Folgende Leistungen erhalten Sie bei unserer Zulagenabsicherung durch den Tarif V43:

  • Der versicherte Tagessatz wird je nach Versicherungsfall ab dem 43. Tag der Verwendungsunfähigkeit ausgezahlt.
  • Die Leistungspflicht erstreckt sich auf jeden Kalendertag einschließlich Sonn- und Feiertagen
  • Die Leistungspflicht erstreckt sich solange die vorübergehende Verwendungsunfähigkeit besteht

Unser Team berät Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch zu dem Thema Zulagenabsicherung von Soldaten.

Ihr Partner für Zulagenabsicherung von Soldaten

Sie sind in der Bundeswehr und suchen Ihren idealen Versicherungsschutz? Als Empfehlungspartner der Förderungsgesellschaft des deutschen Bundeswehrverbandes erhalten Sie bei uns exklusiven Versicherungsschutz. Unsere Kontaktdaten lauten:

Anschrift

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Landesdirektion Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
30159 Hannover

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Fax: 0511 – 51 51 21 53
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