Übergangsgebührnisse

Was sind Übergangsgebührnisse?

Gemäß § 11 Soldatenversorgungsgesetz hat der aus der Bundeswehr ausscheidende Soldat einen Anspruch auf ÜG, welche den Einstieg in das zivile Berufsleben nach der Bundeswehr erleichtern sollen. Der SaZ erhält nach dem Dienstzeitende also weiter eine Vergütung vom Bund, obwohl die vereinbarte Dienstzeit bereits vorbei ist. Die Dauer der Zahlungen von Übergangsgebührnisse richtet sich dabei nach der abgeleisteten Dienstzeit. So erhält ein Soldat auf Zeit mit einer Dienstzeit unter vier Jahren noch keine Leistungen, während der SaZ, der mehr als acht Jahre aber weniger als 12 Jahre gedient hat, Übergangsgebührnisse über einen Zeitraum von 21-36 Monaten empfängt. Die ÜG werden monatlich im Voraus überwiesen und regelmäßig nach Lohnsteuerklasse VI versteuert.

Am 26.7.2012 trat eine wichtige Reform bzgl. der Übergangsgebührnisse in kraft. Alle nach diesem Termin zum Soldat auf Zeit ernannten Personen erhalten nun länger Übergangsgebührnisse als die vor diesem Termin ernannten SaZ. Dies können nun bis zu 60 Monate sein !

Für den ausgeschiedenen Soldaten wichtig zu wissen ist, dass er nun nicht mehr zu 100% über den Bund krankenversichert ist. Dieser Anspruch (Heilfürsorge) endet automatisch mit dem letzten Tag der Dienstzeit. Der Ex-Soldat kann dann entweder direkt zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, oder sich für die Dauer des Bezugs von ÜG bis zum Beginn einer neuen Angestelltentätigkeit privat krankenversichern. Sowohl zur gesetzlichen wie zur privaten KV gewährt der Bund einen Beitragszuschuss in Höhe von 50%, maximiert auf den halben Beitrag zur GKV.

Dauer der Übergangsgebührnisse:

Dauer der Übergangsgebührnisse bei Einstellung NACH dem 26.7.2012:


SAZ4<5 = 12 Monate

SAZ5<6 = 18 Monate

SAZ6<7 = 24 Monate

SAZ7<8 = 30 Monate

SAZ8<9 = 36 Monate

SAZ9<10 = 42 Monate

SAZ10<11= 48 Monate

SAZ11<12= 54 Monate

SAZ12 und mehr ohne Studium = 60 Monate

SAZ12 und mehr mit Studium = 24 Monate

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