Restkostenversicherung Bundeswehr
Eine Restkostenversicherung ist ein privates Krankenversicherungsprodukt für beihilfeberechtigte Personen. Die Beihilfe ist eine Art staatlicher Teilkrankenversicherung deren verbleibende Restkosten durch die Restkostenversicherung versichert werden.
Soldaten selber sind während der aktiven Dienstzeit grundsätzlich über die Heilfürsorge krankenversicherten und daher nicht beihilfeberechtigt. Ein Beihilfeanspruch besteht jedoch für den Ehepartner und die Kinder des SaZ oder BS. Ob die Nutzung von Beihilfe und Restkostenversicherung für Ehepartner und Kinder im Einzelfall Vorteile gegenüber der alternativ möglichen Versicherung in der Gesetzlichen KV bietet, hängt von diversen Faktoren ab und muss daher individuell geprüft werden.
Zeitsoldaten mit Dienstzeitende nach dem 31.12.2018 haben keinen Beihilfeanspruch mehr. Auch der Beihilfeanspruch für den Ehepartner und die Kinder endet mit dem letzten Tag der Dienstzeit.
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Restkostenversicherung für Soldaten
Als Soldat sind Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit über die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) abgesichert, daher ist der Abschluss einer Krankenversicherung in dieser Zeit nicht für Sie erforderlich. Eine Pflicht zur Versicherung besteht lediglich hinsichtlich der Pflegepflichtversicherung. Während Ihrer aktiven Zeit als Soldat haben aber auch Ihre Familienagehörigen einen Anspruch auf Beihilfe des Bundes, welche bei Ihrem Ehepartner mit 70 % der Krankheitskosten bemessen ist und bei Ihren Kindern mit jeweils 80 %. Die restlichen Kosten können über die Restkostenversicherung Bundeswehr abgedeckt werden.
Als privater Krankenversicherungsschutz gilt in diesem Zusammenhang schon eine Anwartschaftsversicherung bei einem privaten Krankenversicherer, unabhängig davon, ob die große oder kleine Anwartschaft gewählt wurde.
Wissenswert:
Eine Restkostenversicherung Bundeswehr verbleibenden Kosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind, über eine private Krankenversicherung abzudecken Sobald Sie aus der aktiven Zeit als Berufssoldat austreten, erhalten auch Sie 70-prozentige Beihilfe. Die verbleibenden 30 % ihrer Krankheitskosten müssen durch eine 30%ige private Restkostenversicherung abgesichert werden. Haben Sie schon als junger Berufssoldat eine große Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen, so entfällt bei Dienstzeitende eine erneute Gesundheitsprüfung zum Abschluss Ihrer privaten Restkostenversicherung. Zudem fallen nur stark verminderte Monatsbeiträge an, weil die zuvor in der großen Anwartschaft gebildeten Alterungsrückstellungen den Monatsbeitrag mindern.
Sind Sie Soldat auf Zeit, so benötigen Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit weder eine gesetzliche, noch eine private Krankenversicherung, da Sie in diesem Zeitraum durch die freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV) abgesichert sind. Eine Pflicht zur Versicherung besteht lediglich hinsichtlich der Pflegepflichtversicherung. Eine Restkostenversicherung kommt für SaZ also nur für den Ehepartner und die Kinder in Frage. Ob die Nutzung des Beihilfeanspruchs in Verbindung mit der privaten Restkostenversicherung gegenüber dem Verbleib in der Gesetzlichen KV sinnvoll ist, hängt von diversen Faktoren ab. Wir empfehlen daher jedem SaZ sich hierzu individuell von einem unserer Beihilfeexperten beraten zu lassen.
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