Basisinformationen zur Krankenversicherung von Soldaten

Bundeswehrsoldaten sind grundsätzlich über ihren Dienstherrn, den Bund, zu 100% krankenversichert. Diese Art der Versorgung nennt sich „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV)“ oder auch Heilfürsorge.

Pflegeversicherung ist Pflicht

Nicht vom Dienstherrn gestellt wird allerdings die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung. Um diese muss jeder Soldat sich direkt zu Beginn seiner Dienstzeit eigenständig kümmern. Er kann sich hier bei einer gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Da die private Krankenversicherung bei identischer Leistung nur etwa die Hälfte des Beitrags verlangt wie die gesetzliche Krankenversicherung, entscheiden sich die meisten Soldaten für das System der privaten Krankenversicherung.

Zugang zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung besteht grundsätzlich nur, wenn diese mit einer Anwartschaft auf privaten Krankenversicherungsschutz ergänzt wird. Und diese einzurichten ist auch unbedingt empfehlenswert für Zeitsoldaten. Die Anwartschaft garantiert dem SaZ den Zutritt zu einer privaten Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt. Es handelt sich hierbei um eine Option, keine Pflicht. Denkbar sind für Zeitsoldaten folgende Szenarien:

A) Direkte Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nach Dienstzeitende

Hier tritt der Soldat direkt nach dem DZE eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Angestellter an. Liegt der Verdienst oberhalb der Minijobgrenze und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (60.400 € in 2019, steigt jährlich), wird der ausgeschiedene SaZ versicherungspflichtig in der GKV. Seine Anwartschaft auf privaten Krankenversicherung kann er nutzen, um z.B. eine private Zusatzkrankenversicherung einzurichten, um den Basisschutz der GKV aufzustocken. Doe private Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft enden nahtlos, ohne Kündigungsfrist.

B) Studium od. Fachschule nach DZE / Vorübergehende Versicherung in der privaten Krankenversicherung

Nach dem Dienstzeitende nutzen viele SaZ die Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen wie Studium und Fachschule. Alternativ zur direkten Rückkehr in das System der GKV kann hier die Anwartschaft genutzt werden, um eine private Krankenversicherung einzurichten. Der Beitrag hier ist oft deutlich preiswerter als in der GKV und wird vom Bund ebenso zu 50% bezuschusst. Mit dem späteren Beginn einer Angestelltentätigkeit endet die PKV dann nahtlos und ohne Kündigungsfrist.

C) Wechsel in eine Beamtenlaufbahn

Der Wechsel in eine Beamtenlaufbahn erfreut sich bei ausscheidenden SaZ großer Beliebtheit. Beamte sind in Deutschlad laut Sozialgesetzbuch dem System der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Es besteht ein Heilfürsorge- oder Beihilfeanspruch und somit Bedarf an privatem Pflege- und/oder Krankenversicherungsschutz. Hierfür kann (bzw. muss) die Anwartschaft optimal genutzt und dem geänderten Versicherungsbedarf angepasst werden.

D) Wechsel in den Status des Berufssoldaten

Ein großer Teil der jungen Zeitsoldaten streben einen Wechsel in den Status des Berufssoldaten an. Ob dies gelingt, ist jedoch in den meisten Fällen zunächst unklar. Da ein Berufssoldat ebenso wie ein Berufsbeamter dem System der privaten Krankenversicherung zugeordnet ist, hilft die Anwartschaft bei einem solchen Statuswechsel. Denn hier wechselt der Zeitsoldat von einer kleinen Anwartschaft in eine große Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der so versicherte SaZ ist also beim Statuswechsel bereits „im richtigen System“.

Eine private Pflegepflichtversicherng in Verbindung mit einer kleinen Anwartschaft ist für jeden SaZ also das am besten geeignetste Versicherungsprodukt, um auf jedes mögliche Wechselszenario im Karriereverlauf vorbereitet zu sein. Der Beitrag für privaten Pflegeversicherungsschutz inkl. Anwartschaft ist deutlich niedriger als eine Pflegeversicherung solo bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Hintergrundwissen

Was passiert bei Dienstzeitende ?

Mit dem Ende der Dienstzeit endet auch der Anspruch auf Heilfürsorge. In der sich anschließenden Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen ist der Ex-Soldat nun nur noch zu 70% über den Bund krankenversichert. Diese Form der Krankheitskostenabsicherung nennt sich Beihilfe.

Nach Ende der Dienstzeit fehlen dem ehemaligen Soldaten auf Zeit also nun 30% Krankenversicherungsschutz. Diese versichert punktgenau nur eine private Restkostenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen versichern nur ganz oder gar nicht. Zudem sind sie deutlich teurer als eine private Restkostenversicherung. PKV: 60-140 € / GKV: 270-340 € im Monat.

Soldaten, die während der Dienstzeit bei einer gesetzlichen KV versichert waren, haben nach dem Dienstzeitende ein Aufnahmerecht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist allerdings mindestens unter Beitragsgesichtspunkten kein Vorteil. So haben derart versicherte SAZ schon während ihrer Dienstzeit deutlich höhere Beiträge für die Pflegepflichtversicherung gezahlt als privatversicherte Kameraden. Zum anderen liegt der Beitrag in der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen, also nach Dienstzeitende, in der GKV oft doppelt so hoch wie in der privaten Restkostenversicherung.

Pflege- folgt Krankenversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung kann der Soldat bei Dienstzeitbeginn jedoch nur in Verbindung mit einer so genannten Anwartschaft erwerben. Es gilt der Grundsatz: Pflege- folgt Krankenversicherung. Die Anwartschaft wird hier einer privaten Krankenversicherung gleichgestellt.

Leistungen und Vorteile der Anwartschaft

Die kleine Anwartschaft für SAZ sichert der versicherten Person die garantierte Aufnahme in den bei Dienstzeitende benötigten privaten Krankenversicherungsschutz. Dies ist deshalb wichtig, weil der Zugang zu einer privaten Krankenversicherung ansonsten nur möglich ist, wenn der Antragsteller frei von nennenswerten Vorerkrankungen ist. Ein gelegentlicher Rückenschmerz oder ein ordinärer Heuschnupfen können den Zugang in die private Restkostenversicherung schon maßgeblich erschweren. Eine PTBS-Erkrankung oder andere schwerere Krankheiten machen den Zugang direkt unmöglich.

Da man schwerlich den Gesundheitszustand in 4,8 oder gar 12 Jahren vorhersehen kann, macht das Festschreiben des Gesundheitszustandes mittels einer kleinen Anwartschaft für Zeitsoldaten unbedingt Sinn.

Eine kleine Anwartschaft kostet bei der Continentale Versicherung nur 0,95 €. In Verbindung mit der privaten Pflegepflichtversicherung liegt der Beitrag für beide Tarife mit 10-14 € immer noch deutlich unten dem Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort sind immer über 20 € zu zahlen.

Weitere Vorteile der Anwartschaft

  • Kindernachversicherungsrecht ab Geburt – unabhängig vom Gesundheitszustand des Kindes
  • Nachversicherungsrecht der Ehefrau bei Auslandsstationierung
  • Wechselrecht in die große Anwartschaft – bei Statuswechsel zum Berufssoldaten
  • Versicherungsschutz mit besten Privatleistungen nach Dienstzeitende
  • Wechselrecht in hochwertige Krankenzusatztarife bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Dienstzeitende
  • Optimale Ausgangslage bei Beginn einer Beamtenlaufbahn nach der Bundeswehrzeit

Ein Leben lang privat krankenversichert ?

Diese Frage wird sehr häufig gestellt und basiert auf einer gewissen Sorge über die Beitragsentwicklung in der PKV im Alter und bei der Familiengründung.

Beim Soldaten auf Zeit ist sie allerdings absolut unbegründet. Am Ende des Bezugs von Übergangsgebührnissen und Beihilfe steht in den allermeisten Fällen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an. Da kaum ein Soldat direkt nach Dienstzeitende einen Job mit mehr als 54.000 € Jahresgehalt antritt, setzt die gesetzlich festgeschriebene Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Diese beginnt bei Arbeitsverhältnissen oberhalb der Minijobgrenze. Erwerbstätige Angestellte in diesem Einkommenskorridor dürfen nicht nur zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – sie müssen es sogar !

Diejenigen, die eine Verbeamtung anstreben, sind in der PKV bereits in dem System angekommen, dass das Sozialgesetzbuch für sie vorsieht. Sie bleiben dauerhaft privat restkostenversichert.

Fazit

Soldaten sollten bereits ab Beginn ihrer Dienstzeit eine private Pflegepflichtversicherung mit kleiner Anwartschaft abschließen. Sie sparen während der Dienstzeit Beiträge und ebenso in der Phase der Übergangsgebührnisse. Die staatlichen Leistungen werden optimal in den Versicherungsschutz mit eingebaut.

Die Anwartschaft wappnet den Soldaten auf Zeit für alle Eventualitäten während und nach der Dienstzeit. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung stellt in der Praxis kein Problem dar.

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