
Wissen für Soldaten und Familien
Beihilfe für Soldaten, Ehepartner und Kinder
Wer Anspruch haben kann, was 70 oder 80 Prozent tatsächlich bedeuten und wie die passende Krankenversicherung ergänzt.
Eigene Situation einordnenRedaktion: Czwikla & Team GmbH · Stand: 11. September 2026
Beihilfe ist nicht dasselbe wie truppenärztliche Versorgung
Beihilfe beteiligt sich an bestimmten anerkannten Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Sie ist keine vollständige Krankenversicherung. Welche Grundlage gilt, hängt vom Dienststatus und von der betroffenen Person ab.
Aktive Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten
Die eigene medizinische Versorgung erfolgt bei entsprechendem Anspruch über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Nach § 31 SG sind die eigenen Aufwendungen von SaZ und Berufssoldaten mit diesem Anspruch nicht beihilfefähig. Für Angehörige gelten andere Voraussetzungen.
Berufssoldaten im Ruhestand
Beim Übergang in den Ruhestand muss der bisherige Versorgungsweg neu geordnet werden. Beihilfe und eine ergänzende Krankenversicherung müssen zusammenpassen. Eine vorhandene große Anwartschaft kann dafür nach ihren Vertragsbedingungen aktiviert werden.
SaZ nach dem Dienstzeitende
Übertragen Sie die Regeln für Berufssoldaten im Ruhestand nicht auf ausgeschiedene SaZ. Für den regelmäßigen Bezug von Übergangsgebührnissen sieht § 18 SVG unter Voraussetzungen Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung vor. Das ist eine andere Leistung als Beihilfe zu einzelnen Rechnungen. Für ältere Ausscheidefälle und besondere Versorgungsansprüche ist der persönliche Bescheid maßgeblich.
Wann können Ehepartner und Kinder berücksichtigt werden?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Die familiäre Zuordnung richtet sich nach § 4 BBhV. Ein unverheirateter Lebensgefährte ist nicht allein durch das Zusammenleben berücksichtigungsfähig. Zusätzlich entscheidet die Einkommensprüfung nach § 6 BBhV darüber, ob Aufwendungen eines Ehepartners beihilfefähig sind.
Hier zählt grundsätzlich der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, einschließlich relevanter ausländischer Einkünfte. Die Grenze wird regelmäßig angepasst. Verwenden Sie daher die für Ihren Antrag geltende Grenze und den passenden Steuerbescheid; eine Minijobgrenze oder das aktuelle Monatsbrutto sind kein Ersatz dafür. Bei niedrigeren laufenden Einkünften kann eine Anerkennung unter Vorbehalt möglich sein.
Kinder
Für Kinder knüpft die Berücksichtigungsfähigkeit grundsätzlich an den Familienzuschlag nach Besoldungs- und Versorgungsrecht an. Ausbildung, Alter und Änderungen der familiären Zuordnung können relevant werden. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, muss die Zuordnung geklärt werden; daraus entsteht keine doppelte Erstattung.
Gesetzlich versicherte Angehörige
Eine GKV-Mitgliedschaft und mögliche beihilfefähige Restaufwendungen müssen getrennt geprüft werden. Insbesondere bei stationären Wahlleistungen kann eine Ergänzung infrage kommen. Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen werden jedoch nicht pauschal von der Beihilfe übernommen; § 8 BBhV enthält Ausschlüsse.
Familienversicherung, Geburt und Elternzeit genauer ansehen →
Was bedeuten 70 und 80 Prozent Beihilfe?
70 Prozent
Regelsatz für berücksichtigungsfähige Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner sowie beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger, ausgenommen Waisen.
80 Prozent
Regelsatz für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.
Grundlage ist § 46 BBhV. Die Prozentsätze beziehen sich auf beihilfefähige Aufwendungen, nicht automatisch auf jeden Rechnungsbetrag. Sonderregelungen und abweichende Bemessungssätze sind möglich; für Pflegeleistungen gelten teilweise eigene Regeln.
Eine Restkostenversicherung wird auf den persönlichen Beihilfesatz abgestimmt. Auch Änderungen durch Ruhestand, Familie oder Erwerbstätigkeit sollten zeitnah mit dem Versicherer geklärt werden.
Beihilfe beantragen und Erstattungen nachvollziehen
- Anspruch klären: Dienst- beziehungsweise Versorgungsstatus, familiäre Zuordnung und bei Ehepartnern die relevanten Einkommensnachweise bereithalten.
- Unterlagen einreichen: Rechnungen und angeforderte Nachweise über den von Ihrer Festsetzungsstelle vorgesehenen Weg übermitteln.
- Beide Entscheidungen prüfen: Beihilfe und private Versicherung prüfen nach unterschiedlichen Grundlagen. Bewahren Sie die Bescheide auf und klären Sie Abweichungen.
Die zuständige Festsetzungsstelle entnehmen Sie Ihrem aktuellen Bescheid oder den Angaben Ihrer Personal- beziehungsweise Versorgungsstelle. Die Beratung unserer Agentur ersetzt die Entscheidung der Behörde nicht.
Nach § 54 BBhV gilt grundsätzlich eine Antragsfrist von drei Jahren nach Rechnungsdatum; für bestimmte Leistungen bestehen besondere Fristbeginne. Die Zahlungsfrist Ihrer Arztrechnung ist davon unabhängig. Eine Erstattung innerhalb eines festen Zeitraums können wir nicht versprechen.
Passt Ihre Versicherung zum Beihilfeanspruch?
Wir prüfen mit Ihnen, welche private Ergänzung für Ihre Familie oder Ihren Ruhestand benötigt wird.
Familienangebot anfordernHäufige Fragen zur Beihilfe bei der Bundeswehr
Ist jeder Ehepartner automatisch zu 70 Prozent abgesichert?
Nein. Zunächst müssen die persönlichen Voraussetzungen und die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen erfüllt sein. Erst danach wird der zutreffende Bemessungssatz angewendet.
Kann ich Beihilfe und eine vollständige PKV-Erstattung addieren?
Eine doppelte Erstattung über die tatsächlichen Aufwendungen hinaus ist nicht vorgesehen. Beihilfesatz und private Tarifleistungen müssen aufeinander abgestimmt werden.
Ist Übergangsbeihilfe dasselbe wie Krankenbeihilfe?
Nein. Übergangsbeihilfe ist eine Leistung der Dienstzeitversorgung. Sie ist von Beihilfe zu Krankheitskosten und von Beitragszuschüssen während der Übergangsgebührnisse zu unterscheiden.
Was sollten zwei Soldaten mit Kindern beachten?
Die Kinder benötigen eine eigene geklärte Kranken- und Pflegeabsicherung. Prüfen Sie die Zuordnung im Familienzuschlag, den Beihilfeanspruch und eine mögliche GKV-Mitgliedschaft eines Elternteils gemeinsam.