Wer hat einen Beihilfeanspruch?

Beamte in Deutschland sind zum Teil über den Staat krankenversichert. Diese Art der staatlichen Krankenversicherung nennt man Beihilfe. Die Höhe des Beihilfesatzes variiert von Bundesland zu Bundesland, bzw. zwischen Bund und den Ländern. Wird ein Beamter in den Ruhestand versetzt, erhöht sich der Beihilfesatz. Der nicht vom Staat gedeckte Teil ist mittels einer privaten Restkostenkrankenversicherung abzudecken. Ziel und Vorgabe des Gesetzgebers ist immer ein 100%iger Krankenversicherungsschutz.

Zeit- und Berufssoldaten sind zu 100% über den Bund krankenversichert, so lange sie im aktiven Dienst sind.

Geht ein Berufssoldat dann in Pension, wird auch dieser beihilfeberechtigt. Er ist dann nicht mehr zu 100 % über den Bund versichert sondern nur noch zu 70%. Der Berufssoldat wandelt dann seine für diesen Fall eingerichtete große Anwartschaft in eine passende 30%ige Restkostenversicherung um. Diese Regelung gilt lebenslang.

Ab dem 1.1.2019 haben ausscheidende Zeitsoldaten während des Bezugs von Übergangsgebührnissen keinen Beihilfeanspruch mehr. Sie können sich während des Bezugs von Übergangsgebührnissen entweder privat oder gesetzlich krankenversichern.

Die Ehepartner und Kinder von Zeit- oder Berufssoldaten haben ebenfalls einen Beihilfeanspruch. Bei Ehepartnern liegt dieser bei 70%, bei Kindern bei 80%.

Ob sich die Nutzung des Beihilfeanspruchs für Ehepartner und Kinder lohnt, oder ob eine Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoller ist, hängt von diversen Einzelfaktoren ab und ist daher in jedem Fall genau zu prüfen.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den für Sie und Ihre Angehörigen optimalen Krankenversicherungsschutz zu gestalten.

Beihilfeanspruch für Soldaten auf Zeit

Soldaten werden während Ihrer aktiven Dienstzeit kostenlos truppenärztlich versorgt. Einen Beihilfeanspruch haben SaZ jedoch für Ehepartner und Kinder. (70% / 80%)

Ob die Nutzung der Beihilfe im Einzelfall Sinn macht, hängt von vielen Faktoren und ist daher genau zu prüfen. Wenden Sie sich dazu gerne jederzeit an uns.

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