Die Pflegeversicherung für Soldaten auf Zeit ist gesetzlich vorgeschrieben

Jeder Soldat muss eine Pflegeversicherung führen

Der Soldat auf Zeit hat das Privileg, ohne weiteres Zutun während seiner gesamten Dienstzeit unentgeltlich über den Dienstherren zu 100 % krankenversichert ist. Dies ist auch unter dem Begriff „Heilfürsorge des Bundes“ bekannt. Viele Soldaten auf Zeit wissen jedoch nicht, dass man als Soldat auf Zeit zwar automatisch kranken- nicht aber pflegeversichert ist. Dabei wird häufig die Relevanz der Pflegeversicherung unterschätzt, die ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist und deshalb jeder Soldat auf Zeit haben muss. Für viele junge Soldaten ist das der erste Abschluss einer Versicherung und somit mit vielen Ungewissheiten verbunden. Viele treten direkt nach Abschluss der Schule in den Dienst der Bundeswehr ein und waren vorher über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Die Pflegeversicherung muss eigenständig beantragt werden. Ebenso muss der Soldat auf Zeit die Versicherungsbeiträge aus eigener Tasche zahlen.

Gesetzliche oder private Pflegeversicherung?

Grundlegend hat der Soldat auf Zeit die freie Entscheidungsmöglichkeit, ob er seine Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung beantragen möchte. Die Leistungen beider Systeme sind komplett identisch, die Beiträge sind es allerdings nicht. Vielmehr kann es zu gravierenden Preisunterschieden kommen. So berechnen private Versicherungen die Beiträge zur Pflegeversicherung in Abhängigkeit zum Eintrittsalter, während die gesetzlichen Versicherungen einen Beitrag erheben, der sich nach dem monatlichen Einkommen richtet. Da das Eintrittsalter bei Soldaten auf Zeit in den meisten Fällen ein eher junges ist, ist die Pflegeversicherung des Soldaten auf Zeit bei der privaten Krankenversicherung bei identischen Versicherungsleistungen deutlich preiswerter.

Hintergrundwissen:

Der Dienstherr – in diesem Fall das Verteidigungsministerium – rät dem Soldaten auf Zeit dazu, neben der Pflegeversicherung bereits möglichst zu Beginn der Dienstzeit eine Anwartschaft einzurichten. Diese garantiert dem Soldat auf Zeit einen günstigen und optimalen Versicherungsschutz in der Übergangsphase zwischen dem Ende der Dienstzeit und der Wiedereingliederung in das darauf folgende zivile Berufsleben, selbst wenn der Soldat während seiner Dienstzeit schwerwiegend erkrankt sein sollte.

Bei der privaten Krankenversicherung spart der Soldat auf Zeit während seiner Dienstzeit meist mehrere hundert Euro pro Jahr, im Vergleich zur Pflegepflichtversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung.

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