Unfallversicherung für Soldaten

Ein Soldat der Bundeswehr der Bundeswehr ist allein schon aufgrund der möglichen Teilnahme an Auslandseinsätzen einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Je nach Tätigkeitsgebiet besteht häufig auch im gewöhnlichen Arbeitsalltag ein Unfallrisiko das höher ist als bei anderen Berufen.

Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit sind zwei negative Folgen möglich:

  • Die Unfallfolgen beeinträchtigen den Soldaten darin, seine berufliche Karriere wie geplant fortzuführen. Schlimmstenfalls kann gar keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen werden. Langfristige, teils erhebliche Einkommenseinbußen sind möglich.
  • Die Folgen des Unfalls führen zu einem „Verlust der Lebensfreude“, z.B. durch andauernde Beschwerden oder Einschränkungen im privaten Aktionsradius

Eine private Unfallversicherung schützt den Soldaten vor den negativen wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Dies gilt gleichermaßen im privaten wie im beruflichen Bereich.

Die Höhe der Absicherung bestimmt der Versicherte selbst. Üblich ist hier die Absicherung lebenslanger Rentenzahlungen, die optional mit einer Einmalzahlung kombiniert werden können. Zusatzleistungen wie z.B. die Kosten kosmetischer Operationen oder Bergungskosten sind meistens kostenloser Bestandteil einer leistungsstarken Soldaten-Unfallversicherung.

Beispiel 1:

Ein Berufssoldat erleidet einen Motorradunfall in seiner Freizeit. Dabei wird seine Schulter derart beschädigt, dass der linke Arm seine Bewegungsfähigkeit verliert. Seine Tätigkeit im Stabsdienst der Bundeswehr kann er weiter ausüben.

  • Die Unfallversicherung leistet eine lebenslange Rente
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet nicht

Beispiel 2:

Ein Zeitsoldat kehrt mit einem Posttraumatischen Belastungssyndrom (PTBS) aus einem Auslandseinsatz zurück. Aufgrund der psychischen Erkrankung ist der SaZ nicht mehr in der Lage seinen Dienst zu verrichten.

Beispiel 3:

Ein SaZ verunfallt mit seinem PKW derart schwer, dass er dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Seinen Dienst als Sport- und Schießausbilder kann er nicht mehr verrichten.

  • Die Unfallversicherung leistet eine lebenslange Rentenzahlung
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit

Arbeitskraftabsicherung

Eine Soldatenunfallversicherung steht nicht im Widerspruch zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Beide Policen leisten unabhängig voneinander. Tritt z.B. eine Dienstunfähigkeit infolge eines Unfalls ein, ist auch eine Zahlung aus beiden Policen möglich.

Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Expertinnen und Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.

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