Bundeswehr Pflegepflichtversicherung

Warum muss ich als Soldat der Bundeswehr eine Pflegepflichtversicherung abschliessen? Und wie kann man das am einfachsten erledigen ?

Wenn ein Soldat in der Bundeswehr keine private Pflegeversicherung einrichtet, so handelt er rechtswidrig, denn die private Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, dessen Nachweis von der Bundeswehr gefordert wird. Wird bei Dienstantritt eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen, zieht dies oft später unangenehm hohe Beitragsnachzahlungen nach sich. 

Zunächst stellt sich ein Soldat berechtigterweise die Frage, warum er überhaupt eine Pflegepflichtversicherung abschließen muss, schließlich genießt er ja die Freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV). Diese bezieht sich jedoch nur auf den Kranken– nicht auf den Pflegeversicherungsschutz, welcher in Deutschland aber per Gesetz vorgeschrieben ist.

Arbeiter und Angestellte sind dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind. Kranken- und Pflegeversicherung bilden also üblicherweise eine Einheit – abder nicht bei Soldaten! Folglich ergibt sich für Soldaten der Bundeswehr die Notwendigkeit, sich eigenständig um die Einrichtung der Pflegepflichtversicherung zu kümmern.

Hintergrundwissen:

Was muss ich als Soldat in der Bundeswehr bei Abschluss der Pflegeversicherung noch beachten?

Der Versicherungsnachweis zur Pflegepflichtversicherung ist dem Dienstvorgesetzten vorzulegen. Dieser Nachweis wird auch in Ihre Personalakte aufgenommen. Der Versicherungsschutz muss ab dem ersten Tag im Dienst gelten. Bei der Continentale kann die Pflegepflichtversicherung bis zu 6 Monate rückwirkend ab Dienstantritt eingerichtet werden.

Pflegezusatzversicherung – sinnvolle Ergänzung der Pflegepflichtversicherung für Soldaten in der Bundeswehr

Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall auf der sicheren Seite und ergänzen Ihre verpflichtende Pflegeversicherung optimal.

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein:

  • Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht für die tatsächlichen Pflegekosten
  • Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige tragen erhebliche Eigenleistungen
  • Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegefallrisiko

    Vom Pflegefall zum Sozialfall? Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Grundsicherung. Nicht mehr und nicht weniger. Reichen die eigenen Mittel, wie Einkommen oder Geldanlagen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung des Eigenanteils nicht aus, sind ggf. die Angehörigen und in letzter Stufe das Sozialamt gefragt.
  • Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

    Die Beratung von Soldaten in Versicherungsfragen erfordert ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen. Seit über 30 Jahren ist unser Team auf die Beratung von Bundeswehrsoldaten spezialisiert. Wir bedienen Sie kompetent, fair und schnell. Ob bei Diensteintritt, dem weiteren Karriereweg oder beim Ausscheiden aus dem Dienst – wir helfen Ihnen gerne mit speziellen Produkten für Ihren besonderen Absicherungsbedarf als Bundeswehrsoldat. Persönlich vor Ort, telefonisch oder online – gerne sind wir für Sie da.