Bundeswehr Pflegepflichtversicherung
Warum muss ich als Soldat der Bundeswehr eine Pflegepflichtversicherung abschliessen? Und wie kann man das am einfachsten erledigen ?
Wenn ein Soldat in der Bundeswehr keine private Pflegeversicherung einrichtet, so handelt er rechtswidrig, denn die private Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, dessen Nachweis von der Bundeswehr gefordert wird. Wird bei Dienstantritt eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen, zieht dies oft später unangenehm hohe Beitragsnachzahlungen nach sich.
Zunächst stellt sich ein Soldat berechtigterweise die Frage, warum er überhaupt eine Pflegepflichtversicherung abschließen muss, schließlich genießt er ja die Freie Heilfürsorge des Bundes (UTV/UTZV). Diese bezieht sich jedoch nur auf den Kranken– nicht auf den Pflegeversicherungsschutz, welcher in Deutschland aber per Gesetz vorgeschrieben ist.
Arbeiter und Angestellte sind dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind. Kranken- und Pflegeversicherung bilden also üblicherweise eine Einheit – aber nicht bei Soldaten! Folglich ergibt sich für Soldaten der Bundeswehr die Notwendigkeit, sich eigenständig um die Einrichtung der Pflegepflichtversicherung zu kümmern.
Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft
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Hintergrundwissen:
Was muss ich als Soldat in der Bundeswehr bei Abschluss der Pflegeversicherung noch beachten?
Der Versicherungsnachweis zur Pflegepflichtversicherung ist dem Dienstvorgesetzten vorzulegen. Dieser Nachweis wird auch in Ihre Personalakte aufgenommen. Der Versicherungsschutz muss ab dem ersten Tag im Dienst gelten. Bei der Continentale kann die Pflegepflichtversicherung bis zu 6 Monate rückwirkend ab Dienstantritt eingerichtet werden.
Pflegezusatzversicherung – sinnvolle Ergänzung der Pflegepflichtversicherung für Soldaten in der Bundeswehr
Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall auf der sicheren Seite und ergänzen Ihre verpflichtende Pflegeversicherung optimal.
Darüber sollten Sie sich im Klaren sein:
Vom Pflegefall zum Sozialfall? Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist lediglich eine Grundsicherung. Nicht mehr und nicht weniger. Reichen die eigenen Mittel, wie Einkommen oder Geldanlagen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung des Eigenanteils nicht aus, sind ggf. die Angehörigen und in letzter Stufe das Sozialamt gefragt.
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