Haftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört nach einhelliger Meinung aller Verbraucherberatungen zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich.

Laut dem BGB §823 haftet jeder Bürger für schuldhaft verursachte Schäden an fremdem Eigentum oder Personen stets unbegrenzt mit seinem kompletten Privatvermögen. Ein unversicherter Schaden kann daher schnell in die Privatinsolvenz führen.

Beispiele:

  • Ein selbst montierter Waschmaschinenschlauch rutscht nachts ab und überflutet mehrere Etagen eines Mehrfamilienhauses.
  • Als Fahrradfahrer wird ein Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden verursacht.
  • Beim Stolpern auf einer Treppe wird eine ältere Person mit zu Fall gebracht und verletzt sich schwer.

 

Besonderheiten bei SaZ

Kinder bleiben grundsätzlich bis zum Ende ihrer beruflichen Erstausbildung in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Die Frage ist bei Zeitsoldaten nun, wie das konkret zu interpretieren ist.

Nicht selten ist der Eintritt als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr das erste Arbeitsverhältnis bei jungen Menschen, und schließt sich direkt an die schulische Laufbahn an. Eine Grundausbildung muss jeder Soldat auf Zeit durchlaufen. Ist das aber nun bereits die „berufliche Erstausbildung“, deren Ende auch den (stillschweigenden) Ausschluss aus der elterlichen Haftpflichtpolice bedeutet ?

Diese Frage sollte unbedingt schriftlich mit dem Versicherer (der Eltern) geklärt werden.

Ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit der Bundeswehr ist ein voll vergütetes Arbeitsverhältnis, so dass viele Versicherer spätestens mit dem Ende der Grundausbildung eine Fortführung der Mitversicherung in der elterlichen Versicherung verwehren.

Kurz: Der Soldat muss eine eigene private Haftpflichtversicherung einrichten.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Verursacht der Soldat grob fahrlässig einen Schaden an Diensteigentum, darf der Dienstherr Schadenersatz in Höhe von bis zu 6 Monatsgehältern beim verursachenden SaZ einfordern. Dies gilt auch bei dienstlichen Personenschäden.

Beispiele:

  • Ein Soldat vergisst seine Tasche im Zug in welcher sich Ausrüstungsgegenstände im Wert von über 1.000 € befanden.
  • Es wird Benzin in einen Diesel-PKV getankt. Der daraus folgende Motorschaden wird mit 7.000 € dem Soldaten in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Marschübung wird nicht auf die gesundheitliche Vorschädigung eines Rekruten Rücksicht genommen. Der Soldat erleidet einen Kollaps und stellt Schmerzensgeldansprüche gegen seinen Dienstvorgesetzten.

Wichtiger Hinweis: Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes sind automatisch über den Verband diensthaftpflichtversichert. Soldaten die nicht Mitglied des Verbandes sollten die Diensthaftpflichtversicherung unbedingt im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichern.

Sinnvolle Tarifmerkmale einer Privathaftpflichtversicherung

  • Die Deckungssumme sollte ausreichend bemessen sein und mindestens 3 Millionen Euro betragen.
  • Gemietete und geliehene Sachen sollten mitversichert sein mit mindestens 3.000 €.
  • Gefälligkeitsschäden sollten bis mindestens 3.000 € mitversichert sein.
  • Eine Forderungsausfallversicherung (zahlt, wenn eine Forderung des Versicherungsnehmers als Geschädigtem sich mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzen lässt) ist sinnvoll.
  • Eine Diensthaftpflichtversicherung ist optional möglich.
  • Die Leistung sollte ab dem ersten €, also ohne Selbstbeteiligung bereitstehen.

 

Ein Single erhält die o.g. Leistung bei der Continentale bereits für weniger als 5 € im Monat.

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