Wer hat einen Beihilfeanspruch?
In Deutschland haben Beamte, sowie pensionierte Berufssoldaten und deren Familienangehörige einen Beihilfeanspruch im Rahmen der Krankenversorgung. Die Beihilfe bezieht sich hierbei nicht – wie häufig falsch verstanden wird – auf den Krankenkassenbeitrag, sondern auf die Kosten der medizinischen Versorgung. Der Staat trägt über die Beihilfe direkt einen bestimmten Anteil der anfallenden Behandlungskosten. Während der aktiven Dienstzeit ist der Soldat selbst über die Heilfürsorge des Bundes krankenversichert. Ein Beihilfeanspruch besteht jedoch in beiden Fällen für Ehepartner und Kinder.
Der Beihilfesatz für Ehepartner von Zeit- oder Berufssoldaten beträgt 70%. Bei Kindern von Soldaten sind es 80%. Hieraus lässt sich der zu versichernde Restkostensatz ableiten. ( Bei Ehepartnern 30%, bei Kindern 20% )
Maßgeblich für die Bemessung des Beihilfesatzes der beihilfeberechtigten Person sind dabei der Status und Familienstand der berechtigten Person. Neben dem Beihilfesatz können auch die Leistungen der Beihilfe in Abhängigkeit vom Beihilfeträger variieren – welcher entweder der Bund oder das zuständige Bundesland ist. Unabhängig davon lässt sich zusammenfassend feststellen, dass der Beihilfeanspruch in der Regel niemals die vollen Kosten der medizinischen Versorgung abdeckt. Es besteht daher die Notwendigkeit eine Beihilfeversicherung abzuschließen, die für die Restkosten aufkommt. Eine Beihilfeversicherung lässt nur bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Beihilfeanspruch für Berufssoldaten?
Berufssoldaten werden während Ihrer aktiven Dienstzeit kostenlos truppenärztlich versorgt. Folglich wirkt der Beihilfeanspruch für Berufssoldaten erst mit dem Ausscheiden des Berufssoldaten aus der Bundeswehr. Er beläuft sich auf 70% der Krankheitskosten. Allerdings ist an dieser Stelle zu bemerken, dass nur die Kosten übernommen werden, welche auch in der Beihilfeverordnung geregelt sind. Es kann also durchaus vorkommen, dass bestimmte medizinische Behandlungen nicht getragen werden. Abgesehen davon, ist es für ausscheidende Soldaten unbedingt notwendig, sich eigenständig in einer privaten Krankenkasse versichern zu lassen. Dadurch, dass in der privaten Krankenkasse der Beihilfeanspruch für Berufssoldaten mit seinen vollständigen 70% als Basisleistung beitragsfrei zur Verfügung steht, muss der Versicherungsnehmer lediglich 30% Versicherungsschutz kaufen, was entsprechende Beitragsvorteile mit sich bringt. Der Berufssoldat ist eindeutig dem System der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Ein Zugung zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist in aller Regel nicht möglich.
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