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Als militärischer Berater der Bundesregierung ist Generalinspekteur der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und gleichzeitig oberster truppendienstlich Vorgesetzter von allen Soldaten. Er hat den Dienstgrad eines Vier-Sterne-Generals/Admirals und sitzt dem „Militärischem Führungsrat“ vor. Zudem ist der Generalinspekteur für die Planung, die Führung sowie für die Vor- und Nachbearbeitung von Einsätzen zuständig.