Krankenhaustagegeld

Braucht man ein Krankenhaustagegeld ?

Für Kassenversicherte ist ein Krankenhaustagegeld im Grunde nur als Entschädigung für entgangene Lebensfreude und ggf.. entstehenden Mehraufwendungen während eines Krankenhausaufenthaltes geeignet. Wenn man es erhält, wird es den Versicherten freuen, wenn nicht wird es ihn aber auch nicht ruinieren.

Anders verhält sich dies bei beihilferechtigten Personen, wie z.B. pensionierte Berufssoldaten, sowie Ehepartner und Kinder von Zeit- und Berufssoldaten, sofern diese privat restkostenversichert sind. Denn Bundesbeihilfeberechtigte, die bei stationären Aufenthalten die so genannten Wahlleistungen 2-Bettzimmer und Privatarzt in Anspruch nehmen, müssen hierfür bis zu 24 € am Tag selbst zahlen. Hier hat eine Krankenhaustagegeldversicherung also keinen „Taschengeld-“ sondern einen echten Kostendeckungscharakter  und ist durchaus empfehlenswert.

Ihr Partner für Versicherungen

Sie sind in der Bundeswehr und suchen Ihren idealen Versicherungsschutz? Als Empfehlungspartner der Förderungsgesellschaft des deutschen Bundeswehrverbandes erhalten Sie bei uns exklusiven Versicherungsschutz.

 

Wissenswert:

Freie Heilfürsorge für Bundeswehrangehörige

Grundsätzlich haben Soldaten und Soldatinnen bei der Bundeswehr einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Diese freie Heilfürsorge gilt jedoch nicht für Ehegatten und Kinder. Sofern der Bundeswehrangehörige Berufs- oder Zeitsoldat ist, sind die Familienangehörigen jedoch beihilfeberechtigt. Bei Ehegatten beträgt der Beihilfeanspruch 70%, bei Kindern 80% der anfallenden Kosten. Wenn der Berufssoldat aus dem aktiven Dienst ausscheidet, ist er ebenfalls beihilfeberechtigt. Folgende Tarife können Sie darüber hinaus abschließen:

  • Beihilfeergänzugstarife (z.B. für Zahnersatzkosten)<
  • Private Pflegezusatzversicherungen
  • Krankenhaustagegeld

  • Das Krankenhaustagegeld wird hierbei für maximal zwei Jahre gezahlt. Befindet man sich länger in vollstationärer Behandlung hat man die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung auf das Krankenhaustagegeld zu beantragen.

    Freie Heilfürsorge für Bundeswehrangehörige

    Grundsätzlich haben Soldaten und Soldatinnen bei der Bundeswehr einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Diese freie Heilfürsorge gilt jedoch nicht für Ehegatten und Kinder. Sofern der Bundeswehrangehörige Berufs- oder Zeitsoldat ist, sind die Familienangehörigen jedoch beihilfeberechtigt. Bei Ehegatten beträgt der Beihilfeanspruch 70%, bei Kindern 80% der anfallenden Kosten. Wenn der Berufssoldat aus dem aktiven Dienst ausscheidet, ist er ebenfalls beihilfeberechtigt. Für die ehemaligen Bundeswehrangehörigen die beihilfeberechtigt sind, besteht hierbei ein Beihilfeanspruch von 70%. Die fehlenden 30 % müssen im Rahmen einer privaten Restkostenversicherung versichert werden, um die gesetzliche Vorgabe eines 100%igen Krankenversicherungsschutzes zu erfüllen. Folgende Tarife können Sie darüber hinaus abschließen:

  • Beihilfeergänzugstarife (z.B. für Zahnersatzkosten)
  • Private Pflegezusatzversicherungen
  • Krankenhaustagegeld
  • Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien

    Über die Hälfte aller deutschen Soldaten sind bei der Continentale versichert. Die seit über 60 Jahren bestehende Partnerschaft mit dem Deutschen Bundeswehrverband garantiert ein höchstmaß an Beraterkompetenz und Produktqualität. 

    Unser Team berät und betreut Soldaten im ganzen Bundesgebiet und auch im Ausland. Werktags sind wir von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar. Und Ihre Nachrichten und Angebotsanfragen bearbeiten wir auch an Wochenenden und Feiertagen immer binnen maximal 24 Stunden.