Pflegepflichtversicherung Soldaten
Pflegepflichtversicherung für Soldaten der deutschen Bundeswehr
Die Pflegepflichtversicherung stellt in Deutschland den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherung dar. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 zu einer Pflichtversicherung gemacht und bildet seitdem – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung– die „fünfte Säule“ des bundesdeutschen Sozialversicherungssystems. Der Grund für die Einführung der Pflegepflichtversicherung war seinerzeit, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen zum Sozialfall wurden. Durch die Integration in die Sozialversicherungssysteme wurde die Kostenlast der Pflege in Deutschland mindestens weiten teils von der Sozialhilfe (steuerfinanziert) auch auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt.
Jeder Bundesbürger – also auch jeder Soldat – ist per Gesetz dazu verpflichtet, sich in vorgegebenem Rahmen für den Fall der Pflegebedürftigkeit zu versichern. Es gilt hier der Grundsatz, das „die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt“. Die Besonderheit bei heilfürsorgeberechtigten Soldaten ist, dass bereits eine private Anwartschaft den Zugang zur (günstigeren) privaten Pflegepflichtversicherung ermöglicht bzw. diese bedingt. Ohne Anwartschaft muss ein Zeitsoldat immer Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben, was deutlich teurer ist und deshalb nicht empfehlenswert.
Berufssoldaten gehören per Definition im SGB immer in den Bereich der privaten Krankenversicherung. Sie sind nach der Pensionierung bei der Krankenversicherung den Bundesbeamten gleichgestellt und erhalten dann 70% Beihilfe. Um die fehlenden 30% Krankenversicherungsschutz im dann schon fortgeschrittenen Alter preiswert versichern zu können empfiehlt sich hier die Einrichtung einer großen Anwartschaft, während bei Zeitsoldaten eine kleine Anwartschaft zu empfehlen ist.
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Hintergrundwissen:
Soziale und private Pflegepflichtversicherung für Soldaten
Grundsätzlich gilt immer, dass die Pflegeversicherung sich nach der Krankenversicherung richtet.
Nun ist in Deutschland jeder aktive Soldat heilfürsorgeberechtigt. Damit ist er weder klar dem gesetzlichen, noch dem privaten Krankenversicherungssystem zugehörig. Gemäß laufender Rechtsprechung bleibt ein Soldat so lange dem System der GKV zugehörig, bis er eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung eingerichtet hat. Erst dann besteht eine Zugangsmöglichkeit ist die deutlich preiswertere private Pfegepflichtversicherung.
Hat der SAZ noch die Auswahl zwischen den beiden Systemen (PKV/GKV), ist der Berufssoldat laut SGB grundsätzlich dem system der privaten Krankenversicherung zugehörig.
Bis auf wenige Ausnahmen ist ein deutscher Soldat aber stets richtig beraten, wenn er sich für die private Versicherung entscheidet. Bei Zeitsoldaten ergibt sich in aller Regel eine zwangsweise Rückkehr in die gesetzliche Kasse, sobald eine zivile Anschlussbeschäftigung nach Dienstzeitende aufgenommen wird. Bis es soweit ist, spart das SaZ bei der obligatorischen Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Kasse deutlich an Beiträgen. In der Übergangszeit als Versorgungsempfänger erhöht sich das Sparpotenzial noch einmal maßgeblich. Bei Berufssoldaten ist der Fall noch klarer: Sie gehören schon per Gesetz in die PKV und sollten sich so früh wie möglich um die Einrichtung einer großen Anwartschaft mit Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Kasse kümmern.
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Die Pflicht zur Pflegeversicherung bleibt hier natürlich bestehen. Sie gilt lebenslang.
Pflegebedürftigkeit tritt laut Statistik am häufigsten bei älteren Menschen ein. Jedoch können auch bei jüngeren Menschen schwere Krankheiten oder ein Unfall zu einer Pflegebedürftigkeit führen.
Sich erst mit diesem Thema auseinanderzusetzen, wenn man ein hohes Alter erreicht hat, oder gar erst, wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist, scheint vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Lebenserwartung unklug. Wenn Menschen immer älter werden, steigt natürlich auch das Pflegerisiko und für den Einzelnen die Wahrscheinlichkeit selber betroffen zu sein.
Einen vollumfänglichen Schutz im Pflegefall bieten die staatlichen Systeme nicht. Und reichen die eigenen Mittel im Alter nichts aus um Deckungslücken aufzufangen, darf der Staat sogar auf das Vermögen von Angehörigen zurückgreifen.
Eine frühzeitig eingerichtete private Pflegezusatzversicherung bietet folgende Vorteile:
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