Muss man als Privatpatient bei Arztrechnungen in Vorleistung gehen?

Aktive Soldaten

Ein Zeit- oder Berufssoldat ist während der aktiven Dienstzeit zu 100% über den Bund krankenversichert. Die Koordination sämtlicher medizinischer Behandlungen läuft über das San-Zentrum des Stationierungsortes. Aktive Soldaten haben also mit Arztrechnungen in aller Regel nichts zu tun. Deshalb führen SaZ und BS während der aktiven Dienstzeit lediglich die in Deutschland per Gesetz vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung und eine Anwartschaft für die Zeit nach dem Dienstzeitende.

Ehegatten und Kinder von Soldaten

Für Ehepartner und Kinder von Soldaten gewährt der Bund eine Teilkrankenversicherung in Höhe von 70% bei Ehepartnern und 80% bei Kindern. Diese Art der Versorgung trägt den Namen Beihilfe.

Wird dieser Beihilfeanspruch genutzt, sind die fehlenden Versicherungsanteile mittels einer privaten Restkostenversicherung abzudecken. Damit bestehen dann de facto zwei Teilkrankenversicherung, die in Summe 100% der Kosten der medizinischen Versorgung abdecken.

Alternativ können Ehepartner und Kinder auch gesetzlich krankenversichert werden. Welche Option die bessere ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Krankenversicherung von SaZ nach dem Dienstzeitende

Nach dem DZE erhalten Soldaten mit einer Dienstzeit von mindestens 4 Jahren so genannte Übergangsgebührnissen. In der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen hat der ehemalige SaZ die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Mit Aufnahme einer Folgebeschäftigung als Angestellter tritt dann die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein.

Welche Form der Krankenversicherung sich im Einzelfall empfiehlt ist von diversen Faktoren abhängig. Idealerweise holt der SaZ rechtzeitig vor dem Dienstzeitende Vorschläge zu beiden Versicherungsformen ein.

Leistungsabwicklung bei privat Krankenversicherten

Privat krankenversicherte Personen erhalten nach einer medizinischen Behandlung eine Rechnung vom Behandler. In den Rechnungen wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen eingeräumt. Für die Begleichung dieser Rechnung ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich.

Wirklich in Vorleistung gehen müssen Privatversicherte dennoch in aller Regel nicht. Denn nach dem Einreichen einer Rechnung bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung erfolgen die Leistungserstattungen auf beiden Seiten immer innerhalb des Zahlungsziels, das der Behandler in der Rechnung einräumt. Der Ablauf ist daher z.B. der folgende:

  1. Rechnung zu einer erfolgten Behandlung geht dem Versicherten per Post in doppelter Ausführung zu.
  2. Es wird eine Terminüberweisung an den Rechnungssteller passend zum Zahlungsziel eingerichtet.
  3. Bei beihilfeberechtigten Versicherten wird die Rechnung bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung eingereicht. Zu 100% Privatversicherte senden die Rechnung nur an ihre private Krankenversicherung.
  4. Der Geldeingang von beiden Kostenträgern erfolgt binnen maximal 14 Tagen.
  5. Der Geldtransfer an den Rechnungssteller erfolgt nach Eingang der Erstattung der Leistungsträger.

Bei der Continentale können Arztrechnungen und Rezepte mittlerweile via App eingereicht werden. Dazu lädt sich der Versicherte einmalig die kostenfreie App aus dem AppStore auf sein Smartphone, scannt den Leistungsbeleg mit dem Handy und versendet ihn per Klick. Die Leistungserstattung erfolgt in der Regel binnen drei Werktagen.

Zur Leistungsabwicklung bei der Beihilfe ist neben den Rechnungsbelegen noch ein einfaches Formblatt mit einzureichen. Formblatt und Rechnung werden per Post an die zuständige Beihilfestelle gesendet. Dort erfolgt die Erstattung dann binnen ca. 2 Wochen.

Das nötige Formblatt finden Sie unter folgendem Link:  https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/1_Antrag/antrag_node.html

Wichtige zusätzliche Tipps

  • Kleinere Rechnungen können erstmal gesammelt werden und dann gebündelt eingereicht werden. Das Einreichen von Belegen kann mindestens für 1 Jahr rückwirkend erfolgen
  • Die Bundesbeihilfe fordert eine Mindestrechnungssumme von 200 € pro Leistungsantrag.
  • Nimmt die Beihilfestelle im Einzelfall Leistungskürzungen vor, z.B. beim Bezug von Brillen oder Zahnersatz, kann der Leistungsbescheid der Beihilfe bei der privaten Versicherung zur Nacherstattung eingereicht werden.

Die wichtigsten Fakten haben wir im folgenden Video in zwei Minuten für Sie zusammengefasst.