Beihilfeversicherung und Beihilfe

Beihilfeanspruch als Soldat

Soldaten selber haben während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf Heilfürsorge. Der Bund stellt hier einen 100%-Krankenversicherungsschutz. Nur die in Deutschland obligatorische Pflegepflichtversicherung muss der Soldat selber einrichten und zahlen. Einen Beihilfeanspruch hat der Soldat selber also nicht, so lange er aktiv im Dienst ist. 

Berufssoldaten

Mit dem Zeitpunkt der Pensionierung endet beim Berufssoldaten der Heilfürsorgeanspruch. Er wird abgelöst von einem Anspruch auf 70% Bundesbeihilfe. Der pensionierte Berufssoldat hat also eine kostenlose 70%ige Teilkrankenversicherung vom Bund. Dies muss mit einer 30%igen privaten Restkostenversicherung ergänzt werden, um den in Deutschland vorgeschriebenen 100%igen Krankenversicherungsschutz zu erreichen. 

Berufssoldaten gehören laut SGB V in das System der privaten Krankenversicherung. Eine Gesetzliche Krankenversicherung kommt für den pensionierten Berufssoldaten nicht in Betracht.  

Um im Pensionsalter einen möglichst geringen Krankenversicherungsbeitrag zahlen zu müssen, führen Berufssoldaten idealerweise während Ihrer aktiven Dienstzeit eine große Anwartschaft. Hier werden in der Anwartschaft so genannte Alterungsrückstellungen gebildet, die ab Aktivierung der Anwartschaft dann für einen günstigen Monatsbeitrag sorgen. 

Ehepartner und Kinder von Soldaten 

Ehepartner von Soldaten haben einen 70%igen Beihilfeanspruch. 70%igen Krankenversicherungsschutz stellt also der Bund, kostenlos. Die fehlenden 30% müssen hier aber mit einer privaten Restkostenversicherung aufgefüllt werden. Der Beitrag hierfür richtet sich nach dem Eintrittsalter. 

Kinder von Soldaten haben einen 80%igen Beihilfeanspruch und müssen demnach eine 20%ige private Restkostenversicherung einrichten. Der Beihilfeanspruch besteht maximal bis zum 25. Lebensjahr. 

Häufig sind Ehepartner von Soldaten zivil beschäftigt und in einer Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Hier besteht der Beihilfeanspruch dann nur im Nachrang. Mit einem Angestelltenverhältnis oberhalb der Minijobgrenze kenn der Beihilfeanspruch demnach nur nachrangig genutzt werden, z.B. für Behandlungskosten, die von der GKV nicht übernommen werden. 

Nicht berufstätige Ehepartner können zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung wählen. Beides verursacht Kosten. Eine Familienversicherung wie in den gesetzlichen Kassen, gibt es bei Heilfürsorge und/oder Beihilfe also nicht. Es empfiehlt sich hier eine individuelle Prüfung durch unsere Experten vornehmen zu lassen, um die im Einzelfall am besten passende Lösung zu finden. 

Hintergrundwissen zur Beihilfeversicherung für Soldaten

Die Leistungen der Beihilfe sind in der Bundesbeihilfeverordnung geregelt, welche laufend aktualisiert wird. Das Leistungsniveau ist in vielen Bereichen höher als das in den Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Der Beihilfebemessungssatz bezieht sich aber immer nur auf die so genannten "beihilfefähigen Aufwendungen". In einigen Bereichen sind dies geringer als die Rechnungsbeträge in privaten Liquidationen von Behandlern. In diesen Fällen wichtig ist, eine private Restkostenversicherung zu führen, die eine Nacherstattung für die von der Beihilfe gekürzten Leistungen mit abdeckt. (Beihilfeergänzungstarif) In der Summe muss die Leistung von Beihilfe und privater Restkostenversicherung immer 100 % ergeben.

Das Leistungsniveau einer privaten Beihilfeversicherung sollte idealerweise dem Niveau des geltenden Beihilferechts angepasst sein. Denn nur so ergibt die Gesamterstattung anfallender Behandlungskosten unter dem Strich auch wirklich 100%. Beihilfeversicherungen bieten ausschließlich private Krankenversicherer wie z.B. die Continentale an, nicht aber die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Berufssoldaten erhalten nach Dienstzeitende eine lebenslange Beihilfe in Höhe von 70% vom Bund. Die Beihilfeversicherung bzw. Restkostenversicherung muss also in diesem Fall die noch ausstehenden 30% versichern. Gleiches gilt auch während der Dienstzeit für die Ehepartner und Kinder von Zeit- oder Berufssoldaten.

Die Beratung zu einer Restkostenversicherung erfordert spezielles Beraterwissen zum geltenden Beihilferecht und gehört daher unbedingt in fachkundige Hände. Die Continentale Versicherung ist auf die Beratung von Soldaten und deren Familien spezialisiert und seit über 60 Jahren Empfehlungsvertragspartner der FÖG des Deutschen Bundeswehrverbandes. Wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema deshalb gerne jederzeit direkt an unser Beraterteam.

Eigentlich könnte es ganz einfach sein. Der Bund übernimmt 70% der anfallenden medizinischen Behandlungskosten des beihilfeberechtigtem und die private Restkostenversicherung übernimmt die fehlenden 30%. Die Praxis sieht jedoch leider oft anders aus. Denn der Bund übernimmt nur 70% der „beihilfefähigen Kosten“, was heißt, dass es oft zu Leistungskürzungen führt. Besonders häufig ist dies bei Zahnersatzleistungen oder Brillen der Fall.

Eine maßgeschneiderte Restkostenversicherung enthält daher stets einen so genannten Beihilfeergänzungstarif. Dieser erstattet dem Beihilfeberechtigten die Kürzungen des Beihilfeträgers nach. So übernimmt dann die private Krankenversicherung immer 30% + X und die Beihilfe 70% – X der anfallenden Behandlungskosten. Das X steht hier für den von der Beihilfe gekürzten Leistungsbetrag.

Tarifangebote der Continentale enthalten daher immer auch einen so genannten Beihilfeergänzungstarif, um dem Versicherte unliebsame Überraschungen im Leistungsfall zu ersparen.

Kompetenter Service für Soldaten und ihre Familien

Die soziale Absicherung von Soldaten und deren Familien unterscheidet sich maßgeblich von der eines zivil Beschäftigten. Dies macht fachkundige Unterstützung durch vertrauensvolle und erfahrene Berater nötig. 

Seit über 30 Jahren berät unser Expertenteam im Schwerpunkt Bundeswehrsoldaten. Und unser Produktpartner die Continentale ist seit über 60 Jahren Empfehlungsvertragspartner der FÖG des Deutschen Bundeswehrverbandes. 

Wir freuen uns, Sie werktags von 8.00 Uhr bis 17.00 telefonisch beraten zu können. Und Ihre Angebotsanfragen und Email bearbeiten wir immer binnen 24 Stunden, auch an Wochenenden und Feiertagen.