Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten
Der Beruf des Soldaten ist ein gefährlicher. Mehr noch als bei zivil Beschäftigten macht daher eine Absicherung für den gesundheitsbedingten Verlust der Arbeitskraft Sinn. Denn über staatliche Versorgungsträger wird maximal eine Erwerbsminderungsrente gestellt, in sehr überschaubarer Höhe. Und in den ersten 5 Berufsjahren steht nicht mal diese bereit.
Soldaten richten daher im Idealfall direkt zum Dienstbeginn eine Versicherung für den Fall der Berufs- und/oder Dienstunfähigkeit ein.
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FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten:
Der Beruf Soldat ist gefährlich, teils sogar sehr. Das erhöhte Risiko eines Arbeitskraftverlustes mit einer speziellen Versicherung abzusichern, macht alleine schon deshalb Sinn.
Und natürlich können Soldaten auch unabhängig von beruflichen Risiken, mit dem privaten PKW verunfallen, eine schlimme Sportverletzung erleiden oder psychisch erkranken. Und wenn dann eine Krankheit derart schlimm ist, dass eine Ausübung der dienstlichen Verpflichtung dauerhaft unmöglich ist, spricht man von DIENSTUNFÄHIGKEIT.
Ein dienstunfähiger Zeitsoldat wird aus dem Dienst entlassen. Ein Berufssoldat wird in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. In beiden Fällen geht dies mit Einkommensverlusten einher, beim SaZ sogar mit dem völligen Verlust von Einkommen. Ohne eine zivile Folgebeschäftigung fällt der entlassene SaZ dann auf oft das Niveau „Grundsicherung“.
Nur wenn eine mindestens 5-jährige Zeit im Dienst oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfüllt ist, besteht wenigstens ein Anspruch auf halbe oder volle Erwerbsminderungsrente bei der Gesetzlichen Rentenversicherung. Ob diese dann einen höheren Rentenanspruch auslöst als die Grundsicherung, ist aber auch nicht garantiert.
Fazit:
Eine schwere Erkrankung ist schon schlimm. Zudem aber auch noch in wirtschaftliche Nöte zu kommen, ist besonders schlimm. Versicherungsschutz gegen den Fall der Berufs- und Dienstunfähigkeit ist daher jedem Soldaten dringend zu empfehlen.
Die versicherte Rente in einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte mindestens so hoch sein, dass sie klar über der Grundsicherung liegt. Denn gerade wenn keine sonstigen Rentenansprüche bestehen, ist die Dienstunfähigkeitsrente einzige Einnahmequelle.
Wir empfehlen daher mindestens eine Rentenhöhe von 1.200 € monatlich, besser noch 1.500 €. Möglich wäre auch eine Dienstunfähigkeitsrente von 1.700 € monatlich.
Bei Dienstunfähigkeitsversicherung gilt die Formel: Je länger die Laufzeit, umso höher der Monatsbeitrag.
Gerade bei jungen Zeitsoldaten ist der weitere berufliche Karriereweg meist noch völlig unklar. Wichtig ist daher eine Flexibilität im Vertrag, welche eine spätere Anpassung von Rentenhöhe und Laufzeit auf eine zivile Folgebeschäftigung sicherstellt.
Offiziere sollten eher das Endalter 60 Jahre bei der Dienstunfähigkeitsversicherung wählen. Alle anderen sind im Standard mit dem Endalter 55 Jahre auch gut bedient. Denn bei Laufbahnwechseln sieht der Tarif der Continentale diverse Anpassungsoptionen vor, auch bei der Laufzeit.
Grundsätzlich gilt, dass eine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung mindestens so lange laufen sollte, bis ein Altersrentenanspruch / Pensionsanspruch besteht.
Eine Unfallversicherung zahlt nur, wenn ein Unfall der Grund für ein dauerhaftes körperliches Leiden ist. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall oder Krankheit als Ursache gleichermaßen. Zur Absicherung des Einkommens ist die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung also das bessere, weil umfangreichere Produkt.
Jedoch leistet eine Unfallversicherung durchaus auch parallel, wenn eine Dienstunfähigkeit auf ein Unfallereignis zurückgeht. Die Leistungen werden also nicht miteinander verrechnet.
Im Idealfall versichert der Soldat also beides.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Soldaten sicher immer noch besser, als keinerlei Versicherungsschutz für den Fall eines gesundheitsbedingen Arbeitskraftverlustes. Aber sie ist nicht genügend passgenau. Denn in dem Fall, dass der Dienstherr einen Zeitsoldaten aus gesundheitlichen Gründen entlässt, löst dies bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch keinen Leistungsanspruch aus. Es würde vielmehr der Beginn eines Prüfprozesses sein, an dessen Ende man möglicherweise eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit feststellt. Und solche Prozesse Dauer mitunter Jahre.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung beginnt zu leisten, wenn der Dienstherr den SaZ aus gesundheitlichen Gründen entlässt oder den Berufssoldaten gesundheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Parallel dazu wird dann auch der Prüfprozess in Richtung Berufsunfähigkeit angestoßen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung prüft bei Antragstellung die Krankengeschichte der letzten Jahre. Schon harmlose Erkrankungen wie z.B. Allergien, oder Rückenprobleme können die Aufnahme in solche Policen erschweren oder verteuern.
Bei gravierenden Vorerkrankungen, insbesondere bei psychischen Problemen, ist eine Aufnahme in diesen Versicherungsschutz oft nicht mehr möglich. Hier bleibt dann nur die Unfallversicherung, um wenigsten einen Teil des Risikos versichert zu bekommen.
Wichtig auch für die weitere Karriere
Bei Dienstzeitende kann und sollte der Zeitsoldat seine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung auf seine zivile Folgebeschäftigung anpassen und hierbei sowohl die Rentenhöhe wie auch die Versicherungsdauer dem neuen Bedarf anpassen.
Ansprechpartner für Soldaten und ihre Familien
Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Expertinnen und Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.
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