Die Versicherungsleistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch geregelt und sind zum größten Teil bei allen gesetzlichen Kassen identisch. Unterschiede ergeben sich nur am rande bei den so genannten Zusatzleistungen.
Private Krankenversicherungen werden in privatrechtlichen Verträgen geregelt, und es gibt deutliche Leistungs- und Preisunterschiede am Markt.
Der größte Unterschied im Leistungsalltag eines Versicherten zeigt sich darin, dass Privatversicherte bei den meisten Leistungserbringern für höhere Einnahmen sorgen und deshalb bei der Terminvergabe bevorzugt werden. Denn die medizinischen leistungen werden im system der PKV nicht durch ein Budget maximiert, wie es bei der GKV der Fall ist.
Die unterschiedlichen, möglichen Leistungsfeatures eines privaten Krankenversicherungsvertrages bestimmt der Versicherte im Kern individuell. Denn privatrechtliche Verträge geben raum für individuelle Gestaltung der Versicherungsleistungen.
Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem gewählten Leistungsumfang. In der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens. Die Leistungen sind weitgehend vom Gesetzgeber vorgegeben.