Wer hat einen Beihilfeanspruch?
Zeit- und Berufssoldaten sind komplett über den Bund krankenversichert, so lange sie aktiv im Dienst sind. Für Ehepartner und Kinder haben beide Gruppen einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist eine staatliche Teilkrankenversicherung (Ehepartner 70%, Kinder 80%) die der Bund kostenfrei stellt. Um den staatlich vorgeschriebenen 100%igen Krankenversicherungsschutz zu erlangen, ist der nicht von der Beihilfe abgedeckte Teil mittels einer privaten Restkostenversicherung zu versichern.
Ob für Ehepartner und Kinder die Nutzung der Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Restkostenversicherung der günstigste Weg zur Krankenversicherung ist, hängt von diversen Faktoren ab. Es ist durchaus möglich, dass die Gesetzlichen Krankenversicherer hier ein preiswerteres Angebot vorhalten. Es empfiehlt sich daher, beide Wege (gesetzliche und private KV) in Vergleich zu setzen.
Berufssoldaten sind nach ihrer Pensionierung ebenfalls zu 70% beihilfeberechtigt, und zwar lebenslang. Den benötigten 30%igen Restkostenversicherungsschutz bekommen die Berufssoldaten zu einem besonders günstigen Beitrag, die während ihrer aktiven Dienstzeit eine große Anwartschaft versichert hatten.
Zeitsoldaten haben ab einem Dienstzeitende nach dem 31.12.2018 keinen Beihilfeanspruch mehr. Dies gilt dann auch für Ehepartner und Kinder. Zeitsoldaten können sich bei DZE zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Beide Wege werden mit einem 50%igen Beitragszuschuss von Bund unterstützt. Der Beitragszuschuss ersetzt den bisherigen Beihilfeanspruch. Ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung für einen ausscheidenden SaZ der günstigste Weg zur Krankenversicherung ist, hängt von diversen Faktoren ab und ist ebenfalls im Einzelfall zu prüfen. Auch hier empfiehlt es sich, beide Angebot in Vergleich zu setzen.
Die Continentale bietet beide Wege des Krankenversicherungsschutzes – gesetzlich und privat – an und ist auf die Beratung von Soldaten spezialisiert. Die gesetzliche Krankenversicherung der Continentale heißt Continentale BKK.
Beihilfeanspruch für Soldaten
Die Beihilfe ist eine staatliche Teilkrankenversicherung. Die Höhe des Beihilfesatzes in Prozent variiert nach Berufsstatus und Dienstherr.
Da die Beihilfe nie 100% des Krankenversicherungsschutzes abdeckt, ist sie stets durch eine private Restkostenversicherung zu ergänzen.
Berufssoldaten haben nach dem Ausscheiden aus dem Dienst einen lebenslangen 70%igen Beihilfeanspruch. Zeitsoldaten haben nach DZE ab 2019 keinen Beihilfeanspruch mehr. Neben den o.g. Personengruppen haben in Deutschland alle Beamte und deren Ehepartner und Kinder einen Beihilfeanspruch
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Über die Hälfte aller deutschen Soldaten sind bei der Continentale versichert. Die seit über 60 Jahren bestehende Partnerschaft mit dem Deutschen Bundeswehrverband garantiert ein höchstmaß an Beraterkompetenz und Produktqualität.
Unser Team berät und betreut Soldaten im ganzen Bundesgebiet und auch im Ausland. Werktags sind wir von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar. Und Ihre Nachrichten und Angebotsanfragen bearbeiten wir auch an Wochenenden und Feiertagen immer binnen maximal 24 Stunden.
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