Warum die Anwartschaft für Soldaten so wichtig ist

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Anwartschaft für Soldaten

Soldaten der Bundeswehr haben automatisch und obligatorisch einen 100%igen Krankenversicherungsschutz über Ihren Dienstherrn, den Bund. Diese Art der Krankenversicherung nennt sich „Unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung“ (UTV). Häufig wird auch der Begriff „Heilfürsorge“ verwendet.

Zeitsoldaten haben nach Dienstzeitende ab 2019 keinen Beihilfeanspruch mehr. Sie haben ein Zugangsrecht zur freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Alternativ kann sich der Zeitsoldat nach DZE aber auch für die Dauer des Bezugs von Übergangsgebührnissen privat krankenversichern. Egal für welchen Weg sich der Exsoldat entscheidet – er erhält immer einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% des Beitrages, der in der Gesetzlichen KV anfallen würde.

Zeitsoldaten, die nach DZE noch in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme sind, wie z.B. auf einer Meisterschule, Techniker schule oder einem Studium, erhalten bei der Continentale bis zum 38. Lebensjahr besonders vergünstigte Ausbildungskonditionen. Dieser Personenkreis ist dann in der privaten Krankenversicherung deutlich preiswerter versichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Zugang zur privaten Krankenversicherung haben allerdings nur Personen, die frei von nennenswerten Vorerkrankungen sind. Da dies nicht auf lange Sicht sicher vorhersehbar ist, empfiehlt sich bereits bei Dienstantritt der Abschluss einer privaten Anwartschaft. Diese sichert den Eintritt in die später benötigte Krankennversicherung unabhängig vom späteren Gesundheitszustand bei Dienstzeitende.

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