Die Anwartschaft hilft Soldaten die Kinder bekommen

Krankenversicherung der Kinder von Bundeswehrsoldaten

Die Krankenversicherung von Kindern erfolgt bei Zivilbeschäftigten regelmäßig über die (meist gesetzliche) Krankenversicherung der Eltern. Hierbei ist es in der Regel egal, ob das Kind über die Mutter oder den Vater versichert wird, da meistens beide Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Bei Soldaten ist dies mitunter etwas schwieriger. Im Folgenden sollen daher verschiedene, häufig vorkommende Fallbeispiele betrachtet werden:

Fall 1: 

Vater und Mutter des Kindes sind verheiratet. Der Vater ist Soldat auf Zeit oder Berufssoldat und hat eine private Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft. Die Mutter ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und geht nach der Geburt des Kindes in die Elternzeit.

Das neu geborene Kind kann hier beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung der Mutter mitversichert werden. Das Einkommen des Mannes muss dann aber unter 69.300 € (Grenze in 2024, steigt jährlich an) im Jahr liegen.

Die ab Geburt gegebene Beihilfeberechtigung für das Kind in Höhe von 80% KÖNNTE alternativ genutzt werden, was aber zusätzliche Beiträge für die dann benötigte private Restkostenversicherung über die fehlenden 20% auslösen würde.

Denkbar wäre eine private Zusatzkrankenversicherung für das Kind, zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte. Hier kann die Beihilfe genutzt werden. Die Beiträge für die private Zusatzversicherung sind sehr gering (1-2€ im Monat).

In jedem Fall sinnvoll wäre eine kleine Anwartschaft für das Kind für den Fall, dass die Option der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV der Mutter entfallen sollte. Dies ist z.B. bei eine Auslandsverwendung des Soldaten der Fall, wenn Frau und Kind den Vater ins Ausland begleiten.

Fall 2:    

Vater und Mutter des Kindes sind nicht verheiratet. Das Sorgerecht ist geteilt. Die Mutter bekommt das Kindergeld. Der Vater ist Soldat auf Zeit oder Berufssoldat und hat eine private Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft.

Die Mutter ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und geht nach der Geburt des Kindes in die Elternzeit.

Es gilt hier dasselbe wie in Fall 1!

Fall 3:

Vater und Mutter sind beide Soldaten. Beide haben eine private Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft.

Das Kind ist ab Geburt zu 80% beihilfeberechtigt. Das Kind muss hier zu 20% privat krankenversichert werden. Dies kann über den Vertrag des Vaters oder den der Mutter geschehen. Der Versicherungsbeitrag liegt bei ca. 45-50 € im Monat.

Fall 4:    

Vater und Mutter des Kindes sind verheiratet. Der Vater ist Soldat der Bundeswehr und hat eine private Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft. Die Mutter ist gesetzlich krankenversichert. Das Kind ist ab Geburt bei der Mutter kostenlos mitversichert gewesen. Am Ende der Elternzeit geht die Mutter nicht zurück in ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, sondern hat nur einen Minijob mit 520 € Einkommen im Monat.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Frau und Kind ist nun nicht mehr kostenfrei. Mutter und Kind müssen im Status von freiwilligen Mitgliedern Beitrag zahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Familieneinkommen. Der Mindestbeitrag liegt hier bei ca. 200 € im Monat.

In diesem Fall könnte nun auch die Beihilfeberechtigung genutzt werden. Die Mutter hat Anspruch auf 70% Beihilfe. Das Kind hat Anspruch auf 80% Beihilfe. Benötigt wird somit eine private Restkostenversicherung über 30% bzw. 20%.

Problematisch wird es, wenn gravierende Vorerkrankungen einer Aufnahme in die private Krankenversicherung entgegenstehen. Eine kleine Anwartschaft für Frau und Kind könnten dieses Problem vermeiden, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wird. Am besten macht man dies direkt mit der Heirat bzw. bei Geburt des Kindes.

Fazit

Ob, wann und in welchem Umfang die Nutzung der Beihilfeansprüche für Familienangehörige von Soldaten sinnvoll ist, lässt sich selten ganz genau prognostizieren. Wenn sie jedoch genutzt werden sollen, spielt der Gesundheitszustand der Beihilfeberechtigten eine entscheidende Rolle.

Eine Anwartschaft ist daher nicht nur für den Soldaten selber, sondern auch für seine Frau und seine Kinder immer  sinnvoll. Die Kosten sind gering. Die daraus ableitbaren Rechte können jedoch viel Geld wert sein.

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