Zeitsoldat bis zum Rentenalter ?

Zeitsoldat bis zum Rentenalter? Achtung beim Thema Krankenversicherung/Anwartschaft

Dass auch die Bundeswehr als Arbeitgeber mit den Folgen des demographischen Wandels zu kämpfen hat, ist keine Neuigkeit und u.a. an den diversen Marketingkampagnen abzulesen, die derzeit auf allen möglichen Kanälen den Weg zum geeigneten Bewerber in spe finden sollen. Gute Leute sind zunehmend schwer zu finden und der Wettbewerb am Arbeitsmarkt ist hart.

Da die Anzahl der geeigneten Bewerber beim Bund schon jetzt bedrohlich nahe an Untergrenzen der benötigten Mannstärke stößt, mussten und werden die Einstiegshürden naturgemäß überdacht und gesenkt werden. Dies bezieht sich zum einen auf die Physis des Bewerbers, aber hier auch vermehrt auf dessen Alter. Neu- oder Wiederverpflichtungen von Zeitsoldaten, deren Alter bereits jenseits der 30, mitunter sogar jenseits der 35 Jahre liegt, sind heute an der Tagesordnung.

Mit über 35 Jahren als SAZ 25 verpflichten ?

Eine besondere, zuletzt häufiger uns bekannt gewordene Fallkonstellation soll in diesem Beitrag genauer betrachtet werden: Der Zeitsoldat über 30 Jahre, der sich für 25 Jahre beim Bund verpflichtet.

Auch ohne Taschenrechner wird klar, dass der SAZ beim Ende seiner Dienstzeit und Ablauf seiner Übergangsgebührniszeit (60 Monate) über 60 Jahre alt sein wird. Gedanken an eine Folgekarriere nach Dienstzeitende in einem zivilen Beruf dürfen hier wohl als hoch theoretisch bezeichnet werden. Wahrscheinlicher ist, dass man direkt vom Bund in die Altersrente geht.

Die Altersrente ist das kleinere Problem – Die Krankenversicherung wird hier aber möglicherweise zur Falle.

Bekanntermaßen werden Zeitsoldaten bei Dienstzeitende in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dass dies nicht alleine ausreicht ist vielen, auch jungen Menschen heute bewusst. Aber hier steht der SAZ nicht schlechter da als sein zivil beschäftigtes Pendent in der freien Wirtschaft.

Problematisch ist aber die Frage der Krankenversicherung. Hier droht eine gefährliche Falle, wenn der oben beschriebene SAZ zu Beginn seiner Dienstzeit eine falsche Entscheidung trifft.

Die übliche Empfehlung für den heilfürsorgeberechtigten Zeitsoldaten ist, zu Beginn seiner Dienstzeit eine private Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft abzuschließen. So empfiehlt es auch der DBwV seinen Mitgliedern. In diesem besonderen Fall jedoch ist diese Empfehlung falsch !

Der „normale SAZ“ beendet seine Dienstzeit noch in jungen oder mittleren Altersstufen und eine zivile Berufskarriere schließt sich an. Hiermit ist dann eine Rückkehr in die soziale, gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt. Lediglich während der Dienstzeit und in der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach DZE (max. 60 Monate) sind Soldaten in der privaten Krankenversicherung optimal aufgehoben.

Im oben skizzierten Fall jedoch, in dem es nach DZE und ÜG keine zivile Folgebeschäftigung mehr gibt, ist dem privat pflegeversicherten SAZ die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt. Er muss privat versichert bleiben, bis zum Tod. Nach Wegfall des Beihilfeanspruchs von 70% während des Bezugs von ÜG, muss dieser private Versicherungsschutz dann sogar noch von 30% auf 100 % aufgestockt werden. Dies dürfte dann Monatsbeiträge verursachen, die jenseits der 600 € liegen, und das lebenslang !

Empfehlung: Pflegepflicht- und Anwartschaft gesetzlich versichern

Nur wenn der SAZ während der Dienstzeit eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft geführt hat, ist ihm die deutlich preiswertere gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zugänglich.

Die Beiträge während der Dienstzeit dürften für den Soldaten auf Zeit zwar über denen der privaten Krankenversicherung liegen, jedoch ist der Beitrag im Rentenalter dafür deutlich geringer und durch die Kopplung an die Rentenhöhe auch sozial abgesichert.

Fazit:

SAZ, deren Alter bei Ausscheiden aus dem Dienst klar oberhalb von 50 Jahren liegt sollten sehr genau prüfen, ob der Wechsel in die vorerst preiswertere private Versicherung zu ihrer Lebensplanung passt.

Nur der als sicher geltende Wechsel in den Status des Berufssoldaten stellt hier eine Ausnahme dar, bei der ein Wechsel in das System der PKV Sinn macht.

SAZ, deren Dienstzeit in einem Altersband endet, wo eine zivile Folgebeschäftigung noch als sicher angenommen werden kann, sind aber stets im System der privaten Krankenversicherung am besten aufgehoben. Dies trifft auf die große Masse der SAZ zu.