Woran sollte ein Soldat auf Zeit denken, wenn sich Nachwuchs ankündigt?
Am Anfang ist es noch einfach
Ein Soldat auf Zeit ist automatisch und obligatorisch über seinen Dienstherrn den Bund krankenversichert. Lediglich die vom Gesetz vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung muss er selbst einrichten. Um nach Dienstzeitende den dann bestehenden Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70% optimal nutzen zu können, versichert er die Pflegepflichtversicherung privat und schließt parallel dazu eine kleine Anwartschaft ab.
Hierüber informiert der Bund seine neuen Soldaten in der Regel direkt nach Dienstantritt.
Wird ein SAZ dann aber Vater/Mutter, ist es mitunter schwer an sachdienliche Informationen zu kommen.
Kinder von Soldaten sind zu 80% beihilfeberechtigt
Anders als bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen kennt die Heilfürsorge des Bundes den Begriff der Familienversicherung nicht. Die Heilfürsorge versichert nur den SAZ selbst.
Kinder eines Soldaten auf Zeit, die in Ortszuschlag berücksichtigt werden, genießen aber immerhin einen 80%igen Beihilfeanspruch. Krankheitskosten in dieser Höhe werden vom Bund übernommen.
Ob sich die Nutzung dieses Anspruchs aber für den Soldaten lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Fallbeispiele:
Fall 1: Vater ist SAZ / Mutter ist in einer gesetzlichen Kasse (oder umgekehrt)
Die Mutter des Kindes kann das Kind beitragsfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der gesetzlochen Kasse mitversichern. Die Nutzung des Beihilfeanspruches in vollem Maße macht hier keinen Sinn. Diese Regelung funktioniert aber nur, wenn die Mutter nach spätestens 36 Monaten wieder in ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurückkehrt, also wieder arbeiten geht. Ein Minijob reicht hier nicht !
Der Beihilfeanspruch des Kindes läuft hier im Hintergrund.
Zu empfehlen ist, für das neugeborene Kind mindestens eine kleine Anwartschaft für 0,95 € im Monat einzurichten. Sollte die Mutter am Ende des Erziehungsurlaubs nicht wieder oberhalb der Minijobgrenze Einkünfte als Angestellte erzielen, ist das Kind mit 20% privat zu versichern. Der Eintritt in eine solche private Restkostenversicherung ist jedoch nur möglich, wenn keine gravierenden Vorerkrankungen vorliegen. Da dies nie sicher vorhergesehen werden kann, ist die Anwartschaft für das Kind die beste Wahl.
Zusätzlich in Frage käme eine Zusatzkrankenversicherung für Krankenhausaufenthalte. Liegt das Einkommen der Mutter bei unter 17.000 € p.a., kann bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes die Beihilfe genutzt werden. Versichert ist hierüber die Unterbringung im Zweibett-Zimmer und die privatärztliche Behandlung zu 80%. Eine solche Zusatzkrankenversicherung kostet nur 1,24 € im Monat.
Eine kleine Anwartschaft (0,95 € im Monat) auch für die Ehefrau einzurichten, ist ebenfalls empfehlenswert. Sollte die Frau nicht wieder arbeiten gehen, kann ein 70%iger Beihilfeanspruch für die Ehefrau genutzt werden. Die Aufnahme in die benötigte 30%ige Restkostenversicherung wäre durch die Anwartschaft garantiert.
Fall 2: Vater und Mutter sind beide heilfürsorgeberechtigt als Soldaten
Hier kommt ausschließlich die private Krankenversicherung als Versicherungsträger für das Kind in Frage. Die nötige private Restkostenversicherung kostet ca. 38 € im Monat und wird ab Geburt eingerichtet.
Soldaten, die eine private Anwartschaft eingerichtet haben, haben ein gesetzlich festgeschriebenes Nachversicherungsrecht für ihr Kind bei der Versicherungsgesellschaft, wo die Anwartschaft besteht. Dieses Recht muss binnen 2 Monate ab dem Geburtstermin genutzt werden. Mögliche Erkrankungen des Kindes führen so nicht zu Preisaufschlägen oder Schwierigkeiten bei der Aufnahme des Kindes in die benötigte Restkostenversicherung.
Fazit:
Es empfiehlt sich grundsätzlich, die gesetzlich versicherte Kindesmutter direkt bei Beginn der Schwangerschaft mit einer kleinen Anwartschaft zu versichern. Die Kosten können als unerheblich bezeichnet werden.
Nach der Geburt des Kindes ist die Frage zu prüfen, ob die gesetzliche Krankenversicherung einen kostenfreien Krankenversicherungsschutz für das Kind bietet. Ist dies der Fall sollte eine kleine Anwartschaft für das Kind und ggf. eine Zusatzkrankenversicherung eingerichtet werden. Ist dies nicht der Fall ist eine private 20%ige Restkostenversicherung einzurichten.
Da selbst große gesetzliche Krankenkassen mitunter nicht über die nötige Praxiserfahrung bei Versicherung von Bundeswehrangehörigen haben, ist die Beratung durch einen Bundeswehrexperten dringend zu empfehlen. Der Deutsche Bundeswehrverband empfiehlt hier die Continentale Versicherung als exklusiven Vertragspartner.