Wann lohnt sich die GROSSE Anwartschaft – und wann nicht ?

Immer wieder erreichen uns Fragen von Soldaten auf Zeit, ob sie mit einer großen Anwartschaft nicht besser bedient seien, als nur mit der kleinen. Deshalb soll auf diese Frage im Folgenden noch einmal im Detail eingegangen werden.

Zur Erinnerung vorab: Die Anwartschaft sichert ein Eintrittsrecht in den nach Dienstzeitende bzw. Pensionierung benötigten Krankenversicherungsschutz. Nur mit einer Anwartschaft bei einem privaten Krankenversicherer ist dem Soldaten der Zugang zur (deutlich) preiswerteren privaten Pflegepflichtversicherung möglich. Eine Pflegepflichtversicherung einzurichten ist für jeden Soldaten eine gesetzliche Pflicht.

Zeitsoldat = Kleine Anwartschaft / Berufssoldat = Große Anwartschaft

Auf diese Formel kann man es in Kurzform bringen, denn im Regelfall ist dies die richtige Wahl.

Bei Zeitsoldaten jedoch gibt es Sonderfälle, in denen die frühzeitige Einrichtung einer großen Anwartschaft Sinn machen kann.  Zwei häufiger vorkommende Fälle sind hier zu nennen:

  1. Der SaZ strebt eine Karriere als Berufssoldat an. Und er hat auch eine realistische Chance darauf, diesen Wunsch umsetzen zu können.
  2. Der SaZ strebt eine Folgekarriere als Berufsbeamter (z.B. bei Verwaltung, Justiz, Polizei oder Feuerwehr) an.

In beiden Fällen steht im Ziel die lebenslange Zughörigkeit zum System der Privaten Krankenversicherung. So sieht es das Sozialgesetzbuch im §5 vor.

Bei privaten Krankenversicherungen spielt das Eintrittsalter eine preisbestimmende Rolle. Mit dem Anstieg des Eintrittsalters steigen die Beiträge dann überproportional an. Ein frühzeitiger Eintritt in die Große Anwartschaft sichert das günstigere Eintrittsalter und damit dauerhaft niedrigere Beiträge.

Bis zu welchem Alter lohnt sich der Einstieg in die Große Anwartschaft ?

Uns erreichen immer wieder Anfragen von Berufssoldaten, die den Wechsel in die Große Anwartschaft zum Zeitpunkt Ihrer Ernennung zum Berufssoldaten schlicht vergessen haben. Und diese Personen fragen sich, ob ein Wechsel jetzt, also z.B. mit Mitte 40 überhaupt noch lohnenswert ist. Diese Frage kann man im Grunde immer pauschal mit „ja“ beantworten. Auch wenn ein frühzeitigerer Einstieg natürlich positiver gewesen wäre. Ein festes Alter, bis zu dem sich der Wechsel lohnt gibt es also nicht.

So funktioniert die Große Anwartschaft

Berufssoldaten und Berufsbeamte sind Zeit ihres Lebens dem System der Privaten Krankenversicherung zugeordnet. Berufssoldaten (und Bundespolizisten und einige Landespolizisten) sind während ihrer aktiven Dienstzeit über den Bund (oder das Land) zu 100% krankenversichert. Erst nach Eintritt in den Ruhestand wird diese Art der Versorgung von einer staatlichen Teilversicherung, der Beihilfe, abgelöst. Der nicht abgedeckte Teil muss dann über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Dann kommt die Anwartschaft ins Spiel.

Mit einer Anwartschaft spielen mögliche Vorerkrankungen keine Rolle, denn der Gesundheitszustand wird nicht erneut überprüft.

Entscheidend ist hier vielmehr das für die Beitragsbemessung zugrunde liegende Eintrittsalter. Wer eine Große Anwartschaft hatte, und diese anlässlich seiner Pensionierung nun in eine aktive Restkostenversicherung umwandelt, wird mit dem Alter eingestuft, das er bei Eintritt in die Große Anwartschaft hatte. Je früher dies war, umso günstiger ist der Versicherungsbeitrag.

Nun kostet die Große Anwartschaft aber auch deutlich mehr, als eine Kleine. Der Versicherte geht hier also erst einmal in Vorleistung. Der Spareffekt setzt dann erst später ein, wenn bei Eintritt in den Ruhestand ein günstigerer Versicherungsbeitrag erhoben wird, als es das dann vorliegende Eintrittsalter eigentlich erfordern würde.

Der Mehrbeitrag für die Große Anwartschaft  rechnet sich in den meisten Fällen nach 9-11 Jahren bei Berufssoldaten. Bei einem z.B. 57-jährigen Pensionär wäre also z.B. mit 67 Jahren die „Gewinnzone“ erreicht. Bei einer Lebenserwartung von ca. 80 Jahren dürfte dies also ein gutes Geschäft für den Versicherten sein.

Steuerliche Aspekte

Die Beiträge zur Großen Anwartschaft sind steuerlich absetzbar. Ebenso die Beiträge zur späteren Restkostenversicherung.

Mit der Großen Anwartschaft verschiebt der Berufssoldat seine Beitragslast aus der Phase des Pensionsbezugs in die aktive Dienstzeit.

Da in aller Regel während der aktiven Dienstzeit höhere Einkünfte erzielt werden als in der Phase des Pensionsbezugs, ist der Steuersatz des aktiven Berufssoldaten auch ein höherer. So macht es also auch aus steuerlicher Sicht Sinn, Beitragslasten aus einer Lebensphase mit niedrigem Steuersatz in eine Phase mit höherem Steuersatz zu verschieben.

Die steuerlichen Vorteile der großen Anwartschaft sind bei der Amortisationsberechnung oben noch nicht berücksichtigt. In den meisten Fällen dürften sie aber dazu beitragen, dass eine Große Anwartschaft sich noch eher für den Berufssoldaten rechnet.

Kombi aus Kleiner Anwartschaft und Privater Rentenversicherung empfehlenswert ?

Nicht selten erhalten Berufssoldaten von Versicherungsberatern den Tipp, nicht in die Große Anwartschaft zu wechseln, sondern stattdessen eine kleine Anwartschaft bestehen zu lassen und mit einer privaten Rentenversicherung zu kombinieren. Denn dies  bringe zum Beispiel den Vorteil der Vererbbarkeit der gebildeten Rücklagen und mehr Flexibilität und/oder Rendite.

Wir raten von einem solchem Vorgehen ab. Meistens profitiert davon nämlich sicher nur einer: Der Versicherungsvermittler. Dieser erhält für den zusätzlichen Vertrag nämlich eine höhere Provision.

Unterstellt man das Erreichen üblichen Lebensalters, ist die Große Anwartschaft das richtige Instrument, um Planungssicherheit und bezahlbare Krankenversicherungsbeiträge im Alter sicher zu stellen.

Ihre Angebotsanfrage zur Großen Anwartschaft stellen Sie bitte HIER