Krankenversicherung und Bundeswehr

Krankenversicherung und Bundeswehr – eigentlich eine klare Sache, oder?

Um eines müssen sich Soldatinnen und Soldaten während ihrer Dienstzeit grundsätzlich keine Sorgen machen: um ihre ärztliche Versorgung. Denn diese wird durch die truppenärztliche Versorgung sichergestellt, die ihnen durch ihren Dienstherrn unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Hierin sind alle Leistungen eingeschlossen, die zu Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind. Lediglich für Auslandsaufenthalte wie Urlaube müssen Sie für den Notfall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr endet dieser Anspruch.

Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

Wenn Sie nach Dienstzeitende eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, werden Sie über Ihren Arbeitgeber automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Besteht allerdings keine Krankenversicherungspflicht, weil (z.B. vorübergehend) keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, müssen Sie selber Vorsorge treffen. Letzteres kann beispielsweise eintreffen, wenn Sie wegen einer während Ihrer Bundeswehrzeit erworbenen Krankheit dem Arbeitsmarkt für eine Vermittlung nicht zur Verfügung stehen. Darum ist es überaus sinnvoll, auf jeden Fall eine Vorsorge zu treffen, um bei DZE nicht vollumfänglichen Krankenversicherungsschutz erwerben zu können. Hierbei sollte keine Zeit verloren werden: schon mit der Ernennung zum SaZ sollten Sie sich um eine Anwartschaft für die Zeit nach der Bundeswehr kümmern. Sich mit diesem Thema erst zu befassen, wenn Sie schon entlassen wurden, ist zu spät! Für eine Anschlusskrankenversicherung nach Dienstzeitende ist jeder Soldat, jede Soldatin selber verantwortlich!

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Zum einen können Sie, wie oben bereits erwähnt, klassischerweise eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen. Als GKV werden alle Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Ersatzkassen bezeichnet. Waren Sie bei Dienstantritt bereits Mitglied in einer GKV, können Sie Ihre Mitgliedschaft für die Dauer Ihrer Dienstzeit ruhen lassen. Sie sind dann freiwilliges Mitglied. Dies müssen Sie der Krankenkasse innerhalb einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten ab Ernennung zum SaZ mitteilen. Auch, wenn Sie als Familienangehörige mitversichert waren, gilt für Sie diese Frist. Die Vorteile hierbei: Sie haben keine Ansprüche, da Sie truppenärztlich versorgt sind – darum haben Sie niedrigere Beiträge (die Höhe richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens, mindestens jedoch € 30,-; dieser Satz kann individuell durch die einzelne Kasse festgelegt werden). Sie genießen nach Ende Ihrer Dienstzeit einen nahtlosen Versicherungsschutz und haben sofort nach Ausscheiden den vollen Leistungsanspruch bei der GKV. Der Beitrag bei gesetzlichen Kassen ist jedoch deutlich höher als bei privaten Versicherungen.

Sie können nämlich auch, eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung wählen. Dies ist für SaZ interessant, die sich 4 und mehr Jahre verpflichtet haben und nach ihrer Dienstzeit durch den Bezug von Übergangsgebührnissen einen 70%igen Beihilfeanspruch erhalten. Da dieser aber die Aufwendungen im Krankheitsfall nicht voll abdeckt, muss das verbleibende Restrisiko in Höhe von 30% privat versichert werden.

Eine Anwartschaft bei einer privaten Versicherung erspart dem SAZ bei DZE eine Gesundheitsprüfung. Die Aufnahme in den nötigen Versicherungsschutz ist durch die Anwartschaft garantiert.

Die vom Gesetz vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung ist dann ebenfalls bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Denn laut Gesetz gilt der Grundsatz: Pflege- folgt Krankenversicherung. Eine Anwartschaft wird hier einer Krankenversicherung gleichgesetzt.

Um herauszufinden, welche die richtige Private Krankenversicherung für Sie ist, informieren Sie sich rechtzeitig bei den entsprechenden Gesellschaften. Denken Sie hierbei auch an eintretende Erkrankungen, die eventuell zu einer Ablehnung führen können.

Da Sie auch im Falle einer Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung für die Dauer Ihrer Dienstzeit deren Leistungen nicht beanspruchen werden, da Sie truppenärztliche versorgt sind, sollte hier eine kostengünstige sogenannte Anwartschaftversicherung abgeschlossen werden (oder auch Ruhendversicherung), die Ihre Ansprüche nach Dienstzeitende wahrt. Der Vorteil dabei: für wenig Geld erwerben Sie sich hierbei einen Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Welche Versicherung nun für Sie die richtige ist, können letztlich nur Sie selber entscheiden. Weitere Auskünfte, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können, erhalten Sie bei den Sozialberaterinnen und Sozialberatern, den gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei den privaten Krankenversicherungen.

Der Deutsche Bundeswehrverband empfiehlt seinen Mitgliedern die Continentale Versicherung als Partner zu wählen. Das Aufnahmeprozedere ist dort stark vereinfacht worden, der Service nach den Bedürfnissen des Soldaten ausgerichtet und auch eine Onlineabwicklung ist möglich.

Vergessen Sie aber nicht: jede Soldatin und jeder Soldat muss bereits zu Beginn der Dienstzeit einen Krankenversicherungsschutz für die Zeit nach der Bundeswehr eigenverantwortlich geregelt haben.