Krankenversicherung bei Dienstzeitende – Wichtige Tipps für Zeitsoldaten

Beihilfe ersetzt Heilfürsorge

Bis zum letzten Tag der Dienstzeit hat jeder Soldat Anspruch auf die unentgeltliche truppenärztliche/truppenzahnärztliche Versorgung durch den Bund, kurz Heilfürsorge genannt. Mit dem Ende der Dienstzeit endet dieser Anspruch. Anstatt dessen gewährt der Bund für die Phase der Dauer des Bezugs von Übergangsgebührnisse dann einen Teilkrankenversicherungsschutz, der sich „Beihilfe“ nennt. Abgedeckt sind hierüber 70% der anfallenden ärztlichen Behandlungskosten.

Kurz gesagt: Aus einer 100%igen Krankenversicherung über den Dienstherrn wird dann eine 70%ige.

Restkostenversicherung für Soldaten nach Dienstzeitende

Da ein nur 70%iger Krankenversicherungsschutz nicht nur die Gefahr hoher Eigenbelastung durch anfallende Behandlungskosten birgt, sondern zudem auch noch einen Gesetzesverstoß  darstellt (100% Krankenversicherung sind in Deutschland Pflicht!), benötigt der Soldat auf Zeit bei Dienstzeitende ergänzenden Krankenversicherungsschutz.

Private Krankenversicherungen sprechen hier von einer Restkostenversicherung, welche in diesem Fall in 30%iger Höhe benötigt wird.

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

Private Versicherungen können den benötigten 30%igen Teilkrankenversicherungsschutz passgenau abbilden. Gesetzliche Krankenversicherungen sind dazu nicht in der Lage. Hier ist man entweder zu 100% versichert oder gar nicht. Teilkrankenversicherungsschutz kennt das System der gesetzlichen Kassen nicht.

Soldaten auf Zeit, die während ihrer Dienstzeit Ihre Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Kasse geführt haben, können sich in der Phase des Bezugs von Übergangsgebührnissen auch bei dieser Kasse krankenversichern. Der Versicherungsschutz dort ist vollumfänglich. Der Beihilfeanspruch kann hier dann nicht genutzt werden.

Wer seine Pflegepflichtversicherung mit Anwartschaft bei einer privaten Versicherung geführt hat, muss sich bei Dienstzeitende bis zum Ende seiner Übergangsgebührnisphase privat versichern. Ein Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung besteht erst wieder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages ist bei den privaten Versicherungen deutlich niedriger als bei den gesetzlichen. Letztere liegen im Beitrag i.d.R bei 300 € monatlich und mehr. Private Versicherer verlangen für den dort möglichen und benötigten Teilversicherungsschutz nur zwischen 60 und 170 €.

Günstige Ausbildungstarife nutzen

Auch bei den privaten Versicherern gibt es deutliche Preisunterschiede, wie die o.g. Preisspanne zeigt. Dies liegt zum überwiegenden Teil daran, dass einige wenige Versicherer einem Übergangsgebührnisempfänger das Recht auf günstige Ausbildungstarife einräumen und andere Versicherer dies nicht tun. Allein hierdurch kann der Versicherungsbeitrag oft um 50% gemindert werden.

Das Recht auf Nutzung von Ausbildungstarifen (trotz des Bezugs von Übergangsgebührnissen)  bis zum 39. Lebensjahr gewähren aktuell

  • Die Continentale Versicherung
  • Die DBV

Auch ohne Anwartschaft ist ein Wechsel möglich

Die meisten Soldaten versichern zu Beginn ihrer Dienstzeit Ihre Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung. Die Anwartschaft gewährt dem Versicherten ein garantiertes Zugangsrecht in den bei Dienstzeitende benötigten Krankenversicherungsschutz.

Wer keine Anwartschaft bei einer privaten Versicherung geführt hat, ist dort bei Dienstzeitende nur versicherungsfähig, wenn er frei von nennenswerten Vorerkrankungen ist. Es wird hier dann immer eine Abfrage der jüngeren Krankengeschichte gemacht.  Liegen keine gravierenden Erkrankungen vor, ist ein Anbieterwechsel auch bei Dienstzeitende noch möglich. Dies gilt sowohl für zuvor gesetzlich Pflegversicherte SaZ wie auch die, die bei einem privaten Anbieter versichert waren, dessen Angebot zur Restkostenversicherung zu teuer ist.

Fazit

  • Bei Dienstzeitende muss sich jeder Soldat um seinen Krankenversicherungsschutz kümmern, weil der Anspruch auf Heilfürsorge endet.
  • Die Beitragshöhen für den Krankenversicherungsschutz während des Bezugs von Übergangsgebührnissen weisen große Unterschiede auf.
  • Wer bei DZE in einer Ausbildung / Fortbildung ist, kann günstige Ausbildungskonditionen nutzen.
  • Ein Anbieterwechsel ist möglich, wenn keine gravierenden Vorerkrankungen vorliegen.
  • Mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung garantiert.

Unseren aktuellen Beiträge finden Sie hier.

Oben genannte Themen haben wir auch in den folgenden Videos behandelt:

Was ist bzgl. der Krankenversicherung bei DZE zu beachten?

Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Anbieter wechseln möchte ?

Kann ich meine Anwartschaft bei einer PKV nutzen wenn ich zu anderer PKV wechsle?