Pflegeversicherung rückwirkend einrichten – geht das?
Informationsfluss bei neuen SaZ ist oft mangelhaft
Ohne Pflegepflichtversicherung wird es teuer
Die Folgen aus dem Versäumnis eine Pflegepflichtversicherung und eine kleine Anwartschaft einzurichten trifft viele Soldaten dann erst mit einiger Zeitverzögerung, dafür dann umso härter. Sie sehen sich mit Beitragsnachzahlungen und ggf. sogar Bußgeldzahlungen konfrontiert, die schnell in die Tausende gehen können.
Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung?
Die Pflegepflichtversicherung ist ein vom Staat im Leistungsumfang festgelegtes Pflichtversicherungsprodukt. Man kann sie bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung einrichten.
Da die gesetzlichen Kassen nicht selten einen dreimal so hohen Beitrag für die identischen Versicherungsleistungen verlangen, entscheiden sich die meisten SaZ für die private Pflegepflichtversicherung. Voraussetzung für den Einstieg ist hier immer eine so genannte kleine Anwartschaft. Beides in Summe kostet etwa 25-30 € im Monat.
Rückwirkende Aufnahme in die Pflegepflichtversicherung ist möglich
Die Continentale Versicherung versichert Soldaten auf Zeit grundsätzlich auch rückwirkend. Dies geht bis zu 6 Monate rückwirkend ab der Ernennung zum SaZ.
Ein Soldat, der bereits länger als 6 Monate im Dienst ist, kann zwar durchaus noch eine Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft einrichten, jedoch nicht mehr rückwirkend. Eine mögliche Lücke im Versicherungsverlauf bliebe dann ungeschlossen.
Lücke im Versicherungsverlauf – na und ?
Wie schon oben erwähnt, ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Die Folge eines Verstoßes gegen diese Pflicht KANN mit einem Bußgeld geahndet werden – wenn man erwischt wird.
Eine weitere Folge einer Lücke im Verlauf des Pflegeversicherungsschutzes ist auf der Leistungsseite zu finden. Liegt keine mindestens zweijährige, lückenlose Vorversicherung vor, leistet die Versicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit nur dann, wenn die Pflegebedürftigkeit auf einen Unfall zurückgeht. Ist eine Krankheit die Ursache der Pflegebedürftigkeit, leistet die Versicherung nicht.
Versichert ein SaZ sich also unter Inkaufnahme einer Lücke im Versicherungsverlauf, muss er sich mit diesem Leistungsrisiko abfinden.
Beispiele:
Nr. 1
SaZ, seit 4 Jahren im Dienst, hat keine Pflegeversicherung:
Der Soldat kann sich bei der letzten Krankenkasse melden, wo er vor der Ernennung zum Soldaten auf Zeit krankenversichert war. Hier muss er dann aber die Beiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen. Das sind je nach Besoldungsstufe ca. 1.400 € – 1.600 €.
Der fortlaufende Monatsbeitrag liegt dann je nach Einkommen bei mehr als 40 € im Monat oder mehr.
ODER
Der Soldat versichert sich neu bei der Continentale zum nächsten Monatsersten und lässt die Lücke im Versicherungsverlauf ungeschlossen. Die Einschränkungen im Versicherungsschutz für den (unwahrscheinlichen) Fall einer Pflegebedürftigkeit durch Krankheit während der ersten beiden Vertragsjahre nimmt er bewusst in Kauf.
Es muss nichts nachgezahlt werden. Der Monatsbeitrag inkl. kleiner Anwartschaft liegt bei 25-30 € im Monat.
Nr. 2
SaZ, seit 5 Monaten im Dienst, ohne Pflegepflichtversicherung
Der SaZ kann bei der Continentale die rückwirkende Versicherung ab Dienstantritt beantragen.
ODER
Der Soldat versichert sich zum ersten des nächsten Monats und lässt die Lücke bestehen. (Siehe unter 1., 2. Absatz)
Service der Continentale
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