Ehepartner und Kinder von Soldaten auf Zeit – Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung?

Eines steht fest – es gibt immer eine Lösung

In Deutschland ist jeder Bürger per Gesetz verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung zu führen. Der Standardfall sieht dabei so aus:

  • Mann und Frau sind gesetzlich krankenversichert
  • Kinder – wenn vorhanden- sind beitragsfrei familienversichert, über den Vater oder die Mutter

Soweit so einfach. Problem dabei: Zeitsoldaten und Berufssoldaten sind nicht gesetzlich krankenversichert und fallen daher auch nicht unter die o.g. Standardregelung. Denn Zeit- und Berufssoldaten sind über den Bund bzw. die Heilfürsorge des Bundes krankenversichert. Und eine Familienversicherung kennt dieses System nicht. Versichert ist dort immer nur der Soldat selbst, und nicht dessen Ehepartner und/oder Kinder.

Die heißt nun aber nicht, dass Soldaten Probleme bekommen, wenn aufgrund von zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Heirat eines Partners aus dem Ausland Krankenversicherungsschutz für den Partner oder die Kinder benötigt wird. Es ist nur etwas schwieriger an Informationen zu kommen, weil fachkundige Berater zu diesen Themenkomplexen relativ rar in Deutschland sind.

Fakt ist – keine wird am Ende ohne Krankenversicherung sein. Es gilt, aus den zur Verfügung stehenden Optionen die optimale Lösung zu ziehen.  

Beihilfeanspruch nutzen oder in der Gesetzlichen Kasse bleiben ?

Um diese Frage geht es in den meisten Fällen. Und sie ist nicht leicht zu beantworten, weil verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Grundsätzlich gilt:

  • Ehepartner von SaZ oder BS haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Der Bund stellt hier einen 70%igen Teilkrankenversicherungsschutz.
  • Bei Kindern beträgt der Beihilfebemessungssatz sogar 80%.
  • Die fehlenden Anteile müssen mittels einer privaten Restkostenversicherung abgedeckt werden.
  • Möglich ist auch eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung einzurichten.

Alternativ zur Nutzung des Beihilfeanspruchs in Verbindung mit einer privaten Restkostenversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Ehepartner, inkl. ggf. vorhandener Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung (wo er in der Regel zuvor versichert war) versichert bleibt, dann aber im Status einer so genannten freiwilligen Mitgliedschaft.

Die Kosten einer privaten Restkostenversicherung werden „pro Kopf“ erhoben und richten sich nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Personen. Mögliche Vorerkrankungen können Preisaufschläge auslösen.

Die Beitragshöhe für eine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des „Familieneinkommens“. Dies ist in der Regel dann (nur) das Einkommen des alleinverdienenden Soldaten. Wenn vorhanden, werden bei den gesetzlichen Kassen aber sonstige Einkunftsarten, wie z.B. Miet- und Zinseinkünfte mit Beiträgen belegt.

Welche dieser beiden genannten Optionen (freiwillige GKV oder Beihilfe + PKV) im Einzelfall die preiswertere ist, hängt also von der Einkommenshöhe, der Anzahl der zu versichernden Personen und deren Gesundheitszustand ab.

Grundsätzlich gilt, dass mit der Anzahl der privat zu versichernden Personen auch die Beitragsattraktivität einer Beihilfe+PKV-Lösung zusammenhängt.

Unser Tipp

Holen Sie sich grundsätzlich Vorschläge zu beiden möglichen Lösungen ein.

Der Versicherungsschutz in Beihilfe + privater Restkostenversicherung ist umfangreicher, was sich z.B. bei Krankenhausaufenthalten, im Ausland, beim Zahnarzt oder beim Heilpraktiker positiv bemerkbar macht.

Gesetzlich krankenversichert zu sein ist dafür im Handling einfacher. Die Pro´s und Contra´s beider Optionen müssen individuell bewertet werden.

Unser Team ist täglich mit diesen Fragen betraut und unterstützt Sie gerne mit Rat und Tat.

Angebotsanfragen richten Sie bitte an

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