Wie komme ich später zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung?

Die Ausgangslage

Während der Zeit als aktiver Soldat ist die private Pflegepflichtversicherung in Verbindung mit einer kleinen Anwartschaft das für Zeitsoldaten optimale Produkt. Bei Dienstzeitende hat der ausscheidende SaZ dann die Wahl zwischen einer direkten Rückkehr in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Eintritt in eine private Krankenversicherung. Ein verpflichtender Eintritt in die Gesetzliche Krankenversicherung erfolgt dann spätestens mit der Aufnahme eine zivilen Beschäftigung als Angestellter mit einem Gehalt oberhalb der Minijobgrenze.

Wie geht es weiter bei Wiedereinstieg in einen zivilen Job?

Mit der Aufnahme einer zivilen Angestelltentätigkeit tritt in den meisten Fällen (ca. 90%) eine Versicherungspflicht im System der Gesetzlichen Krankenversicherung ein. Der ehemalige Soldat auf Zeit KANN dann nicht nur zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, er MUSS dies sogar tun.

Wie kann die private Krankenversicherung gekündigt werden

Eine bis dahin bestehende private Krankenversicherung kann dann nahtlos gekündigt werden. Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten, denn es liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor. Dies kann auch innermonatlich geschehen. Ggf. überzahlte Beiträge werden von der privaten Versicherung zurückerstattet, wenn der Eintritt der Versicherungspflicht binnen zwei Monaten angezeigt wird.

Ausnahmen

Eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung tritt nicht ein, wenn das Erwerbseinkommen oberhalb von 60.700 € (Stand 2019) im Jahr liegt. Diese Grenze wird jährlich erhöht. Verdient der ehemalige Zeitsoldat also direkt zum Einstieg oberhalb dieser Grenze, muss er privat krankenversichert bleiben.

Gleiches gilt für den Fall, dass weniger als 451 € im Monat verdient werden (Minijob).

Exsoldaten, die eine Folgekarriere als Beamter antreten, bleiben ebenfalls im System der privaten Krankenversicherung. So sieht es das Sozialgesetzbuch vor. Da Beamte einen lebenslangen Beihilfeanspruch haben, ändert sich hier also prinzipiell nichts. Die Beihilfebestimmungen variieren hier allerdings in den einzelnen Ländern, so dass in jedem Fall eine Anpassung des Versicherungsschutzes an das neue geltende Beihilferecht des jeweiligen Dienstherrn erfolgen muss.

Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie auch im nachstehenden Video.